Universelle Kompatibilität
Dieses Produkt hat keine modellspezifische Kompatibilität.
Kompatibilitätsangaben ohne Gewähr: Die Fahrzeugauswahl ist eine grobe, unverbindliche Vorauswahl nach Modell & Motor — keine Zusicherung, dass ein Teil tatsächlich passt. Nicht berücksichtigt werden u. a. Antriebsart (Allrad- oder Heckantrieb), Sonderausstattungen und Modellvarianten; auch als passend angezeigte Teile können daher im Einzelfall abweichen. Bitte prüfe vor dem Kauf die Produktbeschreibung oder schick uns deine FIN — wir prüfen individuell.
Beschreibung
VISCURA Lederpflege Balsam
Leder verliert mit der Zeit Feuchtigkeit – durch UV-Strahlung, Hitze und Reibung. Es kann spröde werden, die Farbe verblassen, Risse können entstehen. Die VISCURA Lederpflege ist ein nährender Balsam: Die Inhaltsstoffe ziehen in die Poren ein, geben dem Leder Elastizität zurück und legen einen UV-Schutz darüber. Das Ergebnis ist ein weicher Griff, ein satter Farbton und ein matter Look.
Werterhalt statt nur reinigen
Leder wird rissig, wenn es austrocknet. Viele Pflegemittel legen sich nur als Film auf die Oberfläche. Diese Pflege ist so angelegt, dass sie durch die Poren in das Leder einzieht und die Fasern von innen elastisch hält. Das beugt Falten und Rissen an stark beanspruchten Stellen wie den Sitzwangen vor.
Mattes Finish, griffige Oberfläche
Die Formel zieht vollständig ein und hinterlässt eine griffige, trockene Oberfläche – kein Speckglanz, kein Rutschen in der Kurve. Der Look bleibt matt, so wie das Leder das Werk verlassen hat.
Tipp: Wärme hilft. Stelle das Auto vor der Pflege rund 15 Minuten in die Sonne oder schalte kurz die Sitzheizung an. Ist das Leder handwarm, öffnen sich die Poren und die Pflege zieht tiefer ein.
Eigenschaften im Überblick
- Spendet Feuchtigkeit und erhält die Elastizität
- Beugt Rissen, Austrocknung und Brüchigkeit vor
- Hinterlässt ein natürlich-mattes Finish – ohne Glanz oder Schmieren
- Für Glattleder geeignet – Auto, Möbel, Taschen
Einsatzbereiche
- Autositze, Lenkräder und Verkleidungen
- Sofas, Sessel und Ledermöbel
- Taschen, Gürtel, Schuhe und Accessoires
Anwendung
1. Vorreinigen: Pflege kein verschmutztes Leder. Reinige zuerst mit dem Viscura Lederreiniger und der Bürste, damit die Poren frei von Fett und Schmutz sind. Nur saubere Poren nehmen die Pflege auf.
2. Auftragen: Nimm mit einem Applikator (z. B. Viscura Coating Pad) eine kleine Menge auf und massiere sie in kreisenden Bewegungen dünn und gleichmäßig in das Leder ein. Weniger ist mehr.
3. Einziehen und nachwischen: Lass die Pflege etwa 10–20 Minuten einziehen und nimm eventuelle Reste anschließend mit einem sauberen Mikrofasertuch ab.
Nicht auf Wildleder, Nubuk oder Rauleder anwenden.
Lieferumfang
1× VISCURA Lederpflege
Technische Daten
Rechtliche Hinweise
Zulassung & Eintragung
Wichtige rechtliche Hinweise zur Zulässigkeit & Nutzung im Bereich der StVO
Soweit in der Produktbeschreibung nicht ausdrücklich eine Teiletypgenehmigung (TTG), ein Teilegutachten, eine sonstige Form von Gutachten, eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE), ein E-Prüfzeichen oder eine ECE- bzw. EG-Genehmigung genannt ist, handelt es sich in der Regel um einen Artikel ohne ausdrückliche Zulassung für den öffentlichen Straßenverkehr im Geltungsbereich der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO).
1. Produkte mit ABE, E-Prüfzeichen, ECE- oder EG-Genehmigung
Ist in der Produktbeschreibung eine ABE, ein E-Prüfzeichen oder eine ECE-/EG-Genehmigung angegeben, kann das jeweilige Teil – vorbehaltlich der Einhaltung aller im Dokument genannten Auflagen sowie der Herstellerauflagen und Verwendungsbereiche – im Regelfall im öffentlichen Straßenverkehr verwendet werden.
