Kompatibilität anzeigen 9 Modelle
| Chassis | Motor | Bauzeit | LCI |
|---|---|---|---|
| E81 1er (3-Türer) | N54 | 2007–2012 | — |
| E81 1er (3-Türer) | Alle | 2007–2012 | — |
| E82 1er Coupé | N54 | 2007–2013 | — |
| E82 1er Coupé | Alle | 2007–2013 | — |
| E87 1er (5-Türer) | N54 | 2004–2013 | — |
| E87 1er (5-Türer) | Alle | 2004–2013 | — |
| E88 1er Cabrio | N54 | 2008–2013 | — |
| E88 1er Cabrio | Alle | 2008–2013 | — |
| E89 E89 | Alle | — | — |
Kompatibilitätsangaben ohne Gewähr: Die Fahrzeugauswahl ist eine grobe, unverbindliche Vorauswahl nach Modell & Motor — keine Zusicherung, dass ein Teil tatsächlich passt. Nicht berücksichtigt werden u. a. Antriebsart (Allrad- oder Heckantrieb), Sonderausstattungen und Modellvarianten; auch als passend angezeigte Teile können daher im Einzelfall abweichen. Bitte prüfe vor dem Kauf die Produktbeschreibung oder schick uns deine FIN — wir prüfen individuell.
Beschreibung
Du fährst einen N54-bestückten BMW und willst das volle Potenzial deines Motors endlich ausreizen? Der TTH Upgrade Turbolader für den N54B30A bringt deinen 135i, 1M Coupe, 1M Cabrio oder Z4 sDrive 35i/35is auf ein neues Leistungsniveau. Mit der passenden Motorperipherie und einer professionellen Softwareanpassung sind bis zu 450 PS möglich.
Basis ist der Mitsubishi Serienturbolader (Referenz 4913107031-41), den TTH in dessen eigener Fertigung einer umfassenden technischen Überarbeitung unterzogen hat. Das Verdichterrad wurde als Extended Tip-Ausführung gefräst und erhielt eine moderne Verdichtergeometrie, die für einen effizienteren Ladedruckaufbau und einen breiteren Kennfeldbereich sorgt. Das Verdichtergehäuse wurde per CNC gedreht und spaltoptimiert, was die Strömungseffizienz spürbar verbessert. Zusätzlich erhielt das Turbinenrad einen Anschliff, der den Abgasgegendruck reduziert und den Motor freier atmen lässt. Abschließend wurde jede Einheit auf 0,05 g feingewuchtet.
Dank Plug-and-Play-Konzept passt der Turbolader als Direktersatz für den Serienturbolader – ohne weitere Modifikationen am Fahrzeug. Kompatibel mit BMW E81, E82, E87 und E88 135i sowie dem 1M Coupe (ab 9/2007) und dem Z4 sDrive 35i/35is E89 (ab 5/2009), jeweils mit Motorcode N54B30A.
- Extended Tip Verdichterrad – gefräst mit neuester Verdichtergeometrie
- Spaltoptimiertes Verdichtergehäuse – CNC gedreht
- Turbinenanschliff – für reduzierten Abgasgegendruck
- Feingewuchtet bis 0,05 g
- Plug & Play – kein Umbau am Fahrzeug nötig
- Bis zu 450 PS – mit passender Motorperipherie und Softwareabstimmung
Technische Daten
Rechtliche Hinweise
Zulassung & Eintragung
Wichtige rechtliche Hinweise zur Zulässigkeit & Nutzung im Bereich der StVO
Soweit in der Produktbeschreibung nicht ausdrücklich eine Teiletypgenehmigung (TTG), ein Teilegutachten, eine sonstige Form von Gutachten, eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE), ein E-Prüfzeichen oder eine ECE- bzw. EG-Genehmigung genannt ist, handelt es sich in der Regel um einen Artikel ohne ausdrückliche Zulassung für den öffentlichen Straßenverkehr im Geltungsbereich der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO).
1. Produkte mit ABE, E-Prüfzeichen, ECE- oder EG-Genehmigung
Ist in der Produktbeschreibung eine ABE, ein E-Prüfzeichen oder eine ECE-/EG-Genehmigung angegeben, kann das jeweilige Teil – vorbehaltlich der Einhaltung aller im Dokument genannten Auflagen sowie der Herstellerauflagen und Verwendungsbereiche – im Regelfall im öffentlichen Straßenverkehr verwendet werden.
