Kompatibilität anzeigen 11 Modelle
| Chassis | Motor | Bauzeit | LCI |
|---|---|---|---|
| E30 E30 | Alle | — | — |
| E34 E34 | Alle | — | — |
| E36 3er | S52 | 1990–2000 | — |
| E39 E39 | Alle | — | — |
| E46 3er | S54 | 1998–2007 | — |
| E46 3er | M54 | 1998–2007 | — |
| E90 3er Limousine | N54 | 2005–2012 | — |
| E90 3er Limousine | N55 | 2005–2012 | — |
| E90 3er Limousine | S65 | 2005–2012 | — |
| E46 3er | Alle | 1998–2007 | — |
| E90 3er Limousine | Alle | 2005–2012 | — |
Kompatibilitätsangaben ohne Gewähr: Die Fahrzeugauswahl ist eine grobe, unverbindliche Vorauswahl nach Modell & Motor — keine Zusicherung, dass ein Teil tatsächlich passt. Nicht berücksichtigt werden u. a. Antriebsart (Allrad- oder Heckantrieb), Sonderausstattungen und Modellvarianten; auch als passend angezeigte Teile können daher im Einzelfall abweichen. Bitte prüfe vor dem Kauf die Produktbeschreibung oder schick uns deine FIN — wir prüfen individuell.
Beschreibung
- Universal passend für alle Fahrzeuge und Varianten
- Fahrzeugspezifisches Teilegutachten für eine Anbauabnahme nach § 19.3 StVZO bereits für viele Fahrzeugtypen vorhanden, eine genaue Aufstellung finden Sie untenstehend. Ihr Fahrzeug ist nicht dabei? Bitte fragen sie unter Nennung Ihres Fahrzeugtyps an!
- Höhe 212mm, Breite 1225mm, Länge 300mm, Bohrabstand 70-71mm
- Inkl. Montagezubehör, sofern notwendig
- Inklusive Montageanleitung
- Heckspoiler ist aus hochwertigem Material PU-Rim gefertigt
- Gleichmäßige Oberflächenstruktur ermöglicht eine Lackierung ohne große Vorarbeiten (Produkt ist unlackiert)
Derzeit ist ein Teilegutachten für eine Anbauabnahme nach § 19.3 StVZO für folgende Fahrzeugtypen verfügbar:
Audi 80 / 90
Audi A4 (B5)
Audi A4 (8E, QB6)
Audi A6 (C4, Q1)
Audi A6 (4B)
BMW E30
BMW E34
BMW E36 zweitürig
BMW E36 viertürig
BMW E39
BMW E46 zweitürig
BMW E46 viertürig
BMW E90
MB W123
MB W124
MB W201
MB W202
MB W203
MB W208
MB W210
Fiat Barchetta
Ford Focus II
Ford Mondeo I
Ford Mondeo II
Ford Mondeo III
Opel Calibra
Opel Kadett
Opel Astra F
Opel Astra G
Opel Vectra A
Opel Vectra B
Opel Vectra C
Opel Omega B
VW Passat (3B)
VW Passat (3BG)
VW Bora
VW Vento
Technische Daten
Rechtliche Hinweise
Zulassung & Eintragung
Wichtige rechtliche Hinweise zur Zulässigkeit & Nutzung im Bereich der StVO
Soweit in der Produktbeschreibung nicht ausdrücklich eine Teiletypgenehmigung (TTG), ein Teilegutachten, eine sonstige Form von Gutachten, eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE), ein E-Prüfzeichen oder eine ECE- bzw. EG-Genehmigung genannt ist, handelt es sich in der Regel um einen Artikel ohne ausdrückliche Zulassung für den öffentlichen Straßenverkehr im Geltungsbereich der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO).
1. Produkte mit ABE, E-Prüfzeichen, ECE- oder EG-Genehmigung
Ist in der Produktbeschreibung eine ABE, ein E-Prüfzeichen oder eine ECE-/EG-Genehmigung angegeben, kann das jeweilige Teil – vorbehaltlich der Einhaltung aller im Dokument genannten Auflagen sowie der Herstellerauflagen und Verwendungsbereiche – im Regelfall im öffentlichen Straßenverkehr verwendet werden.
