Universelle Kompatibilität
Dieses Produkt hat keine modellspezifische Kompatibilität.
Kompatibilitätsangaben ohne Gewähr: Die Fahrzeugauswahl ist eine grobe, unverbindliche Vorauswahl nach Modell & Motor — keine Zusicherung, dass ein Teil tatsächlich passt. Nicht berücksichtigt werden u. a. Antriebsart (Allrad- oder Heckantrieb), Sonderausstattungen und Modellvarianten; auch als passend angezeigte Teile können daher im Einzelfall abweichen. Bitte prüfe vor dem Kauf die Produktbeschreibung oder schick uns deine FIN — wir prüfen individuell.
Beschreibung
Viscura Detailer – Glanz-Booster und Schnellreinigung mit Karnaubawachs
Der Viscura Detailer ist Reiniger und Glanzverstärker in einem. Er entfernt Fingerabdrücke, Staub und leichte Wasserflecken, ohne die bestehende Wachsschicht anzugreifen – zum Beispiel, wenn beim Trocknen leichte Kalkflecken entstanden sind oder sich auf einem Treffen Staub auf dem Lack abgesetzt hat. Zurück bleibt ein Tiefenglanz und eine glatte Lackoberfläche.
Der Unterschied zur Sprühversiegelung
Reinigung statt Schutz
Die Sprühversiegelung ist für den langfristigen Schutz gedacht (Abperleffekt über Wochen). Der Detailer ist für das Finish und die schnelle Reinigung. Er enthält mehr Gleitmittel, damit du Staub und Fingerabdrücke kratzerfrei abwischen kannst – etwa kurz vor der Show oder nach der Wäsche.
Die spürbare Glätte (Slickness)
Der Detailer sorgt für eine glatte Oberfläche: Fährst du mit dem Handrücken über den Lack, gibt es kaum noch Widerstand. Dadurch haftet neuer Staub schlechter und wird beim Fahren leichter vom Wind weggeweht.
Tipp – die Knet-Hilfe: Du willst deinen Lack mit Reinigungsknete behandeln? Nutze den Detailer als Gleitmittel (Clay Lube). Er ist so gleitfähig, dass die Knete über den Lack rutscht, ohne zu kleben oder Kratzer zu hinterlassen.
Glanz und hydrophober Schutz
Die antistatische Schutzformel bildet eine schmutz- und wasserabweisende Barriere auf Lack, Glas und Kunststoff. Karnaubawachs intensiviert die Farbtiefe und sorgt für ein streifenfreies, glattes Finish – für Showcars und Alltagsfahrzeuge.
Anwendung: Finish in 5 Minuten
- Aufsprühen: Sprühe den Detailer dünn auf das Bauteil (z. B. Kotflügel). Ein feiner Nebel reicht aus.
- Wischen: Wische sofort mit einem flauschigen Mikrofasertuch (z. B. Viscura Waffeltuch für Glas oder ein weiches Lacktuch) ohne Druck über die Stelle, um Staub und Schmutz aufzunehmen.
- Auspolieren: Wende das Tuch auf die trockene Seite und poliere kurz nach, bis der Glanz da ist.
Kokosduft und langanhaltender Effekt
Der dezente Kokosduft sorgt für ein angenehmes Pflegeerlebnis. Die Versiegelung hält bis zu mehrere Wochen an – für sichtbar saubere, glänzende Oberflächen mit Abperleffekt.
Vorteile im Überblick
- Sofortiger Tiefenglanz und glatte Oberfläche
- Schützt Lack, Glas und Kunststoff langanhaltend
- Wasser-, schmutz- und staubabweisend
- Schnell und streifenfrei aufzutragen – auch feucht
- Mit Karnaubawachs und antistatischer Wirkung
Technische Daten
Rechtliche Hinweise
Zulassung & Eintragung
Wichtige rechtliche Hinweise zur Zulässigkeit & Nutzung im Bereich der StVO
Soweit in der Produktbeschreibung nicht ausdrücklich eine Teiletypgenehmigung (TTG), ein Teilegutachten, eine sonstige Form von Gutachten, eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE), ein E-Prüfzeichen oder eine ECE- bzw. EG-Genehmigung genannt ist, handelt es sich in der Regel um einen Artikel ohne ausdrückliche Zulassung für den öffentlichen Straßenverkehr im Geltungsbereich der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO).
