Universelle Kompatibilität
Dieses Produkt hat keine modellspezifische Kompatibilität.
Kompatibilitätsangaben ohne Gewähr: Die Fahrzeugauswahl ist eine grobe, unverbindliche Vorauswahl nach Modell & Motor — keine Zusicherung, dass ein Teil tatsächlich passt. Nicht berücksichtigt werden u. a. Antriebsart (Allrad- oder Heckantrieb), Sonderausstattungen und Modellvarianten; auch als passend angezeigte Teile können daher im Einzelfall abweichen. Bitte prüfe vor dem Kauf die Produktbeschreibung oder schick uns deine FIN — wir prüfen individuell.
Beschreibung
Glänzendes Leder im Auto ist kein Zeichen von Neuheit, sondern ein Warnsignal: Der speckige Glanz entsteht durch Hautfette, Schweiß und abgelagerten Schmutz, der die Poren verstopft. Der VISCURA Lederreiniger entfernt diese Rückstände und holt die originale, matte Werks-Optik zurück, ohne das Material anzugreifen.
Eigenschaften im Überblick
- Gründlich und materialschonend: pH-Wert 7 – keine Schäden an Farbe oder Topcoat.
- Vielseitig: für Glattleder, Kunstleder, veganes Leder, Vinyl, Alcantara und Racetex.
- Sanfte Schaumformel: auch für empfindliche Mikrofaseroberflächen geeignet.
- Dezent parfümiert: ohne künstliche Zusatzstoffe.
- Made in Germany: vegane Rezeptur.
Warum Schaum sicherer ist als Flüssigkeit
Viele Reiniger sind zu flüssig – die Feuchtigkeit kann durch Nähte oder Perforationen in den Polsterkern ziehen und langfristig zu Schimmel oder welligem Leder führen. Der VISCURA Lederreiniger nutzt eine High-Density-Schaumtechnologie: Der Schaum steht auf der Oberfläche, bindet den Schmutz und zerfällt erst, wenn du ihn mit dem Mikrofasertuch abnimmst. Das schützt dein Interieur vor Nässeschäden.
Reinigungskraft, sanft zur Farbe
Ob helle Ledersitze im Oldtimer oder schwarzes Sportlenkrad: Die Rezeptur löst Jeans-Abfärbungen, Fettfilme und Sonnencreme-Rückstände, greift die Lederfärbung aber nicht an.
Anwendung in 3 Schritten
- Auftragen: Gib 2–3 Pumpstöße Schaum auf eine Lederreinigungsbürste oder einen Applikator.
- Einarbeiten: Massiere den Schaum in kreisenden Bewegungen ohne starken Druck ein. Achte besonders auf Nähte und Falten, wo sich Schmutz sammelt.
- Abtragen: Nimm den schmutzigen Schaum sofort mit einem sauberen, trockenen Mikrofasertuch ab – nicht antrocknen lassen.
Sprühe den Reiniger nie direkt auf das Leder, sondern immer in die Bürste oder den Schwamm. So vermeidest du Sprühflecken und arbeitest den Schaum gleichmäßig in die Narbung ein. Arbeite ohne Druck und lass die Chemie wirken.
Für empfindliche Oberflächen wie Alcantara empfehlen wir eine Reinigungsbürste aus Naturborsten.
Pflege-Intervalle
Regelmäßige Reinigung hält dein Leder geschmeidig und schützt es vor Alterung, Verhärtung und Farbverlust.
- Standardpflege: alle 3 Monate.
- Bei intensiver Nutzung (z. B. im Sommer, bei Vielfahrern): alle 4–6 Wochen.
- Stark beanspruchte Zonen (Lenkrad, Fahrersitz, helle Lederausstattungen): monatlich.
Nach der Reinigung sind die Poren offen. Nutze anschließend eine Lederpflege, um das Material vor Austrocknung zu schützen – zum Beispiel unsere VISCURA Lederpflege, die die Oberfläche gegen UV-Strahlung, Abrieb und Feuchtigkeitsverlust versiegelt.
Lieferumfang
- 1x VISCURA Lederreiniger (200 ml) mit Schaumkappe.
- Ergiebigkeit: ca. 10–15 Anwendungen (je nach Fläche und Verschmutzungsgrad, z. B. für Lenkrad, Sitze und Türverkleidungen).
Technische Daten
Rechtliche Hinweise
Zulassung & Eintragung
Wichtige rechtliche Hinweise zur Zulässigkeit & Nutzung im Bereich der StVO
Soweit in der Produktbeschreibung nicht ausdrücklich eine Teiletypgenehmigung (TTG), ein Teilegutachten, eine sonstige Form von Gutachten, eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE), ein E-Prüfzeichen oder eine ECE- bzw. EG-Genehmigung genannt ist, handelt es sich in der Regel um einen Artikel ohne ausdrückliche Zulassung für den öffentlichen Straßenverkehr im Geltungsbereich der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO).
