Universelle Kompatibilität
Dieses Produkt hat keine modellspezifische Kompatibilität.
Kompatibilitätsangaben ohne Gewähr: Die Fahrzeugauswahl ist eine grobe, unverbindliche Vorauswahl nach Modell & Motor — keine Zusicherung, dass ein Teil tatsächlich passt. Nicht berücksichtigt werden u. a. Antriebsart (Allrad- oder Heckantrieb), Sonderausstattungen und Modellvarianten; auch als passend angezeigte Teile können daher im Einzelfall abweichen. Bitte prüfe vor dem Kauf die Produktbeschreibung oder schick uns deine FIN — wir prüfen individuell.
Beschreibung
VISCURA Innenraumpflege mit UV-Schutz & Farbauffrischung
Reinigen allein reicht nicht: UV-Strahlung und Hitze entziehen den Kunststoffen im Auto mit der Zeit die Weichmacher. Die Folge – das Armaturenbrett bleicht aus, wird grau und wirkt spröde. Die VISCURA Innenraumpflege frischt die Farben sichtbar auf, versorgt das Material mit Feuchtigkeit und legt einen UV-Schutz über die Oberfläche. Das Ergebnis ist ein satter, seidenmatter Look ohne klebrige Rückstände.
Reiniger vs. Pflege – warum du beides brauchst
Der Reiniger holt den Schmutz aus der Pore. Die Pflege versiegelt die Pore und gibt die Farbe zurück. Ohne Pflege sieht das Plastik zwar sauber, aber oft trocken und grau aus. Die Innenraumpflege bringt das tiefe Satt-Schwarz zurück, das du vom Neuwagen kennst.
Schutz vor der Sonne (UV-Shield)
Die Frontscheibe wirkt wie eine Lupe, das Armaturenbrett ist extremer Hitze ausgesetzt. Die Pflege dringt in die Oberfläche ein und verhindert, dass das Plastik spröde wird oder Risse bekommt.
Unser Experten-Tipp: Du kannst den Glanzgrad selbst steuern. Für seidenmatt: auftragen, 2 Minuten warten, fertig. Für komplett matt: auftragen und sofort mit einem frischen Mikrofasertuch nachwischen.
3-in-1: reinigt, pflegt & schützt
- Tiefenreinigung: entfernt Schmutz, Staub, Hautfett & Alltagsbeläge.
- Langzeitschutz: UV-Filter schützt vor Ausbleichen & Rissbildung.
- Pflege-Booster: erhält Farbintensität & Materialstruktur.
Natürliches Ergebnis ohne speckigen Glanz
Die Formel sorgt für einen originalgetreuen Look – ohne speckigen Glanz oder schmierige Rückstände. Geeignet für matte Armaturen, Lenkräder, Türverkleidungen, Sitze und mehr.
Antistatisch & schmutzabweisend
Die antistatische Schutzschicht verhindert schnelle Wiederverschmutzung – ideal für die regelmäßige Innenraumpflege nach dem Reinigen.
Anwendung
- Vorreinigung: Nutze vor der Pflege den VISCURA Innenraumreiniger, um Staub und Fett zu entfernen. Pflege auf staubigem Untergrund erzeugt nur Schmiere.
- Auftragen: Sprühe die Pflege sparsam in ein Mikrofasertuch oder auf ein Applikator-Pad – nicht direkt auf das Plastik, um die Scheiben zu schonen.
- Einarbeiten: Reibe die Oberflächen gleichmäßig ein. Die Farbe wird sofort dunkler und satter.
Lieferumfang
- 1x VISCURA Innenraumpflege
- 1x Sprühkopf
Technische Daten
Rechtliche Hinweise
Zulassung & Eintragung
Wichtige rechtliche Hinweise zur Zulässigkeit & Nutzung im Bereich der StVO
Soweit in der Produktbeschreibung nicht ausdrücklich eine Teiletypgenehmigung (TTG), ein Teilegutachten, eine sonstige Form von Gutachten, eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE), ein E-Prüfzeichen oder eine ECE- bzw. EG-Genehmigung genannt ist, handelt es sich in der Regel um einen Artikel ohne ausdrückliche Zulassung für den öffentlichen Straßenverkehr im Geltungsbereich der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO).
1. Produkte mit ABE, E-Prüfzeichen, ECE- oder EG-Genehmigung
Ist in der Produktbeschreibung eine ABE, ein E-Prüfzeichen oder eine ECE-/EG-Genehmigung angegeben, kann das jeweilige Teil – vorbehaltlich der Einhaltung aller im Dokument genannten Auflagen sowie der Herstellerauflagen und Verwendungsbereiche – im Regelfall im öffentlichen Straßenverkehr verwendet werden.
