Universelle Kompatibilität
Dieses Produkt hat keine modellspezifische Kompatibilität.
Kompatibilitätsangaben ohne Gewähr: Die Fahrzeugauswahl ist eine grobe, unverbindliche Vorauswahl nach Modell & Motor — keine Zusicherung, dass ein Teil tatsächlich passt. Nicht berücksichtigt werden u. a. Antriebsart (Allrad- oder Heckantrieb), Sonderausstattungen und Modellvarianten; auch als passend angezeigte Teile können daher im Einzelfall abweichen. Bitte prüfe vor dem Kauf die Produktbeschreibung oder schick uns deine FIN — wir prüfen individuell.
Beschreibung
VISCURA Insektenentferner
Getrocknete Insekten auf der Motorhaube sind nicht nur ein optisches Problem – ihre Körperflüssigkeiten enthalten Säuren, die sich bei Sonneneinstrahlung in den Klarlack einbrennen und Spuren hinterlassen können. Der VISCURA Insektenentferner nutzt eine Protein-Brecher-Formel: Sie weicht den Chitin-Panzer und organische Rückstände auf, sodass du sie abspülen kannst – ohne Schrubben.
Warum Schrubben der falsche Weg ist
Die Chemie macht die Arbeit, nicht der Schwamm
Wer festgebackene Insekten mit Kraft abreibt, riskiert feine Kratzer („Swirls“) im Lack. Der Reiniger weicht die Verschmutzung chemisch auf und spaltet die Eiweißstruktur der Insektenreste. So kannst du den Schmutz mit dem Hochdruckreiniger wegspülen, statt ihn mechanisch abzureiben.
Sicher für Scheinwerfer
Moderne Scheinwerfer bestehen aus Polycarbonat (Kunststoff). Aggressive Haushaltsreiniger können sie blind machen oder Spannungsrisse erzeugen. Diese Rezeptur ist sicher für Kunststoffe und verhindert das Erblinden der Scheinwerfergläser.
Tipp: Nutze den Insektenentferner immer vor der eigentlichen Autowäsche auf dem trockenen, kühlen Lack, damit er unverdünnt wirken kann. Nicht in der prallen Sonne anwenden.
Deine Vorteile auf einen Blick
- Löst angetrocknete Insektenrückstände: wirkt in Minuten
- Schonend zur Oberfläche: sicher für Lacke, Kunststoffe, Glas und Scheinwerfer
- Vielfältig einsetzbar: Windschutzscheibe, Stoßfänger, Nummernschild, Kühlergrill u. v. m.
- Kein Schrubben nötig: einfach aufsprühen und abspülen
- Für alle Fahrzeugtypen: PKW, Motorrad, LKW, Wohnmobil
Anwendung: Insektenfrei in 3 Minuten
- Aufsprühen: Sprühe die betroffenen Stellen (Frontschürze, Motorhaube, Außenspiegel, Scheibe) satt ein. Das Fahrzeug muss abgekühlt sein.
- Einwirken lassen: Lass den Reiniger 2–4 Minuten arbeiten. Die Insektenreste lösen sich sichtbar an. Nicht antrocknen lassen.
- Abspülen: Spüle die gelösten Reste mit einem harten Wasserstrahl oder Hochdruckreiniger ab und wasche das Auto anschließend wie gewohnt.
Tipp: Besonders effektiv in Kombination mit einem Mikrofasertuch oder weichen Waschhandschuh.
Lieferumfang
- 1× VISCURA Insektenentferner (500 ml)
- 1× Sprühkopf
Technische Daten
Rechtliche Hinweise
Zulassung & Eintragung
Wichtige rechtliche Hinweise zur Zulässigkeit & Nutzung im Bereich der StVO
Soweit in der Produktbeschreibung nicht ausdrücklich eine Teiletypgenehmigung (TTG), ein Teilegutachten, eine sonstige Form von Gutachten, eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE), ein E-Prüfzeichen oder eine ECE- bzw. EG-Genehmigung genannt ist, handelt es sich in der Regel um einen Artikel ohne ausdrückliche Zulassung für den öffentlichen Straßenverkehr im Geltungsbereich der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO).
1. Produkte mit ABE, E-Prüfzeichen, ECE- oder EG-Genehmigung
Ist in der Produktbeschreibung eine ABE, ein E-Prüfzeichen oder eine ECE-/EG-Genehmigung angegeben, kann das jeweilige Teil – vorbehaltlich der Einhaltung aller im Dokument genannten Auflagen sowie der Herstellerauflagen und Verwendungsbereiche – im Regelfall im öffentlichen Straßenverkehr verwendet werden.
