Kelford Nockenwellen/Camshafts Stage 2 — passend für BMW B58
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Wenn du aus deinem B58 ein kompromissloses Setup bauen willst, kommst du an einem echten Nockenwellen nicht vorbei – genau dafür sind die Kelford Stage 2 Camshafts gemacht. Mit 285°/280° und 10,30mm/10,60mm Ventilhub zielen sie auf professionell aufgebaute BMW B58 Gen 1, Gen 1.5 sowie Gen 2 Motoren im Bereich von 750–1000 PS ab. Trotz klarer Motorsport-Ausrichtung bleibt die volle Nutzung von Valvetronic und Dual/Double VANOS möglich; bei Aftermarket-Drosselklappe kann Valvetronic sogar komplett offen fixiert betrieben werden. Wichtig: Für diese Stage 2 Racing Cams ist ein Ventilfeder-Upgrade Pflicht – Kelford empfiehlt dafür die KVS58-BT. Sichere dir jetzt die passende Variante für deine B58-Generation, damit dein Build nicht an der falschen Nockenwelle scheitert.
Technische Details & Material
Technische Details & Material
Kelford Stage-2-Racing-Nockenwellen für BMW B58
- Varianten für den B58: Gen 1 / Gen 1,5 / Gen 2
- Steuerzeiten (Einlass/Auslass): 285°/280°
- Ventilhub (Einlass/Auslass): 10,30 mm/10,60 mm
- Auslegung: Stage-2-Racing-Nockenwellen für professionell aufgebaute BMW B58 Motoren
- Ziel Leistungsbereich: 750 – 1000 PS
- Empfohlene Turbo-Größe: 62–72 mm
- Aftermarket-Ansaugplenum: geeignet
- Valvetronic: volle Nutzung weiterhin möglich
Valvetronic kann bei Verwendung einer Aftermarket-Drosselklappe in voll offener Position gesperrt betrieben werden - VANOS: weiterhin dual nutzbar
- Erforderlich: Ventilfeder-Upgrade
Von Kelford empfohlene Ventilfeder: KVS58-BT
Kompatibilität
Kompatibilität
Passend für:
• BMW B58 Gen 1
• BMW B58 Gen 1.5
• BMW B58 Gen 2
Achtung: Ventilfedern-Upgrade erforderlich (Kelford Empfehlung: KVS58-BT).
Zulassung / StVZO & Eintragung
Zulassung / StVZO & Eintragung
Wichtige rechtliche Hinweise zur Zulässigkeit & Nutzung im Bereich der StVO
Soweit in der Produktbeschreibung nicht ausdrücklich eine Teiletypgenehmigung (TTG), ein Teilegutachten, eine sonstige Form von Gutachten, eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE), ein E-Prüfzeichen oder eine ECE- bzw. EG-Genehmigung genannt ist, handelt es sich in der Regel um einen Artikel ohne ausdrückliche Zulassung für den öffentlichen Straßenverkehr im Geltungsbereich der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO).
1. Produkte mit ABE, E-Prüfzeichen, ECE- oder EG-Genehmigung
Ist in der Produktbeschreibung eine ABE, ein E-Prüfzeichen oder eine ECE-/EG-Genehmigung angegeben, kann das jeweilige Teil – vorbehaltlich der Einhaltung aller im Dokument genannten Auflagen sowie der Herstellerauflagen und Verwendungsbereiche – im Regelfall im öffentlichen Straßenverkehr verwendet werden.
Je nach Art des Bauteils und der Vorgaben im Prüfzeugnis kann dennoch eine Änderungsabnahme gemäß § 19 StVZO durch eine Prüforganisation erforderlich sein. Maßgeblich sind stets die im jeweiligen Dokument genannten Bedingungen.
2. Produkte mit Teiletypgenehmigung (TTG) oder Teilegutachten
Teile mit Teiletypgenehmigung oder Teilegutachten sind in aller Regel eintragungspflichtig. Die Nutzung im Geltungsbereich der StVO setzt dann regelmäßig eine Änderungsabnahme durch eine amtlich anerkannte Prüforganisation (z. B. TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS) voraus, etwa nach § 19 Abs. 3 bzw. § 19 Abs. 2 in Verbindung mit § 21 StVZO.
