Kompatibilität anzeigen 17 Modelle
| Chassis | Motor | Bauzeit | LCI |
|---|---|---|---|
| F20 1er | B58 | 2011–2019 | — |
| F21 1er (3-Türer) | B58 | 2012–2019 | — |
| F22 2er Coupé | B58 | 2014–2021 | — |
| F23 2er Cabrio | B58 | 2014–2021 | — |
| F30 3er Limousine | B58 | 2011–2018 | — |
| F31 3er Touring | B58 | 2011–2019 | — |
| F34 3er GT | B58 | 2013–2020 | — |
| F32 4er Coupé | B58 | 2013–2020 | — |
| F33 4er Cabrio | B58 | 2013–2020 | — |
| F36 4er Gran Coupé | B58 | 2013–2020 | — |
| G30 G30 | B58 | — | — |
| G31 G31 | B58 | — | — |
| G32 G32 | B58 | — | — |
| G11 G11 | B58 | — | — |
| G12 G12 | B58 | — | — |
| G01 G01 | B58 | — | — |
| G02 G02 | B58 | — | — |
Kompatibilitätsangaben ohne Gewähr: Die Fahrzeugauswahl ist eine grobe, unverbindliche Vorauswahl nach Modell & Motor — keine Zusicherung, dass ein Teil tatsächlich passt. Nicht berücksichtigt werden u. a. Antriebsart (Allrad- oder Heckantrieb), Sonderausstattungen und Modellvarianten; auch als passend angezeigte Teile können daher im Einzelfall abweichen. Bitte prüfe vor dem Kauf die Produktbeschreibung oder schick uns deine FIN — wir prüfen individuell.
Beschreibung
Wenn dein B58 mehr Leistung sehen soll, darf die Kraftstoffversorgung nicht zum Flaschenhals werden – und genau hier setzen die DE70 Direkteinspritz-Injektoren von Dorch Engineering an. Sie sind der weltweit erste echte Upgrade-Injektor für die Direkteinspritzung: von Grund auf neu entwickelt, in Zusammenarbeit mit Stanadyne, und ausdrücklich keine nachträglich bearbeiteten Serienteile. Das Ergebnis ist ein einbaufertiger Injektor, der deutlich mehr Kraftstoff liefert, ohne die Alltagstauglichkeit deines Motors zu opfern.
Die DE70 sind die kleinere Ausbaustufe der Gen1-Baureihe und bringen +70 % Mehrdurchsatz gegenüber Serie – bei 200 bar fließen 1550 cm³ statt der serienmäßigen 900 cm³. Je nach Abstimmung erschließt das Reserven für rund 1050 PS Radleistung auf Pumpenbenzin, 900 PS auf E50 und 800 PS auf E85 (Serie: 675 / 600 / 520 PS). Fahrbarkeit und Leerlauf bleiben dabei seriennah – auf Pumpenbenzin ebenso wie auf E85.
Möglich macht das eine durchdachte Technik: ein effizientes Magnetdesign, verbessertes Regelverhalten bei niedrigen Pulsweiten und die vollständige Kontrolle über das Sprühbild. Die Materialauswahl ist gezielt auf alkoholbasierte Kraftstoffe ausgelegt – für bessere E85-Verträglichkeit und mehr Zuverlässigkeit.
- +70 % Durchfluss gegenüber Serie (1550 cm³ statt 900 cm³ bei 200 bar)
- Reserven für bis zu 1050 PS Radleistung auf Pumpenbenzin, 900 PS auf E50, 800 PS auf E85
- Seriennaher Leerlauf und volle Alltagstauglichkeit auf Pumpenbenzin und E85
- Einbaufertig – kein Umarbeiten von Serieninjektoren
- Entwickelt mit Stanadyne, optimiert für alkoholbasierte Kraftstoffe
Für den Betrieb ist eine Softwareanpassung erforderlich – etwa über Bootmod3, MHD oder MG Flasher, alternativ per .BIN-Datei über WinOLS. Passend ausschließlich für den Gen1 B58 (bis Modelljahr 2019), nicht für Gen2-Motoren.
Technische Daten
Rechtliche Hinweise
Zulassung & Eintragung
Wichtige rechtliche Hinweise zur Zulässigkeit & Nutzung im Bereich der StVO
Soweit in der Produktbeschreibung nicht ausdrücklich eine Teiletypgenehmigung (TTG), ein Teilegutachten, eine sonstige Form von Gutachten, eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE), ein E-Prüfzeichen oder eine ECE- bzw. EG-Genehmigung genannt ist, handelt es sich in der Regel um einen Artikel ohne ausdrückliche Zulassung für den öffentlichen Straßenverkehr im Geltungsbereich der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO).
