Kompatibilität anzeigen 17 Modelle
| Chassis | Motor | Bauzeit | LCI |
|---|---|---|---|
| F06 6er Gran Coupé | Alle | 2012–2019 | — |
| F10 5er Limousine | Alle | 2010–2017 | — |
| F11 5er Touring | Alle | 2010–2017 | — |
| F12 6er Cabrio | Alle | 2011–2018 | — |
| F13 6er Coupé | Alle | 2011–2018 | — |
| F20 1er | Alle | 2011–2019 | — |
| F21 1er (3-Türer) | Alle | 2012–2019 | — |
| F22 2er Coupé | Alle | 2014–2021 | — |
| F23 2er Cabrio | Alle | 2014–2021 | — |
| F25 F25 | Alle | — | — |
| F26 F26 | Alle | — | — |
| F30 3er Limousine | Alle | 2011–2018 | — |
| F31 3er Touring | Alle | 2011–2019 | — |
| F32 4er Coupé | Alle | 2013–2020 | — |
| F33 4er Cabrio | Alle | 2013–2020 | — |
| F34 3er GT | Alle | 2013–2020 | — |
| F36 4er Gran Coupé | Alle | 2013–2020 | — |
Kompatibilitätsangaben ohne Gewähr: Die Fahrzeugauswahl ist eine grobe, unverbindliche Vorauswahl nach Modell & Motor — keine Zusicherung, dass ein Teil tatsächlich passt. Nicht berücksichtigt werden u. a. Antriebsart (Allrad- oder Heckantrieb), Sonderausstattungen und Modellvarianten; auch als passend angezeigte Teile können daher im Einzelfall abweichen. Bitte prüfe vor dem Kauf die Produktbeschreibung oder schick uns deine FIN — wir prüfen individuell.
Beschreibung
Du möchtest aus deinem B58A-Motor das Maximum herausholen? Mit diesem Upgrade-Turbolader vom Hersteller TTH erreichst du – in Kombination mit den passenden Motorkomponenten und einer abgestimmten Motorsoftware – eine Leistung von bis zu 650 PS. Das Upgrade passt für BMW-Modelle mit B58A-Motor: M140i, M240i, 340i, 440i, 540i, 640i sowie X3 und X4 mit Baujahr ab Juli 2016 bis Juni 2019.
TTH hat den Serien-Turbolader (Bosch/Mahle) in dessen eigener Fertigung umfassend überarbeitet. Das Verdichterrad wurde mit neuester Extended-Tip-Geometrie gefräst und das Verdichtergehäuse sowie das Abgasgehäuse per CNC-Drehen spaltoptimiert. Eine Performance-Turbine und ein inkludiertes Inlet runden das Paket ab. Abschließend wird der fertige Turbolader auf 0,05 g feingewuchtet – für maximale Laufruhe und Belastbarkeit auch unter dauerhafter Volllast.
Du kannst zwischen zwei Ausführungen wählen: Beim Umbau-Service schickst du deinen eigenen, einwandfreien Turbolader ein – TTH überarbeitet ihn nach den genannten Spezifikationen (SKU: TTH-B58A-650B). Alternativ bestellst du einen fertig aufgebauten neuen Turbolader direkt (SKU: TTH-B58A-650). Beide Varianten sind als Plug-and-Play-Lösung ausgelegt und mit einer Lieferzeit von 1–4 Werktagen verfügbar.
- Extended Tip Verdichterrad – gefräst, neueste Verdichtergeometrie
- CNC-gedrehtes Verdichtergehäuse & Abgasgehäuse – spaltoptimiert
- Performance Turbine inkl. Inlet
- Feingewuchtet bis 0,05 g
- Plug and Play – passgenaue Montage
- Bis zu 650 PS mit passender Motorabstimmung möglich
Technische Daten
Rechtliche Hinweise
Zulassung & Eintragung
Wichtige rechtliche Hinweise zur Zulässigkeit & Nutzung im Bereich der StVO
Soweit in der Produktbeschreibung nicht ausdrücklich eine Teiletypgenehmigung (TTG), ein Teilegutachten, eine sonstige Form von Gutachten, eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE), ein E-Prüfzeichen oder eine ECE- bzw. EG-Genehmigung genannt ist, handelt es sich in der Regel um einen Artikel ohne ausdrückliche Zulassung für den öffentlichen Straßenverkehr im Geltungsbereich der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO).
