Kompatibilität anzeigen 3 Modelle
| Chassis | Motor | Bauzeit | LCI |
|---|---|---|---|
| F80 M3 | S55 | 2014–2016 | pre-LCI |
| F82 M4 | S55 | 2014–2020 | — |
| F87 M2 | S55 | 2016–2021 | — |
Kompatibilitätsangaben ohne Gewähr: Die Fahrzeugauswahl ist eine grobe, unverbindliche Vorauswahl nach Modell & Motor — keine Zusicherung, dass ein Teil tatsächlich passt. Nicht berücksichtigt werden u. a. Antriebsart (Allrad- oder Heckantrieb), Sonderausstattungen und Modellvarianten; auch als passend angezeigte Teile können daher im Einzelfall abweichen. Bitte prüfe vor dem Kauf die Produktbeschreibung oder schick uns deine FIN — wir prüfen individuell.
Beschreibung
Mit dem S55 Hochdruckpumpen-Upgrade von Dorch Engineering holst du deutlich mehr Kraftstoffreserve aus deinem BMW M3, M4 oder M2 mit S55-Motor – ohne aufwändigen Umbau und ohne die Zuverlässigkeit der Serienpumpe zu opfern. Statt eines klassischen HPFP-Upgrades ist Dorch Engineering zurück ans Reißbrett gegangen: Das Ergebnis ist eine höher fördernde und einfacher abzustimmende Lösung, die 38 % mehr Kraftstofffördermenge aus den serienmäßigen Pumpen herausholt.
Basis sind serienmäßige BMW-Vakuumpumpen, in die Dorch Engineering mit eigenem Fertigungs- und Prüfwerkzeug den hauseigenen Dorch-Nocken einsetzt. Da der S55 einige der kleinsten Fördernocken aus dem Bosch-Programm nutzt, lässt sich das Förderplus erreichen, ohne Langlebigkeit oder Zuverlässigkeit der Pumpen anzutasten. Kein Schneiden, kein Biegen, kein Crimpen: Das Kit lässt sich wie ab Werk montieren und arbeitet auf der serienmäßigen DME-Kalibrierung – ganz ohne Softwareänderung. Sämtliche Schutz- und Sicherheitsfunktionen der Serien-DME bleiben dabei vollständig erhalten.
Serienmäßig fördert die HDP5 1.527 cm³/U und trägt auf E85 bis zu 600 PS Radleistung. Mit dem Dorch Lift Kit steigt die Förderleistung auf 2.100 cm³/U und ermöglicht 800+ PS Radleistung auf E85. Optional stehen fertig optimierte Kennfelder über Bootmod3 und MHD bereit – beim Flashen wählst du einfach die „Lift Kit“-Option. Um das volle Potenzial auszuschöpfen, empfiehlt sich zusätzlich die Umrüstung auf die größeren S63-EU5-Injektoren.
- 38 % mehr Kraftstofffördermenge aus der Serienpumpe
- Förderleistung bis 2.100 cm³/U mit dem Dorch Lift Kit
- Bis zu 800+ PS Radleistung auf E85
- Direktmontage ohne Schneiden, Biegen oder Crimpen
- Arbeitet ohne Softwareänderung auf der serienmäßigen DME
Hinweis zum Umbau-Service: Für den Umbau-Service können ausschließlich funktionsfähige, unbeschädigte Hochdruckpumpen angenommen werden. Beschädigte, undichte oder anderweitig defekte Hochdruckpumpen können im Rahmen des Umbau-Service nicht angenommen werden.
Technische Daten
Rechtliche Hinweise
Zulassung & Eintragung
Wichtige rechtliche Hinweise zur Zulässigkeit & Nutzung im Bereich der StVO
Soweit in der Produktbeschreibung nicht ausdrücklich eine Teiletypgenehmigung (TTG), ein Teilegutachten, eine sonstige Form von Gutachten, eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE), ein E-Prüfzeichen oder eine ECE- bzw. EG-Genehmigung genannt ist, handelt es sich in der Regel um einen Artikel ohne ausdrückliche Zulassung für den öffentlichen Straßenverkehr im Geltungsbereich der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO).
1. Produkte mit ABE, E-Prüfzeichen, ECE- oder EG-Genehmigung
Ist in der Produktbeschreibung eine ABE, ein E-Prüfzeichen oder eine ECE-/EG-Genehmigung angegeben, kann das jeweilige Teil – vorbehaltlich der Einhaltung aller im Dokument genannten Auflagen sowie der Herstellerauflagen und Verwendungsbereiche – im Regelfall im öffentlichen Straßenverkehr verwendet werden.