Je nach Art des Bauteils und der Vorgaben im Prüfzeugnis kann dennoch eine Änderungsabnahme gemäß § 19 StVZO durch eine Prüforganisation erforderlich sein. Maßgeblich sind stets die im jeweiligen Dokument genannten Bedingungen.
2. Produkte mit Teiletypgenehmigung (TTG) oder Teilegutachten
Teile mit Teiletypgenehmigung oder Teilegutachten sind in aller Regel eintragungspflichtig. Die Nutzung im Geltungsbereich der StVO setzt dann regelmäßig eine Änderungsabnahme durch eine amtlich anerkannte Prüforganisation (z. B. TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS) voraus, etwa nach § 19 Abs. 3 bzw. § 19 Abs. 2 in Verbindung mit § 21 StVZO.
Erst nach erfolgreicher Abnahme und ggf. erfolgter Eintragung in die Fahrzeugpapiere darf das Fahrzeug mit den verbauten Teilen wieder im öffentlichen Straßenverkehr verwendet werden.
3. Produkte ohne Gutachten, ABE oder Prüfzeichen
Sofern in der Produktbeschreibung kein Gutachten, keine ABE, kein E-Prüfzeichen und keine ECE-/EG-Genehmigung angegeben ist, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass das Teil keine Zulassung für den öffentlichen Straßenverkehr besitzt.
Solche Artikel sind typischerweise für Motorsportzwecke, Showfahrzeuge oder Nutzung außerhalb des Geltungsbereichs der StVO bestimmt.
Eine Zulassung im Einzelfall kann ausschließlich über eine entsprechende Begutachtung (z. B. Einzel- oder Änderungsabnahme gemäß § 19 Abs. 2 StVZO in Verbindung mit § 21 StVZO) geprüft werden. Ob eine solche Eintragung möglich ist, entscheidet allein der jeweils zuständige Sachverständige.
4. Ermessensspielraum des Prüfers & keine Eintragungszusage
Ob, unter welchen Auflagen und mit welchem Umfang eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere tatsächlich erfolgt, liegt ausschließlich im Ermessen des jeweils prüfenden Sachverständigen/Prüfingenieurs.
Eine verbindliche Zusage zur erfolgreichen Eintragung einzelner Produkte oder Kombinationen von Umbauten wird durch uns nicht erteilt. Dies gilt insbesondere für Anbauteile, Leistungssteigerungen oder optische Veränderungen, die vom Fahrzeughersteller nicht vorgesehen sind oder mehrere Änderungen gleichzeitig betreffen.
5. Verantwortung des Fahrzeughalters
Der Fahrzeughalter ist selbst dafür verantwortlich,
- vor dem Einbau zu prüfen, welche Unterlagen (ABE, Teilegutachten, TTG, ECE/EG etc.) für das jeweilige Produkt vorliegen,
- ob und welche Form der Abnahme/Eintragung erforderlich ist, und
- sicherzustellen, dass sein Fahrzeug jederzeit den geltenden gesetzlichen Vorschriften entspricht.
Wir empfehlen, geplante Umbauten im Zweifel vorab mit einer Prüforganisation (z. B. TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS) abzustimmen.
Marken & Bezeichnungen
Die Nennung von Fahrzeugmarken, -modellen und sonstigen geschützten Bezeichnungen erfolgt ausschließlich zu Identifikations- und Zuordnungszwecken, um die Kompatibilität der angebotenen Produkte mit bestimmten Fahrzeugtypen zu kennzeichnen.
Soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, handelt es sich bei den angebotenen Artikeln um Zubehör- bzw. Tuningteile von Drittanbietern und nicht um Originalteile der genannten Fahrzeughersteller. Es besteht keinerlei wirtschaftliche, gesellschaftsrechtliche oder organisatorische Verbindung zu den genannten Herstellern; insbesondere liegt keine Kooperation, Lizenzierung oder sonstige Form der Autorisierung durch diese vor.
Alle genannten Marken-, Firmen- und Modellbezeichnungen sind eingetragene Marken bzw. geschützte Kennzeichen der jeweiligen Rechteinhaber. Die Verwendung dieser Bezeichnungen erfolgt im Rahmen der zulässigen beschreibenden Nutzung, ausschließlich zur Bestimmung des Verwendungszwecks und der Zuordnung der Produkte.
Hersteller
Bewertungen
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