1. Produkte mit ABE, E-Prüfzeichen, ECE- oder EG-Genehmigung
Ist in der Produktbeschreibung eine ABE, ein E-Prüfzeichen oder eine ECE-/EG-Genehmigung angegeben, kann das jeweilige Teil – vorbehaltlich der Einhaltung aller im Dokument genannten Auflagen sowie der Herstellerauflagen und Verwendungsbereiche – im Regelfall im öffentlichen Straßenverkehr verwendet werden.
Je nach Art des Bauteils und der Vorgaben im Prüfzeugnis kann dennoch eine Änderungsabnahme gemäß § 19 StVZO durch eine Prüforganisation erforderlich sein. Maßgeblich sind stets die im jeweiligen Dokument genannten Bedingungen.
2. Produkte mit Teiletypgenehmigung (TTG) oder Teilegutachten
Teile mit Teiletypgenehmigung oder Teilegutachten sind in aller Regel eintragungspflichtig. Die Nutzung im Geltungsbereich der StVO setzt dann regelmäßig eine Änderungsabnahme durch eine amtlich anerkannte Prüforganisation (z. B. TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS) voraus, etwa nach § 19 Abs. 3 bzw. § 19 Abs. 2 in Verbindung mit § 21 StVZO.
Erst nach erfolgreicher Abnahme und ggf. erfolgter Eintragung in die Fahrzeugpapiere darf das Fahrzeug mit den verbauten Teilen wieder im öffentlichen Straßenverkehr verwendet werden.
3. Produkte ohne Gutachten, ABE oder Prüfzeichen
Sofern in der Produktbeschreibung kein Gutachten, keine ABE, kein E-Prüfzeichen und keine ECE-/EG-Genehmigung angegeben ist, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass das Teil keine Zulassung für den öffentlichen Straßenverkehr besitzt.
Solche Artikel sind typischerweise für Motorsportzwecke, Showfahrzeuge oder Nutzung außerhalb des Geltungsbereichs der StVO bestimmt.
Eine Zulassung im Einzelfall kann ausschließlich über eine entsprechende Begutachtung (z. B. Einzel- oder Änderungsabnahme gemäß § 19 Abs. 2 StVZO in Verbindung mit § 21 StVZO) geprüft werden. Ob eine solche Eintragung möglich ist, entscheidet allein der jeweils zuständige Sachverständige.
4. Ermessensspielraum des Prüfers & keine Eintragungszusage
Ob, unter welchen Auflagen und mit welchem Umfang eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere tatsächlich erfolgt, liegt ausschließlich im Ermessen des jeweils prüfenden Sachverständigen/Prüfingenieurs.
Eine verbindliche Zusage zur erfolgreichen Eintragung einzelner Produkte oder Kombinationen von Umbauten wird durch uns nicht erteilt. Dies gilt insbesondere für Anbauteile, Leistungssteigerungen oder optische Veränderungen, die vom Fahrzeughersteller nicht vorgesehen sind oder mehrere Änderungen gleichzeitig betreffen.
5. Verantwortung des Fahrzeughalters
Der Fahrzeughalter ist selbst dafür verantwortlich,
- vor dem Einbau zu prüfen, welche Unterlagen (ABE, Teilegutachten, TTG, ECE/EG etc.) für das jeweilige Produkt vorliegen,
- ob und welche Form der Abnahme/Eintragung erforderlich ist, und
- sicherzustellen, dass sein Fahrzeug jederzeit den geltenden gesetzlichen Vorschriften entspricht.
Wir empfehlen, geplante Umbauten im Zweifel vorab mit einer Prüforganisation (z. B. TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS) abzustimmen.
Marken & Bezeichnungen
Die Nennung von Fahrzeugmarken, -modellen und sonstigen geschützten Bezeichnungen erfolgt ausschließlich zu Identifikations- und Zuordnungszwecken, um die Kompatibilität der angebotenen Produkte mit bestimmten Fahrzeugtypen zu kennzeichnen.
Soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, handelt es sich bei den angebotenen Artikeln um Zubehör- bzw. Tuningteile von Drittanbietern und nicht um Originalteile der genannten Fahrzeughersteller. Es besteht keinerlei wirtschaftliche, gesellschaftsrechtliche oder organisatorische Verbindung zu den genannten Herstellern; insbesondere liegt keine Kooperation, Lizenzierung oder sonstige Form der Autorisierung durch diese vor.
Alle genannten Marken-, Firmen- und Modellbezeichnungen sind eingetragene Marken bzw. geschützte Kennzeichen der jeweiligen Rechteinhaber. Die Verwendung dieser Bezeichnungen erfolgt im Rahmen der zulässigen beschreibenden Nutzung, ausschließlich zur Bestimmung des Verwendungszwecks und der Zuordnung der Produkte.
Hersteller
Bewertungen
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