Universelle Kompatibilität
Dieses Produkt hat keine modellspezifische Kompatibilität.
Kompatibilitätsangaben ohne Gewähr: Die Fahrzeugauswahl ist eine grobe, unverbindliche Vorauswahl nach Modell & Motor — keine Zusicherung, dass ein Teil tatsächlich passt. Nicht berücksichtigt werden u. a. Antriebsart (Allrad- oder Heckantrieb), Sonderausstattungen und Modellvarianten; auch als passend angezeigte Teile können daher im Einzelfall abweichen. Bitte prüfe vor dem Kauf die Produktbeschreibung oder schick uns deine FIN — wir prüfen individuell.
Beschreibung
VISCURA Felgenreiniger – säurefrei und materialschonend
Eingebrannter Bremsstaub lässt sich schwer entfernen, und aggressive Säure-Reiniger können dabei Lack, Radbolzen und Bremssättel angreifen. Der VISCURA Felgenreiniger setzt auf eine säurefreie Gel-Formel: Sie haftet am Schmutz, löst ihn chemisch und zeigt dir über einen Wirkindikator (Violett-Verfärbung) an, wann du abspülen kannst.
Wirkindikator: Du siehst, wann es wirkt
Der Reiniger enthält Indikatoren, die auf Metallpartikel (Bremsstaub) reagieren. Trifft das Gel auf den Schmutz, findet eine chemische Reaktion statt und der Reiniger verfärbt sich von transparent zu dunkelviolett. Das ist das Zeichen, dass der Schmutz gelöst ist und abgespült werden kann.
Säurefrei und materialschonend
Manche Reiniger nutzen Säure, um schnell zu wirken – das kann Radbolzen korrodieren und Bremssättel angreifen. Der VISCURA Felgenreiniger ist 100 % säurefrei. Du kannst ihn auch auf empfindlichen Hochglanzfelgen, folierten Felgen oder bei Keramikbremsanlagen einsetzen.
Tipp: Für das „Felgenbett“ (den inneren Bereich hinter den Speichen) eignet sich eine weiche Felgenbürste. Reiniger aufsprühen, rund 3 Minuten warten und dann mit der Bürste nacharbeiten – so wird die Felge auch innen sauber.
Deine Vorteile auf einen Blick
- Säurefrei & pH-neutral: keine Schäden an Lack oder Versiegelungen
- Für alle Felgenarten geeignet: lackiert, poliert, verchromt, eloxiert oder pulverbeschichtet
- Mit Wirkindikator: Farbwechsel zeigt die Reinigungswirkung (blau → violett)
- Gel-Formel mit Haftwirkung: läuft nicht sofort ab – auch auf vertikalen Flächen
- Materialschonend & umweltfreundlich: biologisch abbaubar, keine aggressiven Chemikalien
- Kompatibel mit Keramikbremsen & RDKS
Anwendung
- Aufsprühen: Sprühe den Reiniger satt auf die kühle, trockene Felge. Dank der Gel-Formel läuft er nicht sofort ab.
- Einwirken lassen: Warte ca. 3 bis 5 Minuten. Sobald sich der Reiniger dunkelviolett verfärbt, ist er fertig – nicht antrocknen lassen.
- Abspülen: Spüle die Felge gründlich mit einem Hochdruckreiniger oder starkem Wasserstrahl ab. Bei starker Verschmutzung mit Felgenbürste oder Pinsel nachhelfen.
Profi-Tipps
- Nicht bei direkter Sonneneinstrahlung oder auf erhitzten Felgen verwenden.
- Bei nachträglich beschichteten oder empfindlichen Felgen zuerst an einer unauffälligen Stelle testen.
- Extra Glanz: nach der Reinigung mit einem hochwertigen Autoshampoo nachbehandeln.
Lieferumfang
- 1x VISCURA Felgenreiniger (500 ml)
- 1x Sprühkopf
Technische Daten
Rechtliche Hinweise
Zulassung & Eintragung
Wichtige rechtliche Hinweise zur Zulässigkeit & Nutzung im Bereich der StVO
Soweit in der Produktbeschreibung nicht ausdrücklich eine Teiletypgenehmigung (TTG), ein Teilegutachten, eine sonstige Form von Gutachten, eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE), ein E-Prüfzeichen oder eine ECE- bzw. EG-Genehmigung genannt ist, handelt es sich in der Regel um einen Artikel ohne ausdrückliche Zulassung für den öffentlichen Straßenverkehr im Geltungsbereich der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO).