Je nach Art des Bauteils und der Vorgaben im Prüfzeugnis kann dennoch eine Änderungsabnahme gemäß § 19 StVZO durch eine Prüforganisation erforderlich sein. Maßgeblich sind stets die im jeweiligen Dokument genannten Bedingungen.
2. Produkte mit Teiletypgenehmigung (TTG) oder Teilegutachten
Teile mit Teiletypgenehmigung oder Teilegutachten sind in aller Regel eintragungspflichtig. Die Nutzung im Geltungsbereich der StVO setzt dann regelmäßig eine Änderungsabnahme durch eine amtlich anerkannte Prüforganisation (z. B. TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS) voraus, etwa nach § 19 Abs. 3 bzw. § 19 Abs. 2 in Verbindung mit § 21 StVZO.
Erst nach erfolgreicher Abnahme und ggf. erfolgter Eintragung in die Fahrzeugpapiere darf das Fahrzeug mit den verbauten Teilen wieder im öffentlichen Straßenverkehr verwendet werden.
3. Produkte ohne Gutachten, ABE oder Prüfzeichen
Sofern in der Produktbeschreibung kein Gutachten, keine ABE, kein E-Prüfzeichen und keine ECE-/EG-Genehmigung angegeben ist, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass das Teil keine Zulassung für den öffentlichen Straßenverkehr besitzt.
Solche Artikel sind typischerweise für Motorsportzwecke, Showfahrzeuge oder Nutzung außerhalb des Geltungsbereichs der StVO bestimmt.
Eine Zulassung im Einzelfall kann ausschließlich über eine entsprechende Begutachtung (z. B. Einzel- oder Änderungsabnahme gemäß § 19 Abs. 2 StVZO in Verbindung mit § 21 StVZO) geprüft werden. Ob eine solche Eintragung möglich ist, entscheidet allein der jeweils zuständige Sachverständige.
4. Ermessensspielraum des Prüfers & keine Eintragungszusage
Ob, unter welchen Auflagen und mit welchem Umfang eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere tatsächlich erfolgt, liegt ausschließlich im Ermessen des jeweils prüfenden Sachverständigen/Prüfingenieurs.
Eine verbindliche Zusage zur erfolgreichen Eintragung einzelner Produkte oder Kombinationen von Umbauten wird durch uns nicht erteilt. Dies gilt insbesondere für Anbauteile, Leistungssteigerungen oder optische Veränderungen, die vom Fahrzeughersteller nicht vorgesehen sind oder mehrere Änderungen gleichzeitig betreffen.
5. Verantwortung des Fahrzeughalters
Der Fahrzeughalter ist selbst dafür verantwortlich,
- vor dem Einbau zu prüfen, welche Unterlagen (ABE, Teilegutachten, TTG, ECE/EG etc.) für das jeweilige Produkt vorliegen,
- ob und welche Form der Abnahme/Eintragung erforderlich ist, und
- sicherzustellen, dass sein Fahrzeug jederzeit den geltenden gesetzlichen Vorschriften entspricht.
Wir empfehlen, geplante Umbauten im Zweifel vorab mit einer Prüforganisation (z. B. TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS) abzustimmen.
Marken & Bezeichnungen
Die Nennung von Fahrzeugmarken, -modellen und sonstigen geschützten Bezeichnungen erfolgt ausschließlich zu Identifikations- und Zuordnungszwecken, um die Kompatibilität der angebotenen Produkte mit bestimmten Fahrzeugtypen zu kennzeichnen.
Soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, handelt es sich bei den angebotenen Artikeln um Zubehör- bzw. Tuningteile von Drittanbietern und nicht um Originalteile der genannten Fahrzeughersteller. Es besteht keinerlei wirtschaftliche, gesellschaftsrechtliche oder organisatorische Verbindung zu den genannten Herstellern; insbesondere liegt keine Kooperation, Lizenzierung oder sonstige Form der Autorisierung durch diese vor.
Alle genannten Marken-, Firmen- und Modellbezeichnungen sind eingetragene Marken bzw. geschützte Kennzeichen der jeweiligen Rechteinhaber. Die Verwendung dieser Bezeichnungen erfolgt im Rahmen der zulässigen beschreibenden Nutzung, ausschließlich zur Bestimmung des Verwendungszwecks und der Zuordnung der Produkte.
Hersteller
Bewertungen
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