Je nach Art des Bauteils und der Vorgaben im Prüfzeugnis kann dennoch eine Änderungsabnahme gemäß § 19 StVZO durch eine Prüforganisation erforderlich sein. Maßgeblich sind stets die im jeweiligen Dokument genannten Bedingungen.
2. Produkte mit Teiletypgenehmigung (TTG) oder Teilegutachten
Teile mit Teiletypgenehmigung oder Teilegutachten sind in aller Regel eintragungspflichtig. Die Nutzung im Geltungsbereich der StVO setzt dann regelmäßig eine Änderungsabnahme durch eine amtlich anerkannte Prüforganisation (z. B. TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS) voraus, etwa nach § 19 Abs. 3 bzw. § 19 Abs. 2 in Verbindung mit § 21 StVZO.
Erst nach erfolgreicher Abnahme und ggf. erfolgter Eintragung in die Fahrzeugpapiere darf das Fahrzeug mit den verbauten Teilen wieder im öffentlichen Straßenverkehr verwendet werden.
3. Produkte ohne Gutachten, ABE oder Prüfzeichen
Sofern in der Produktbeschreibung kein Gutachten, keine ABE, kein E-Prüfzeichen und keine ECE-/EG-Genehmigung angegeben ist, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass das Teil keine Zulassung für den öffentlichen Straßenverkehr besitzt.
Solche Artikel sind typischerweise für Motorsportzwecke, Showfahrzeuge oder Nutzung außerhalb des Geltungsbereichs der StVO bestimmt.
Eine Zulassung im Einzelfall kann ausschließlich über eine entsprechende Begutachtung (z. B. Einzel- oder Änderungsabnahme gemäß § 19 Abs. 2 StVZO in Verbindung mit § 21 StVZO) geprüft werden. Ob eine solche Eintragung möglich ist, entscheidet allein der jeweils zuständige Sachverständige.
4. Ermessensspielraum des Prüfers & keine Eintragungszusage
Ob, unter welchen Auflagen und mit welchem Umfang eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere tatsächlich erfolgt, liegt ausschließlich im Ermessen des jeweils prüfenden Sachverständigen/Prüfingenieurs.
Eine verbindliche Zusage zur erfolgreichen Eintragung einzelner Produkte oder Kombinationen von Umbauten wird durch uns nicht erteilt. Dies gilt insbesondere für Anbauteile, Leistungssteigerungen oder optische Veränderungen, die vom Fahrzeughersteller nicht vorgesehen sind oder mehrere Änderungen gleichzeitig betreffen.
5. Verantwortung des Fahrzeughalters
Der Fahrzeughalter ist selbst dafür verantwortlich,
- vor dem Einbau zu prüfen, welche Unterlagen (ABE, Teilegutachten, TTG, ECE/EG etc.) für das jeweilige Produkt vorliegen,
- ob und welche Form der Abnahme/Eintragung erforderlich ist, und
- sicherzustellen, dass sein Fahrzeug jederzeit den geltenden gesetzlichen Vorschriften entspricht.
Wir empfehlen, geplante Umbauten im Zweifel vorab mit einer Prüforganisation (z. B. TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS) abzustimmen.
Marken & Bezeichnungen
Die Nennung von Fahrzeugmarken, -modellen und sonstigen geschützten Bezeichnungen erfolgt ausschließlich zu Identifikations- und Zuordnungszwecken, um die Kompatibilität der angebotenen Produkte mit bestimmten Fahrzeugtypen zu kennzeichnen.
Soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, handelt es sich bei den angebotenen Artikeln um Zubehör- bzw. Tuningteile von Drittanbietern und nicht um Originalteile der genannten Fahrzeughersteller. Es besteht keinerlei wirtschaftliche, gesellschaftsrechtliche oder organisatorische Verbindung zu den genannten Herstellern; insbesondere liegt keine Kooperation, Lizenzierung oder sonstige Form der Autorisierung durch diese vor.
Alle genannten Marken-, Firmen- und Modellbezeichnungen sind eingetragene Marken bzw. geschützte Kennzeichen der jeweiligen Rechteinhaber. Die Verwendung dieser Bezeichnungen erfolgt im Rahmen der zulässigen beschreibenden Nutzung, ausschließlich zur Bestimmung des Verwendungszwecks und der Zuordnung der Produkte.
Hersteller
Hersteller
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