Je nach Art des Bauteils und der Vorgaben im Prüfzeugnis kann dennoch eine Änderungsabnahme gemäß § 19 StVZO durch eine Prüforganisation erforderlich sein. Maßgeblich sind stets die im jeweiligen Dokument genannten Bedingungen.
2. Produkte mit Teiletypgenehmigung (TTG) oder Teilegutachten
Teile mit Teiletypgenehmigung oder Teilegutachten sind in aller Regel eintragungspflichtig. Die Nutzung im Geltungsbereich der StVO setzt dann regelmäßig eine Änderungsabnahme durch eine amtlich anerkannte Prüforganisation (z. B. TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS) voraus, etwa nach § 19 Abs. 3 bzw. § 19 Abs. 2 in Verbindung mit § 21 StVZO.
Erst nach erfolgreicher Abnahme und ggf. erfolgter Eintragung in die Fahrzeugpapiere darf das Fahrzeug mit den verbauten Teilen wieder im öffentlichen Straßenverkehr verwendet werden.
3. Produkte ohne Gutachten, ABE oder Prüfzeichen
Sofern in der Produktbeschreibung kein Gutachten, keine ABE, kein E-Prüfzeichen und keine ECE-/EG-Genehmigung angegeben ist, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass das Teil keine Zulassung für den öffentlichen Straßenverkehr besitzt.
Solche Artikel sind typischerweise für Motorsportzwecke, Showfahrzeuge oder Nutzung außerhalb des Geltungsbereichs der StVO bestimmt.
Eine Zulassung im Einzelfall kann ausschließlich über eine entsprechende Begutachtung (z. B. Einzel- oder Änderungsabnahme gemäß § 19 Abs. 2 StVZO in Verbindung mit § 21 StVZO) geprüft werden. Ob eine solche Eintragung möglich ist, entscheidet allein der jeweils zuständige Sachverständige.
4. Ermessensspielraum des Prüfers & keine Eintragungszusage
Ob, unter welchen Auflagen und mit welchem Umfang eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere tatsächlich erfolgt, liegt ausschließlich im Ermessen des jeweils prüfenden Sachverständigen/Prüfingenieurs.
Eine verbindliche Zusage zur erfolgreichen Eintragung einzelner Produkte oder Kombinationen von Umbauten wird durch uns nicht erteilt. Dies gilt insbesondere für Anbauteile, Leistungssteigerungen oder optische Veränderungen, die vom Fahrzeughersteller nicht vorgesehen sind oder mehrere Änderungen gleichzeitig betreffen.
5. Verantwortung des Fahrzeughalters
Der Fahrzeughalter ist selbst dafür verantwortlich,
- vor dem Einbau zu prüfen, welche Unterlagen (ABE, Teilegutachten, TTG, ECE/EG etc.) für das jeweilige Produkt vorliegen,
- ob und welche Form der Abnahme/Eintragung erforderlich ist, und
- sicherzustellen, dass sein Fahrzeug jederzeit den geltenden gesetzlichen Vorschriften entspricht.
Wir empfehlen, geplante Umbauten im Zweifel vorab mit einer Prüforganisation (z. B. TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS) abzustimmen.
Marken & Bezeichnungen
Die Nennung von Fahrzeugmarken, -modellen und sonstigen geschützten Bezeichnungen erfolgt ausschließlich zu Identifikations- und Zuordnungszwecken, um die Kompatibilität der angebotenen Produkte mit bestimmten Fahrzeugtypen zu kennzeichnen.
Soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, handelt es sich bei den angebotenen Artikeln um Zubehör- bzw. Tuningteile von Drittanbietern und nicht um Originalteile der genannten Fahrzeughersteller. Es besteht keinerlei wirtschaftliche, gesellschaftsrechtliche oder organisatorische Verbindung zu den genannten Herstellern; insbesondere liegt keine Kooperation, Lizenzierung oder sonstige Form der Autorisierung durch diese vor.
Alle genannten Marken-, Firmen- und Modellbezeichnungen sind eingetragene Marken bzw. geschützte Kennzeichen der jeweiligen Rechteinhaber. Die Verwendung dieser Bezeichnungen erfolgt im Rahmen der zulässigen beschreibenden Nutzung, ausschließlich zur Bestimmung des Verwendungszwecks und der Zuordnung der Produkte.
Hersteller
Bewertungen
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