Farbiger Start Stop Knopf für die G-Reihe und F-Reihe von BMW
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Du willst, dass sich schon der erste Moment im Cockpit nach Upgrade anfühlt – statt jedes Mal denselben serienmäßigen Kunststoffknopf zu drücken? Mit diesem farbigen Start Engine Stop Button machst du aus jedem Motorstart ein kleines Highlight und setzt einen klar sichtbaren Akzent direkt im Fahrerfokus.
Der Austausch erfolgt Plug and Play: Serienteil raus, neuer Startknopf rein – ohne aufwendige Umbauten am Fahrzeug, aber mit spürbar mehr sportlicher Präsenz im Innenraum. Wähle Rot, Blau, Gelb oder Schwarz und passe den Look exakt an dein persönliches Styling an, ob aggressiv, technisch-clean oder bewusst individuell. Gerade im modernen, meist dunklen BMW-Cockpit sorgt der Kontrast für den entscheidenden Unterschied – und wenn du ihn mit weiteren Innenraum-Upgrades kombinierst, entsteht ein stimmiges Gesamtbild, das dich bei jeder Fahrt wieder abholt. Warte nicht, bis der nächste Motorstart wieder „nur Serie“ ist.
Technische Details & Material
Technische Details & Material
Der farbige Start Engine Stop Button ersetzt den serienmäßigen Kunststoffknopf im BMW-Innenraum und setzt einen sichtbar farbigen Akzent im Cockpit.
- Montage: Plug and Play
- Farben: Rot, Blau, Gelb, Schwarz
- Optischer Effekt: klar sichtbarer Kontrast
- Design-Abstimmung: farbliche Anpassung an das persönliche Styling im Innenraum
- Kombination: in Verbindung mit weiteren Innenraum-Upgrades ist ein durchgängiges, sportlich wirkendes Gesamtbild im Innenraum beschrieben
Kompatibilität
Kompatibilität
Passend für:
BMW 1er: F40
BMW 2er: F44
BMW 3er: G20 & G21
BMW 4er: G22, G23 & G24
BMW 8er: G14 & G15
BMW X5: G05
BMW X6: G06
BMW X7: G07
BMW Z4: G29
Zulassung / StVZO & Eintragung
Zulassung / StVZO & Eintragung
Wichtige rechtliche Hinweise zur Zulässigkeit & Nutzung im Bereich der StVO
Soweit in der Produktbeschreibung nicht ausdrücklich eine Teiletypgenehmigung (TTG), ein Teilegutachten, eine sonstige Form von Gutachten, eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE), ein E-Prüfzeichen oder eine ECE- bzw. EG-Genehmigung genannt ist, handelt es sich in der Regel um einen Artikel ohne ausdrückliche Zulassung für den öffentlichen Straßenverkehr im Geltungsbereich der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO).
1. Produkte mit ABE, E-Prüfzeichen, ECE- oder EG-Genehmigung
Ist in der Produktbeschreibung eine ABE, ein E-Prüfzeichen oder eine ECE-/EG-Genehmigung angegeben, kann das jeweilige Teil – vorbehaltlich der Einhaltung aller im Dokument genannten Auflagen sowie der Herstellerauflagen und Verwendungsbereiche – im Regelfall im öffentlichen Straßenverkehr verwendet werden.
Je nach Art des Bauteils und der Vorgaben im Prüfzeugnis kann dennoch eine Änderungsabnahme gemäß § 19 StVZO durch eine Prüforganisation erforderlich sein. Maßgeblich sind stets die im jeweiligen Dokument genannten Bedingungen.
2. Produkte mit Teiletypgenehmigung (TTG) oder Teilegutachten
Teile mit Teiletypgenehmigung oder Teilegutachten sind in aller Regel eintragungspflichtig. Die Nutzung im Geltungsbereich der StVO setzt dann regelmäßig eine Änderungsabnahme durch eine amtlich anerkannte Prüforganisation (z. B. TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS) voraus, etwa nach § 19 Abs. 3 bzw. § 19 Abs. 2 in Verbindung mit § 21 StVZO.
Erst nach erfolgreicher Abnahme und ggf. erfolgter Eintragung in die Fahrzeugpapiere darf das Fahrzeug mit den verbauten Teilen wieder im öffentlichen Straßenverkehr verwendet werden.
3. Produkte ohne Gutachten, ABE oder Prüfzeichen
Sofern in der Produktbeschreibung kein Gutachten, keine ABE, kein E-Prüfzeichen und keine ECE-/EG-Genehmigung angegeben ist, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass das Teil keine Zulassung für den öffentlichen Straßenverkehr besitzt.
Solche Artikel sind typischerweise für Motorsportzwecke, Showfahrzeuge oder Nutzung außerhalb des Geltungsbereichs der StVO bestimmt.
Eine Zulassung im Einzelfall kann ausschließlich über eine entsprechende Begutachtung (z. B. Einzel- oder Änderungsabnahme gemäß § 19 Abs. 2 StVZO in Verbindung mit § 21 StVZO) geprüft werden. Ob eine solche Eintragung möglich ist, entscheidet allein der jeweils zuständige Sachverständige.
4. Ermessensspielraum des Prüfers & keine Eintragungszusage
Ob, unter welchen Auflagen und mit welchem Umfang eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere tatsächlich erfolgt, liegt ausschließlich im Ermessen des jeweils prüfenden Sachverständigen/Prüfingenieurs.