1. Produkte mit ABE, E-Prüfzeichen, ECE- oder EG-Genehmigung
Ist in der Produktbeschreibung eine ABE, ein E-Prüfzeichen oder eine ECE-/EG-Genehmigung angegeben, kann das jeweilige Teil – vorbehaltlich der Einhaltung aller im Dokument genannten Auflagen sowie der Herstellerauflagen und Verwendungsbereiche – im Regelfall im öffentlichen Straßenverkehr verwendet werden.
Je nach Art des Bauteils und der Vorgaben im Prüfzeugnis kann dennoch eine Änderungsabnahme gemäß § 19 StVZO durch eine Prüforganisation erforderlich sein. Maßgeblich sind stets die im jeweiligen Dokument genannten Bedingungen.
2. Produkte mit Teiletypgenehmigung (TTG) oder Teilegutachten
Teile mit Teiletypgenehmigung oder Teilegutachten sind in aller Regel eintragungspflichtig. Die Nutzung im Geltungsbereich der StVO setzt dann regelmäßig eine Änderungsabnahme durch eine amtlich anerkannte Prüforganisation (z. B. TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS) voraus, etwa nach § 19 Abs. 3 bzw. § 19 Abs. 2 in Verbindung mit § 21 StVZO.
Erst nach erfolgreicher Abnahme und ggf. erfolgter Eintragung in die Fahrzeugpapiere darf das Fahrzeug mit den verbauten Teilen wieder im öffentlichen Straßenverkehr verwendet werden.
3. Produkte ohne Gutachten, ABE oder Prüfzeichen
Sofern in der Produktbeschreibung kein Gutachten, keine ABE, kein E-Prüfzeichen und keine ECE-/EG-Genehmigung angegeben ist, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass das Teil keine Zulassung für den öffentlichen Straßenverkehr besitzt.
Solche Artikel sind typischerweise für Motorsportzwecke, Showfahrzeuge oder Nutzung außerhalb des Geltungsbereichs der StVO bestimmt.
Eine Zulassung im Einzelfall kann ausschließlich über eine entsprechende Begutachtung (z. B. Einzel- oder Änderungsabnahme gemäß § 19 Abs. 2 StVZO in Verbindung mit § 21 StVZO) geprüft werden. Ob eine solche Eintragung möglich ist, entscheidet allein der jeweils zuständige Sachverständige.
4. Ermessensspielraum des Prüfers & keine Eintragungszusage
Ob, unter welchen Auflagen und mit welchem Umfang eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere tatsächlich erfolgt, liegt ausschließlich im Ermessen des jeweils prüfenden Sachverständigen/Prüfingenieurs.
Eine verbindliche Zusage zur erfolgreichen Eintragung einzelner Produkte oder Kombinationen von Umbauten wird durch uns nicht erteilt. Dies gilt insbesondere für Anbauteile, Leistungssteigerungen oder optische Veränderungen, die vom Fahrzeughersteller nicht vorgesehen sind oder mehrere Änderungen gleichzeitig betreffen.
5. Verantwortung des Fahrzeughalters
Der Fahrzeughalter ist selbst dafür verantwortlich,
- vor dem Einbau zu prüfen, welche Unterlagen (ABE, Teilegutachten, TTG, ECE/EG etc.) für das jeweilige Produkt vorliegen,
- ob und welche Form der Abnahme/Eintragung erforderlich ist, und
- sicherzustellen, dass sein Fahrzeug jederzeit den geltenden gesetzlichen Vorschriften entspricht.
Wir empfehlen, geplante Umbauten im Zweifel vorab mit einer Prüforganisation (z. B. TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS) abzustimmen.
Marken & Bezeichnungen
Die Nennung von Fahrzeugmarken, -modellen und sonstigen geschützten Bezeichnungen erfolgt ausschließlich zu Identifikations- und Zuordnungszwecken, um die Kompatibilität der angebotenen Produkte mit bestimmten Fahrzeugtypen zu kennzeichnen.
Soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, handelt es sich bei den angebotenen Artikeln um Zubehör- bzw. Tuningteile von Drittanbietern und nicht um Originalteile der genannten Fahrzeughersteller. Es besteht keinerlei wirtschaftliche, gesellschaftsrechtliche oder organisatorische Verbindung zu den genannten Herstellern; insbesondere liegt keine Kooperation, Lizenzierung oder sonstige Form der Autorisierung durch diese vor.
Alle genannten Marken-, Firmen- und Modellbezeichnungen sind eingetragene Marken bzw. geschützte Kennzeichen der jeweiligen Rechteinhaber. Die Verwendung dieser Bezeichnungen erfolgt im Rahmen der zulässigen beschreibenden Nutzung, ausschließlich zur Bestimmung des Verwendungszwecks und der Zuordnung der Produkte.
Hersteller
Bewertungen
Noch keine Bewertungen vorhanden.