Erst nach erfolgreicher Abnahme und ggf. erfolgter Eintragung in die Fahrzeugpapiere darf das Fahrzeug mit den verbauten Teilen wieder im öffentlichen Straßenverkehr verwendet werden.
3. Produkte ohne Gutachten, ABE oder Prüfzeichen
Sofern in der Produktbeschreibung kein Gutachten, keine ABE, kein E-Prüfzeichen und keine ECE-/EG-Genehmigung angegeben ist, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass das Teil keine Zulassung für den öffentlichen Straßenverkehr besitzt.
Solche Artikel sind typischerweise für Motorsportzwecke, Showfahrzeuge oder Nutzung außerhalb des Geltungsbereichs der StVO bestimmt.
Eine Zulassung im Einzelfall kann ausschließlich über eine entsprechende Begutachtung (z. B. Einzel- oder Änderungsabnahme gemäß § 19 Abs. 2 StVZO in Verbindung mit § 21 StVZO) geprüft werden. Ob eine solche Eintragung möglich ist, entscheidet allein der jeweils zuständige Sachverständige.
4. Ermessensspielraum des Prüfers & keine Eintragungszusage
Ob, unter welchen Auflagen und mit welchem Umfang eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere tatsächlich erfolgt, liegt ausschließlich im Ermessen des jeweils prüfenden Sachverständigen/Prüfingenieurs.
Eine verbindliche Zusage zur erfolgreichen Eintragung einzelner Produkte oder Kombinationen von Umbauten wird durch uns nicht erteilt. Dies gilt insbesondere für Anbauteile, Leistungssteigerungen oder optische Veränderungen, die vom Fahrzeughersteller nicht vorgesehen sind oder mehrere Änderungen gleichzeitig betreffen.
5. Verantwortung des Fahrzeughalters
Der Fahrzeughalter ist selbst dafür verantwortlich,
- vor dem Einbau zu prüfen, welche Unterlagen (ABE, Teilegutachten, TTG, ECE/EG etc.) für das jeweilige Produkt vorliegen,
- ob und welche Form der Abnahme/Eintragung erforderlich ist, und
- sicherzustellen, dass sein Fahrzeug jederzeit den geltenden gesetzlichen Vorschriften entspricht.
Wir empfehlen, geplante Umbauten im Zweifel vorab mit einer Prüforganisation (z. B. TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS) abzustimmen.
Montage- & Herstellerhinweise
Montage- & Herstellerhinweise
Allgemeine Montagehinweise
Dieses Produkt ist ein Zubehör- bzw. Tuningteil und kann sich von originalen Fahrzeugteilen des Fahrzeugherstellers unterscheiden.
Die Montage bzw. Anbringung sollte ausschließlich durch eine qualifizierte Fachwerkstatt bzw. durch entsprechend geschultes Fachpersonal erfolgen. Eine eigenständige Montage oder Anbringung durch den Endverbraucher erfolgt in eigener Verantwortung und kann bei fehlerhafter Ausführung zu Funktionsstörungen, Folgeschäden sowie zum Erlöschen von Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen gegenüber Dritten (z. B. Fahrzeughersteller) führen.
Bei der Montage sind die allgemein anerkannten Regeln der Kfz-Technik sowie etwaige Hersteller- und Prüforganisationsvorgaben (z. B. aus Gutachten, ABE, ECE-Dokumenten) einzuhalten. Bauteile dürfen nur so angebracht werden, dass die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs nicht beeinträchtigt wird.