Je nach Art des Bauteils und der Vorgaben im Prüfzeugnis kann dennoch eine Änderungsabnahme gemäß § 19 StVZO durch eine Prüforganisation erforderlich sein. Maßgeblich sind stets die im jeweiligen Dokument genannten Bedingungen.
2. Produkte mit Teiletypgenehmigung (TTG) oder Teilegutachten
Teile mit Teiletypgenehmigung oder Teilegutachten sind in aller Regel eintragungspflichtig. Die Nutzung im Geltungsbereich der StVO setzt dann regelmäßig eine Änderungsabnahme durch eine amtlich anerkannte Prüforganisation (z. B. TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS) voraus, etwa nach § 19 Abs. 3 bzw. § 19 Abs. 2 in Verbindung mit § 21 StVZO.
Erst nach erfolgreicher Abnahme und ggf. erfolgter Eintragung in die Fahrzeugpapiere darf das Fahrzeug mit den verbauten Teilen wieder im öffentlichen Straßenverkehr verwendet werden.
3. Produkte ohne Gutachten, ABE oder Prüfzeichen
Sofern in der Produktbeschreibung kein Gutachten, keine ABE, kein E-Prüfzeichen und keine ECE-/EG-Genehmigung angegeben ist, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass das Teil keine Zulassung für den öffentlichen Straßenverkehr besitzt.
Solche Artikel sind typischerweise für Motorsportzwecke, Showfahrzeuge oder Nutzung außerhalb des Geltungsbereichs der StVO bestimmt.
Eine Zulassung im Einzelfall kann ausschließlich über eine entsprechende Begutachtung (z. B. Einzel- oder Änderungsabnahme gemäß § 19 Abs. 2 StVZO in Verbindung mit § 21 StVZO) geprüft werden. Ob eine solche Eintragung möglich ist, entscheidet allein der jeweils zuständige Sachverständige.
4. Ermessensspielraum des Prüfers & keine Eintragungszusage
Ob, unter welchen Auflagen und mit welchem Umfang eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere tatsächlich erfolgt, liegt ausschließlich im Ermessen des jeweils prüfenden Sachverständigen/Prüfingenieurs.
Eine verbindliche Zusage zur erfolgreichen Eintragung einzelner Produkte oder Kombinationen von Umbauten wird durch uns nicht erteilt. Dies gilt insbesondere für Anbauteile, Leistungssteigerungen oder optische Veränderungen, die vom Fahrzeughersteller nicht vorgesehen sind oder mehrere Änderungen gleichzeitig betreffen.
5. Verantwortung des Fahrzeughalters
Der Fahrzeughalter ist selbst dafür verantwortlich,
- vor dem Einbau zu prüfen, welche Unterlagen (ABE, Teilegutachten, TTG, ECE/EG etc.) für das jeweilige Produkt vorliegen,
- ob und welche Form der Abnahme/Eintragung erforderlich ist, und
- sicherzustellen, dass sein Fahrzeug jederzeit den geltenden gesetzlichen Vorschriften entspricht.
Wir empfehlen, geplante Umbauten im Zweifel vorab mit einer Prüforganisation (z. B. TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS) abzustimmen.
Marken & Bezeichnungen
Die Nennung von Fahrzeugmarken, -modellen und sonstigen geschützten Bezeichnungen erfolgt ausschließlich zu Identifikations- und Zuordnungszwecken, um die Kompatibilität der angebotenen Produkte mit bestimmten Fahrzeugtypen zu kennzeichnen.
Soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, handelt es sich bei den angebotenen Artikeln um Zubehör- bzw. Tuningteile von Drittanbietern und nicht um Originalteile der genannten Fahrzeughersteller. Es besteht keinerlei wirtschaftliche, gesellschaftsrechtliche oder organisatorische Verbindung zu den genannten Herstellern; insbesondere liegt keine Kooperation, Lizenzierung oder sonstige Form der Autorisierung durch diese vor.
Alle genannten Marken-, Firmen- und Modellbezeichnungen sind eingetragene Marken bzw. geschützte Kennzeichen der jeweiligen Rechteinhaber. Die Verwendung dieser Bezeichnungen erfolgt im Rahmen der zulässigen beschreibenden Nutzung, ausschließlich zur Bestimmung des Verwendungszwecks und der Zuordnung der Produkte.
Hersteller
Bewertungen
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