Eine verbindliche Zusage zur erfolgreichen Eintragung einzelner Produkte oder Kombinationen von Umbauten wird durch uns nicht erteilt. Dies gilt insbesondere für Anbauteile, Leistungssteigerungen oder optische Veränderungen, die vom Fahrzeughersteller nicht vorgesehen sind oder mehrere Änderungen gleichzeitig betreffen.
5. Verantwortung des Fahrzeughalters
Der Fahrzeughalter ist selbst dafür verantwortlich,
- vor dem Einbau zu prüfen, welche Unterlagen (ABE, Teilegutachten, TTG, ECE/EG etc.) für das jeweilige Produkt vorliegen,
- ob und welche Form der Abnahme/Eintragung erforderlich ist, und
- sicherzustellen, dass sein Fahrzeug jederzeit den geltenden gesetzlichen Vorschriften entspricht.
Wir empfehlen, geplante Umbauten im Zweifel vorab mit einer Prüforganisation (z. B. TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS) abzustimmen.
Montage- & Herstellerhinweise
Montage- & Herstellerhinweise
Allgemeine Montagehinweise
Dieses Produkt ist ein Zubehör- bzw. Tuningteil und kann sich von originalen Fahrzeugteilen des Fahrzeugherstellers unterscheiden.
Die Montage bzw. Anbringung sollte ausschließlich durch eine qualifizierte Fachwerkstatt bzw. durch entsprechend geschultes Fachpersonal erfolgen. Eine eigenständige Montage oder Anbringung durch den Endverbraucher erfolgt in eigener Verantwortung und kann bei fehlerhafter Ausführung zu Funktionsstörungen, Folgeschäden sowie zum Erlöschen von Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen gegenüber Dritten (z. B. Fahrzeughersteller) führen.
Bei der Montage sind die allgemein anerkannten Regeln der Kfz-Technik sowie etwaige Hersteller- und Prüforganisationsvorgaben (z. B. aus Gutachten, ABE, ECE-Dokumenten) einzuhalten. Bauteile dürfen nur so angebracht werden, dass die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs nicht beeinträchtigt wird.
Wir haften nicht für Schäden, die auf einen fehlerhaften oder unsachgemäßen Einbau bzw. eine unsachgemäße Anbringung durch Dritte oder den Endverbraucher zurückzuführen sind, soweit eine Haftungsbeschränkung gesetzlich zulässig ist. Zwingende gesetzliche Ansprüche, insbesondere aus Produkthaftung sowie wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bleiben unberührt. Gewährleistungsrechte wegen eines Sachmangels des gelieferten Produkts bleiben ebenfalls unberührt.
FAQs
FAQs
Was bringt mir ein farbiger Start Engine Stop Button im Alltag?
Du machst aus jedem Motorstart ein kleines Highlight: Statt des serienmäßigen Kunststoffknopfs setzt du einen klar sichtbaren Akzent im Fahrerfokus und wertest dein Cockpit optisch deutlich auf – für mehr Performance-Feeling bei jeder Fahrt.
Ist der Austausch kompliziert?
Nein – der Tausch erfolgt Plug and Play, ohne aufwendige Umbauten am Fahrzeug. Der neue Knopf ersetzt einfach das Serienteil.
Welche Farben stehen zur Auswahl?
Du kannst zwischen vier markanten Farben wählen: Rot, Blau, Gelb oder Schwarz – ideal, um deinen Innenraum nach deinem persönlichen Styling auszurichten.
Passt das auch zu weiteren Innenraum-Upgrades?
Ja – besonders in Kombination mit weiteren Innenraum-Upgrades entsteht ein stimmiges, sportliches Gesamtbild und ein durchgängiges Tuning-Konzept, das nicht nur auf Fotos überzeugt, sondern dich bei jeder Fahrt aufs Neue abholt.
Rechtliche Hinweise zu Marken & Bezeichnungen
Rechtliche Hinweise zu Marken & Bezeichnungen
Die Nennung von Fahrzeugmarken, -modellen und sonstigen geschützten Bezeichnungen erfolgt ausschließlich zu Identifikations- und Zuordnungszwecken, um die Kompatibilität der angebotenen Produkte mit bestimmten Fahrzeugtypen zu kennzeichnen.
Soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, handelt es sich bei den angebotenen Artikeln um Zubehör- bzw. Tuningteile von Drittanbietern und nicht um Originalteile der genannten Fahrzeughersteller. Es besteht keinerlei wirtschaftliche, gesellschaftsrechtliche oder organisatorische Verbindung zu den genannten Herstellern; insbesondere liegt keine Kooperation, Lizenzierung oder sonstige Form der Autorisierung durch diese vor.
Alle genannten Marken-, Firmen- und Modellbezeichnungen sind eingetragene Marken bzw. geschützte Kennzeichen der jeweiligen Rechteinhaber. Die Verwendung dieser Bezeichnungen erfolgt im Rahmen der zulässigen beschreibenden Nutzung, ausschließlich zur Bestimmung des Verwendungszwecks und der Zuordnung der Produkte.
Herstellerangaben
Herstellerangaben
Trauti´s Car Parts
Am alten Sportplatz 18A
82290 Landsberied
support@trautis-car-parts.com