Wir haften nicht für Schäden, die auf einen fehlerhaften oder unsachgemäßen Einbau bzw. eine unsachgemäße Anbringung durch Dritte oder den Endverbraucher zurückzuführen sind, soweit eine Haftungsbeschränkung gesetzlich zulässig ist. Zwingende gesetzliche Ansprüche, insbesondere aus Produkthaftung sowie wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bleiben unberührt. Gewährleistungsrechte wegen eines Sachmangels des gelieferten Produkts bleiben ebenfalls unberührt.
FAQs
FAQs
Welche Varianten stehen zur Auswahl?
Du kannst diese Kelford Stage-2-Rennnockenwellen in 3 Varianten kaufen: BMW B58 Gen 1, BMW B58 Gen 1,5 sowie B58 Gen 2.
Welche Steuerzeiten und welcher Ventilhub haben die 3 Varianten identisch und ist er identisch?
Alle 3 Varianten sind mit 285°/280° ausgelegt und bieten 10,30 mm/10,60 mm Ventilhub – perfekt, wenn du bei der Teilewahl eine konstante Basis für dein Setup suchst.
Für welche Leistungsbereiche sind die Stage-2-Racing-Cams gedacht?
Die Stage-2-Racing-Cams sind für professionell aufgebaute BMW B58 Motoren ausgelegt, die im Bereich von 750 bis 1.000 PS betrieben werden.
Welche Turbogrößen passen laut Beschreibung zu diesen Nockenwellen?
In der Herstellerbeschreibung wird eine Turbo-Auslegung von 62–72 mm genannt.
Was ist der Vorteil in Kombination mit Aftermarket-Ansaugplenen?
Die Nockenwellen werden als „great with aftermarket intake plenums“ beschrieben – ideal, wenn dein Build bereits auf ein optimiertes Ansaugsystem setzt.
Bleiben Valvetronic und (Dual/Double) VANOS weiterhin nutzbar?
Ja – die Nockenwellen können weiterhin die volle Nutzung von Valvetronic sowie Dual/Double VANOS beibehalten.
Kann Valvetronic mit einer Aftermarket-Drosselklappe fest in „voll offen“ betrieben werden?
Ja – bei Verwendung einer Aftermarket-Drosselklappe kann Valvetronic in der vollständig offenen Position verriegelt betrieben werden.
Welche zusätzliche Hardware wird zwingend benötigt?
Ein Ventilfeder-Upgrade ist zwingend erforderlich („must have valve spring upgrade“).
Rechtliche Hinweise zu Marken & Bezeichnungen
Rechtliche Hinweise zu Marken & Bezeichnungen
Die Nennung von Fahrzeugmarken, -modellen und sonstigen geschützten Bezeichnungen erfolgt ausschließlich zu Identifikations- und Zuordnungszwecken, um die Kompatibilität der angebotenen Produkte mit bestimmten Fahrzeugtypen zu kennzeichnen.
Soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, handelt es sich bei den angebotenen Artikeln um Zubehör- bzw. Tuningteile von Drittanbietern und nicht um Originalteile der genannten Fahrzeughersteller. Es besteht keinerlei wirtschaftliche, gesellschaftsrechtliche oder organisatorische Verbindung zu den genannten Herstellern; insbesondere liegt keine Kooperation, Lizenzierung oder sonstige Form der Autorisierung durch diese vor.
Alle genannten Marken-, Firmen- und Modellbezeichnungen sind eingetragene Marken bzw. geschützte Kennzeichen der jeweiligen Rechteinhaber. Die Verwendung dieser Bezeichnungen erfolgt im Rahmen der zulässigen beschreibenden Nutzung, ausschließlich zur Bestimmung des Verwendungszwecks und der Zuordnung der Produkte.
Herstellerangaben
Herstellerangaben
Herstellerinformationen:
Kelford Technologies Limited
15 Kennaway Road
Woolston, Christchurch Canterbury 8023
New Zealand
Telefon: +64 3 929 0725
Kontaktformular: https://kelfordcams.com/enquiry-form
Importeurinformationen:
PureTurbo
Mercuriuslaan 12
3650 Dilsen-Stokkem
Belgium
Telefon: +32 477 22 30 27
E-mail: info@pureturbos.eu
