Universelle Kompatibilität
Dieses Produkt hat keine modellspezifische Kompatibilität.
Kompatibilitätsangaben ohne Gewähr: Die Fahrzeugauswahl ist eine grobe, unverbindliche Vorauswahl nach Modell & Motor — keine Zusicherung, dass ein Teil tatsächlich passt. Nicht berücksichtigt werden u. a. Antriebsart (Allrad- oder Heckantrieb), Sonderausstattungen und Modellvarianten; auch als passend angezeigte Teile können daher im Einzelfall abweichen. Bitte prüfe vor dem Kauf die Produktbeschreibung oder schick uns deine FIN — wir prüfen individuell.
Beschreibung
VISCURA Flugrostentferner – Flugrost lösen ohne Kneten oder Polieren
Wenn sich dein Lack nach der Wäsche rau anfühlt oder du auf hellem Lack winzige orangefarbene Pünktchen entdeckst, steckt meist Flugrost dahinter: industrieller Metallstaub und Bremsabrieb, der sich in den Klarlack eingebrannt hat. Der VISCURA Flugrostentferner löst diese metallischen Rückstände chemisch auf. Dank des integrierten Wirkindikators siehst du, wie der Reiniger arbeitet: Er verfärbt sich violett, löst die Metallpartikel und macht den Lack wieder glatt – ohne Kneten oder Polieren.
Warum normale Wäsche bei Flugrost nicht reicht
Brems- und Industriestaub sind heiße Metallsplitter, die durch die Luft fliegen und im Lack stecken bleiben. Mit Wasser und Shampoo bekommst du sie nicht weg. Bleiben sie liegen, fangen sie an zu rosten und fressen sich tiefer in den Klarlack. Der Reiniger wandelt die festen Metallpartikel in eine wasserlösliche Flüssigkeit um und stoppt so die Korrosion.
Die sanfte Alternative zur Lack-Knete
Früher musste Flugrost mit Reinigungsknete (Clay Bar) entfernt werden – mit Kratzrisiko. Der VISCURA Flugrostentferner arbeitet als „chemische Knete“: aufsprühen, die violette Reaktion abwarten und den gelösten Schmutz abspülen. Das schont den Lack.
Tipp: Nutze den Flugrostentferner 2x im Jahr (Frühling und Herbst) als Deep Clean vor dem Wachsen. Auf glattem, flugrostfreiem Lack hält jede Versiegelung oder jedes Wachs länger.
Für viele Oberflächen geeignet
Ob Lack, Folie, Glas, Kunststoff oder Chrom – der VISCURA Flugrostentferner eignet sich für moderne Fahrzeugoberflächen:
- Matt- & Glanzlacke
- Folierte Karosserien
- Felgen, Zierleisten & Glasflächen
- Empfindliche Kunststoffteile
Reinigung sehen statt raten
Während der Einwirkzeit färbt sich das Gel violett – ein Indikator, dass Flugrost aktiv gelöst wird. So weißt du, wann du abspülen kannst.
Tipp zur Lackpflege
Regelmäßige Anwendung schützt deinen Lack vor Flugrostbefall. Nach der Reinigung empfiehlt sich eine Lackversiegelung – zum Beispiel mit dem VISCURA Wax Shampoo für zusätzlichen Abperleffekt.
Anwendung Schritt für Schritt
- Vorwäsche: Wasche das Fahrzeug gründlich, um losen Schmutz zu entfernen. Der Flugrostentferner wirkt am besten direkt auf dem Lack.
- Einsprühen: Sprühe die betroffenen Bauteile (meist unteres Türdrittel, Heck und Felgen) großzügig ein.
- Wirkindikator beobachten: Lasse das Produkt 3–4 Minuten wirken. Die klare Flüssigkeit verfärbt sich dunkelviolett – das Zeichen, dass der Metallstaub gelöst wird. Nicht antrocknen lassen.
- Abspülen: Spüle alles gründlich mit einem harten Wasserstrahl ab. Der Lack fühlt sich danach spürbar glatter an.
Nicht in direkter Sonne oder auf heißen Oberflächen anwenden.
Technische Daten
Rechtliche Hinweise
Zulassung & Eintragung
Wichtige rechtliche Hinweise zur Zulässigkeit & Nutzung im Bereich der StVO
Soweit in der Produktbeschreibung nicht ausdrücklich eine Teiletypgenehmigung (TTG), ein Teilegutachten, eine sonstige Form von Gutachten, eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE), ein E-Prüfzeichen oder eine ECE- bzw. EG-Genehmigung genannt ist, handelt es sich in der Regel um einen Artikel ohne ausdrückliche Zulassung für den öffentlichen Straßenverkehr im Geltungsbereich der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO).