1. Produkte mit ABE, E-Prüfzeichen, ECE- oder EG-Genehmigung
Ist in der Produktbeschreibung eine ABE, ein E-Prüfzeichen oder eine ECE-/EG-Genehmigung angegeben, kann das jeweilige Teil – vorbehaltlich der Einhaltung aller im Dokument genannten Auflagen sowie der Herstellerauflagen und Verwendungsbereiche – im Regelfall im öffentlichen Straßenverkehr verwendet werden.
Je nach Art des Bauteils und der Vorgaben im Prüfzeugnis kann dennoch eine Änderungsabnahme gemäß § 19 StVZO durch eine Prüforganisation erforderlich sein. Maßgeblich sind stets die im jeweiligen Dokument genannten Bedingungen.
2. Produkte mit Teiletypgenehmigung (TTG) oder Teilegutachten
Teile mit Teiletypgenehmigung oder Teilegutachten sind in aller Regel eintragungspflichtig. Die Nutzung im Geltungsbereich der StVO setzt dann regelmäßig eine Änderungsabnahme durch eine amtlich anerkannte Prüforganisation (z. B. TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS) voraus, etwa nach § 19 Abs. 3 bzw. § 19 Abs. 2 in Verbindung mit § 21 StVZO.
Erst nach erfolgreicher Abnahme und ggf. erfolgter Eintragung in die Fahrzeugpapiere darf das Fahrzeug mit den verbauten Teilen wieder im öffentlichen Straßenverkehr verwendet werden.
3. Produkte ohne Gutachten, ABE oder Prüfzeichen
Sofern in der Produktbeschreibung kein Gutachten, keine ABE, kein E-Prüfzeichen und keine ECE-/EG-Genehmigung angegeben ist, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass das Teil keine Zulassung für den öffentlichen Straßenverkehr besitzt.
Solche Artikel sind typischerweise für Motorsportzwecke, Showfahrzeuge oder Nutzung außerhalb des Geltungsbereichs der StVO bestimmt.
Eine Zulassung im Einzelfall kann ausschließlich über eine entsprechende Begutachtung (z. B. Einzel- oder Änderungsabnahme gemäß § 19 Abs. 2 StVZO in Verbindung mit § 21 StVZO) geprüft werden. Ob eine solche Eintragung möglich ist, entscheidet allein der jeweils zuständige Sachverständige.
4. Ermessensspielraum des Prüfers & keine Eintragungszusage
Ob, unter welchen Auflagen und mit welchem Umfang eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere tatsächlich erfolgt, liegt ausschließlich im Ermessen des jeweils prüfenden Sachverständigen/Prüfingenieurs.
Eine verbindliche Zusage zur erfolgreichen Eintragung einzelner Produkte oder Kombinationen von Umbauten wird durch uns nicht erteilt. Dies gilt insbesondere für Anbauteile, Leistungssteigerungen oder optische Veränderungen, die vom Fahrzeughersteller nicht vorgesehen sind oder mehrere Änderungen gleichzeitig betreffen.
5. Verantwortung des Fahrzeughalters
Der Fahrzeughalter ist selbst dafür verantwortlich,
- vor dem Einbau zu prüfen, welche Unterlagen (ABE, Teilegutachten, TTG, ECE/EG etc.) für das jeweilige Produkt vorliegen,
- ob und welche Form der Abnahme/Eintragung erforderlich ist, und
- sicherzustellen, dass sein Fahrzeug jederzeit den geltenden gesetzlichen Vorschriften entspricht.
Wir empfehlen, geplante Umbauten im Zweifel vorab mit einer Prüforganisation (z. B. TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS) abzustimmen.
Marken & Bezeichnungen
Die Nennung von Fahrzeugmarken, -modellen und sonstigen geschützten Bezeichnungen erfolgt ausschließlich zu Identifikations- und Zuordnungszwecken, um die Kompatibilität der angebotenen Produkte mit bestimmten Fahrzeugtypen zu kennzeichnen.
Soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, handelt es sich bei den angebotenen Artikeln um Zubehör- bzw. Tuningteile von Drittanbietern und nicht um Originalteile der genannten Fahrzeughersteller. Es besteht keinerlei wirtschaftliche, gesellschaftsrechtliche oder organisatorische Verbindung zu den genannten Herstellern; insbesondere liegt keine Kooperation, Lizenzierung oder sonstige Form der Autorisierung durch diese vor.
Alle genannten Marken-, Firmen- und Modellbezeichnungen sind eingetragene Marken bzw. geschützte Kennzeichen der jeweiligen Rechteinhaber. Die Verwendung dieser Bezeichnungen erfolgt im Rahmen der zulässigen beschreibenden Nutzung, ausschließlich zur Bestimmung des Verwendungszwecks und der Zuordnung der Produkte.
Hersteller
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EU-Verantwortliche Person (Responsible Person)
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