1. Produkte mit ABE, E-Prüfzeichen, ECE- oder EG-Genehmigung
Ist in der Produktbeschreibung eine ABE, ein E-Prüfzeichen oder eine ECE-/EG-Genehmigung angegeben, kann das jeweilige Teil – vorbehaltlich der Einhaltung aller im Dokument genannten Auflagen sowie der Herstellerauflagen und Verwendungsbereiche – im Regelfall im öffentlichen Straßenverkehr verwendet werden.
Je nach Art des Bauteils und der Vorgaben im Prüfzeugnis kann dennoch eine Änderungsabnahme gemäß § 19 StVZO durch eine Prüforganisation erforderlich sein. Maßgeblich sind stets die im jeweiligen Dokument genannten Bedingungen.
2. Produkte mit Teiletypgenehmigung (TTG) oder Teilegutachten
Teile mit Teiletypgenehmigung oder Teilegutachten sind in aller Regel eintragungspflichtig. Die Nutzung im Geltungsbereich der StVO setzt dann regelmäßig eine Änderungsabnahme durch eine amtlich anerkannte Prüforganisation (z. B. TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS) voraus, etwa nach § 19 Abs. 3 bzw. § 19 Abs. 2 in Verbindung mit § 21 StVZO.
Erst nach erfolgreicher Abnahme und ggf. erfolgter Eintragung in die Fahrzeugpapiere darf das Fahrzeug mit den verbauten Teilen wieder im öffentlichen Straßenverkehr verwendet werden.
3. Produkte ohne Gutachten, ABE oder Prüfzeichen
Sofern in der Produktbeschreibung kein Gutachten, keine ABE, kein E-Prüfzeichen und keine ECE-/EG-Genehmigung angegeben ist, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass das Teil keine Zulassung für den öffentlichen Straßenverkehr besitzt.
Solche Artikel sind typischerweise für Motorsportzwecke, Showfahrzeuge oder Nutzung außerhalb des Geltungsbereichs der StVO bestimmt.
Eine Zulassung im Einzelfall kann ausschließlich über eine entsprechende Begutachtung (z. B. Einzel- oder Änderungsabnahme gemäß § 19 Abs. 2 StVZO in Verbindung mit § 21 StVZO) geprüft werden. Ob eine solche Eintragung möglich ist, entscheidet allein der jeweils zuständige Sachverständige.
4. Ermessensspielraum des Prüfers & keine Eintragungszusage
Ob, unter welchen Auflagen und mit welchem Umfang eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere tatsächlich erfolgt, liegt ausschließlich im Ermessen des jeweils prüfenden Sachverständigen/Prüfingenieurs.
Eine verbindliche Zusage zur erfolgreichen Eintragung einzelner Produkte oder Kombinationen von Umbauten wird durch uns nicht erteilt. Dies gilt insbesondere für Anbauteile, Leistungssteigerungen oder optische Veränderungen, die vom Fahrzeughersteller nicht vorgesehen sind oder mehrere Änderungen gleichzeitig betreffen.
5. Verantwortung des Fahrzeughalters
Der Fahrzeughalter ist selbst dafür verantwortlich,
- vor dem Einbau zu prüfen, welche Unterlagen (ABE, Teilegutachten, TTG, ECE/EG etc.) für das jeweilige Produkt vorliegen,
- ob und welche Form der Abnahme/Eintragung erforderlich ist, und
- sicherzustellen, dass sein Fahrzeug jederzeit den geltenden gesetzlichen Vorschriften entspricht.
Wir empfehlen, geplante Umbauten im Zweifel vorab mit einer Prüforganisation (z. B. TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS) abzustimmen.
Marken & Bezeichnungen
Die Nennung von Fahrzeugmarken, -modellen und sonstigen geschützten Bezeichnungen erfolgt ausschließlich zu Identifikations- und Zuordnungszwecken, um die Kompatibilität der angebotenen Produkte mit bestimmten Fahrzeugtypen zu kennzeichnen.
Soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, handelt es sich bei den angebotenen Artikeln um Zubehör- bzw. Tuningteile von Drittanbietern und nicht um Originalteile der genannten Fahrzeughersteller. Es besteht keinerlei wirtschaftliche, gesellschaftsrechtliche oder organisatorische Verbindung zu den genannten Herstellern; insbesondere liegt keine Kooperation, Lizenzierung oder sonstige Form der Autorisierung durch diese vor.
Alle genannten Marken-, Firmen- und Modellbezeichnungen sind eingetragene Marken bzw. geschützte Kennzeichen der jeweiligen Rechteinhaber. Die Verwendung dieser Bezeichnungen erfolgt im Rahmen der zulässigen beschreibenden Nutzung, ausschließlich zur Bestimmung des Verwendungszwecks und der Zuordnung der Produkte.
Hersteller
Bewertungen
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