1. Produkte mit ABE, E-Prüfzeichen, ECE- oder EG-Genehmigung
Ist in der Produktbeschreibung eine ABE, ein E-Prüfzeichen oder eine ECE-/EG-Genehmigung angegeben, kann das jeweilige Teil – vorbehaltlich der Einhaltung aller im Dokument genannten Auflagen sowie der Herstellerauflagen und Verwendungsbereiche – im Regelfall im öffentlichen Straßenverkehr verwendet werden.
Je nach Art des Bauteils und der Vorgaben im Prüfzeugnis kann dennoch eine Änderungsabnahme gemäß § 19 StVZO durch eine Prüforganisation erforderlich sein. Maßgeblich sind stets die im jeweiligen Dokument genannten Bedingungen.
2. Produkte mit Teiletypgenehmigung (TTG) oder Teilegutachten
Teile mit Teiletypgenehmigung oder Teilegutachten sind in aller Regel eintragungspflichtig. Die Nutzung im Geltungsbereich der StVO setzt dann regelmäßig eine Änderungsabnahme durch eine amtlich anerkannte Prüforganisation (z. B. TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS) voraus, etwa nach § 19 Abs. 3 bzw. § 19 Abs. 2 in Verbindung mit § 21 StVZO.
Erst nach erfolgreicher Abnahme und ggf. erfolgter Eintragung in die Fahrzeugpapiere darf das Fahrzeug mit den verbauten Teilen wieder im öffentlichen Straßenverkehr verwendet werden.
3. Produkte ohne Gutachten, ABE oder Prüfzeichen
Sofern in der Produktbeschreibung kein Gutachten, keine ABE, kein E-Prüfzeichen und keine ECE-/EG-Genehmigung angegeben ist, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass das Teil keine Zulassung für den öffentlichen Straßenverkehr besitzt.
Solche Artikel sind typischerweise für Motorsportzwecke, Showfahrzeuge oder Nutzung außerhalb des Geltungsbereichs der StVO bestimmt.
Eine Zulassung im Einzelfall kann ausschließlich über eine entsprechende Begutachtung (z. B. Einzel- oder Änderungsabnahme gemäß § 19 Abs. 2 StVZO in Verbindung mit § 21 StVZO) geprüft werden. Ob eine solche Eintragung möglich ist, entscheidet allein der jeweils zuständige Sachverständige.
4. Ermessensspielraum des Prüfers & keine Eintragungszusage
Ob, unter welchen Auflagen und mit welchem Umfang eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere tatsächlich erfolgt, liegt ausschließlich im Ermessen des jeweils prüfenden Sachverständigen/Prüfingenieurs.
Eine verbindliche Zusage zur erfolgreichen Eintragung einzelner Produkte oder Kombinationen von Umbauten wird durch uns nicht erteilt. Dies gilt insbesondere für Anbauteile, Leistungssteigerungen oder optische Veränderungen, die vom Fahrzeughersteller nicht vorgesehen sind oder mehrere Änderungen gleichzeitig betreffen.
5. Verantwortung des Fahrzeughalters
Der Fahrzeughalter ist selbst dafür verantwortlich,
- vor dem Einbau zu prüfen, welche Unterlagen (ABE, Teilegutachten, TTG, ECE/EG etc.) für das jeweilige Produkt vorliegen,
- ob und welche Form der Abnahme/Eintragung erforderlich ist, und
- sicherzustellen, dass sein Fahrzeug jederzeit den geltenden gesetzlichen Vorschriften entspricht.
Wir empfehlen, geplante Umbauten im Zweifel vorab mit einer Prüforganisation (z. B. TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS) abzustimmen.
Marken & Bezeichnungen
Die Nennung von Fahrzeugmarken, -modellen und sonstigen geschützten Bezeichnungen erfolgt ausschließlich zu Identifikations- und Zuordnungszwecken, um die Kompatibilität der angebotenen Produkte mit bestimmten Fahrzeugtypen zu kennzeichnen.
Soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, handelt es sich bei den angebotenen Artikeln um Zubehör- bzw. Tuningteile von Drittanbietern und nicht um Originalteile der genannten Fahrzeughersteller. Es besteht keinerlei wirtschaftliche, gesellschaftsrechtliche oder organisatorische Verbindung zu den genannten Herstellern; insbesondere liegt keine Kooperation, Lizenzierung oder sonstige Form der Autorisierung durch diese vor.
Alle genannten Marken-, Firmen- und Modellbezeichnungen sind eingetragene Marken bzw. geschützte Kennzeichen der jeweiligen Rechteinhaber. Die Verwendung dieser Bezeichnungen erfolgt im Rahmen der zulässigen beschreibenden Nutzung, ausschließlich zur Bestimmung des Verwendungszwecks und der Zuordnung der Produkte.
Hersteller
Bewertungen
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