Je nach Art des Bauteils und der Vorgaben im Prüfzeugnis kann dennoch eine Änderungsabnahme gemäß § 19 StVZO durch eine Prüforganisation erforderlich sein. Maßgeblich sind stets die im jeweiligen Dokument genannten Bedingungen.
2. Produkte mit Teiletypgenehmigung (TTG) oder Teilegutachten
Teile mit Teiletypgenehmigung oder Teilegutachten sind in aller Regel eintragungspflichtig. Die Nutzung im Geltungsbereich der StVO setzt dann regelmäßig eine Änderungsabnahme durch eine amtlich anerkannte Prüforganisation (z. B. TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS) voraus, etwa nach § 19 Abs. 3 bzw. § 19 Abs. 2 in Verbindung mit § 21 StVZO.
Erst nach erfolgreicher Abnahme und ggf. erfolgter Eintragung in die Fahrzeugpapiere darf das Fahrzeug mit den verbauten Teilen wieder im öffentlichen Straßenverkehr verwendet werden.
3. Produkte ohne Gutachten, ABE oder Prüfzeichen
Sofern in der Produktbeschreibung kein Gutachten, keine ABE, kein E-Prüfzeichen und keine ECE-/EG-Genehmigung angegeben ist, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass das Teil keine Zulassung für den öffentlichen Straßenverkehr besitzt.
Solche Artikel sind typischerweise für Motorsportzwecke, Showfahrzeuge oder Nutzung außerhalb des Geltungsbereichs der StVO bestimmt.
Eine Zulassung im Einzelfall kann ausschließlich über eine entsprechende Begutachtung (z. B. Einzel- oder Änderungsabnahme gemäß § 19 Abs. 2 StVZO in Verbindung mit § 21 StVZO) geprüft werden. Ob eine solche Eintragung möglich ist, entscheidet allein der jeweils zuständige Sachverständige.
4. Ermessensspielraum des Prüfers & keine Eintragungszusage
Ob, unter welchen Auflagen und mit welchem Umfang eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere tatsächlich erfolgt, liegt ausschließlich im Ermessen des jeweils prüfenden Sachverständigen/Prüfingenieurs.
Eine verbindliche Zusage zur erfolgreichen Eintragung einzelner Produkte oder Kombinationen von Umbauten wird durch uns nicht erteilt. Dies gilt insbesondere für Anbauteile, Leistungssteigerungen oder optische Veränderungen, die vom Fahrzeughersteller nicht vorgesehen sind oder mehrere Änderungen gleichzeitig betreffen.
5. Verantwortung des Fahrzeughalters
Der Fahrzeughalter ist selbst dafür verantwortlich,
- vor dem Einbau zu prüfen, welche Unterlagen (ABE, Teilegutachten, TTG, ECE/EG etc.) für das jeweilige Produkt vorliegen,
- ob und welche Form der Abnahme/Eintragung erforderlich ist, und
- sicherzustellen, dass sein Fahrzeug jederzeit den geltenden gesetzlichen Vorschriften entspricht.
Wir empfehlen, geplante Umbauten im Zweifel vorab mit einer Prüforganisation (z. B. TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS) abzustimmen.
Marken & Bezeichnungen
Die Nennung von Fahrzeugmarken, -modellen und sonstigen geschützten Bezeichnungen erfolgt ausschließlich zu Identifikations- und Zuordnungszwecken, um die Kompatibilität der angebotenen Produkte mit bestimmten Fahrzeugtypen zu kennzeichnen.
Soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, handelt es sich bei den angebotenen Artikeln um Zubehör- bzw. Tuningteile von Drittanbietern und nicht um Originalteile der genannten Fahrzeughersteller. Es besteht keinerlei wirtschaftliche, gesellschaftsrechtliche oder organisatorische Verbindung zu den genannten Herstellern; insbesondere liegt keine Kooperation, Lizenzierung oder sonstige Form der Autorisierung durch diese vor.
Alle genannten Marken-, Firmen- und Modellbezeichnungen sind eingetragene Marken bzw. geschützte Kennzeichen der jeweiligen Rechteinhaber. Die Verwendung dieser Bezeichnungen erfolgt im Rahmen der zulässigen beschreibenden Nutzung, ausschließlich zur Bestimmung des Verwendungszwecks und der Zuordnung der Produkte.
Hersteller
Bewertungen
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