1. Produkte mit ABE, E-Prüfzeichen, ECE- oder EG-Genehmigung
Ist in der Produktbeschreibung eine ABE, ein E-Prüfzeichen oder eine ECE-/EG-Genehmigung angegeben, kann das jeweilige Teil – vorbehaltlich der Einhaltung aller im Dokument genannten Auflagen sowie der Herstellerauflagen und Verwendungsbereiche – im Regelfall im öffentlichen Straßenverkehr verwendet werden.
Je nach Art des Bauteils und der Vorgaben im Prüfzeugnis kann dennoch eine Änderungsabnahme gemäß § 19 StVZO durch eine Prüforganisation erforderlich sein. Maßgeblich sind stets die im jeweiligen Dokument genannten Bedingungen.
2. Produkte mit Teiletypgenehmigung (TTG) oder Teilegutachten
Teile mit Teiletypgenehmigung oder Teilegutachten sind in aller Regel eintragungspflichtig. Die Nutzung im Geltungsbereich der StVO setzt dann regelmäßig eine Änderungsabnahme durch eine amtlich anerkannte Prüforganisation (z. B. TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS) voraus, etwa nach § 19 Abs. 3 bzw. § 19 Abs. 2 in Verbindung mit § 21 StVZO.
Erst nach erfolgreicher Abnahme und ggf. erfolgter Eintragung in die Fahrzeugpapiere darf das Fahrzeug mit den verbauten Teilen wieder im öffentlichen Straßenverkehr verwendet werden.
3. Produkte ohne Gutachten, ABE oder Prüfzeichen
Sofern in der Produktbeschreibung kein Gutachten, keine ABE, kein E-Prüfzeichen und keine ECE-/EG-Genehmigung angegeben ist, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass das Teil keine Zulassung für den öffentlichen Straßenverkehr besitzt.
Solche Artikel sind typischerweise für Motorsportzwecke, Showfahrzeuge oder Nutzung außerhalb des Geltungsbereichs der StVO bestimmt.
Eine Zulassung im Einzelfall kann ausschließlich über eine entsprechende Begutachtung (z. B. Einzel- oder Änderungsabnahme gemäß § 19 Abs. 2 StVZO in Verbindung mit § 21 StVZO) geprüft werden. Ob eine solche Eintragung möglich ist, entscheidet allein der jeweils zuständige Sachverständige.
4. Ermessensspielraum des Prüfers & keine Eintragungszusage
Ob, unter welchen Auflagen und mit welchem Umfang eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere tatsächlich erfolgt, liegt ausschließlich im Ermessen des jeweils prüfenden Sachverständigen/Prüfingenieurs.
Eine verbindliche Zusage zur erfolgreichen Eintragung einzelner Produkte oder Kombinationen von Umbauten wird durch uns nicht erteilt. Dies gilt insbesondere für Anbauteile, Leistungssteigerungen oder optische Veränderungen, die vom Fahrzeughersteller nicht vorgesehen sind oder mehrere Änderungen gleichzeitig betreffen.
5. Verantwortung des Fahrzeughalters
Der Fahrzeughalter ist selbst dafür verantwortlich,
- vor dem Einbau zu prüfen, welche Unterlagen (ABE, Teilegutachten, TTG, ECE/EG etc.) für das jeweilige Produkt vorliegen,
- ob und welche Form der Abnahme/Eintragung erforderlich ist, und
- sicherzustellen, dass sein Fahrzeug jederzeit den geltenden gesetzlichen Vorschriften entspricht.
Wir empfehlen, geplante Umbauten im Zweifel vorab mit einer Prüforganisation (z. B. TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS) abzustimmen.
Marken & Bezeichnungen
Die Nennung von Fahrzeugmarken, -modellen und sonstigen geschützten Bezeichnungen erfolgt ausschließlich zu Identifikations- und Zuordnungszwecken, um die Kompatibilität der angebotenen Produkte mit bestimmten Fahrzeugtypen zu kennzeichnen.
Soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, handelt es sich bei den angebotenen Artikeln um Zubehör- bzw. Tuningteile von Drittanbietern und nicht um Originalteile der genannten Fahrzeughersteller. Es besteht keinerlei wirtschaftliche, gesellschaftsrechtliche oder organisatorische Verbindung zu den genannten Herstellern; insbesondere liegt keine Kooperation, Lizenzierung oder sonstige Form der Autorisierung durch diese vor.
Alle genannten Marken-, Firmen- und Modellbezeichnungen sind eingetragene Marken bzw. geschützte Kennzeichen der jeweiligen Rechteinhaber. Die Verwendung dieser Bezeichnungen erfolgt im Rahmen der zulässigen beschreibenden Nutzung, ausschließlich zur Bestimmung des Verwendungszwecks und der Zuordnung der Produkte.
Hersteller
Bewertungen
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