Universelle Kompatibilität
Dieses Produkt hat keine modellspezifische Kompatibilität.
Kompatibilitätsangaben ohne Gewähr: Die Fahrzeugauswahl ist eine grobe, unverbindliche Vorauswahl nach Modell & Motor — keine Zusicherung, dass ein Teil tatsächlich passt. Nicht berücksichtigt werden u. a. Antriebsart (Allrad- oder Heckantrieb), Sonderausstattungen und Modellvarianten; auch als passend angezeigte Teile können daher im Einzelfall abweichen. Bitte prüfe vor dem Kauf die Produktbeschreibung oder schick uns deine FIN — wir prüfen individuell.
Beschreibung
Viscura Microfiber Wash – Saubere Fasern, volle Leistung
Hochwertige Mikrofasertücher sind eine Investition. Doch falsches Waschen kann sie in einer Sekunde ruinieren. Herkömmliche Haushalts-Waschmittel enthalten oft Weichspüler oder Bleichmittel, die die feinen Fasern verkleben. Das Ergebnis: Das Tuch wird hart und saugt kein Wasser mehr auf. Das Viscura Microfiber Wash wurde speziell entwickelt, um die Fasern tiefenrein zu säubern und wieder aufzurichten ("Fluff-Effekt"). Es löst Wachs-, Politur- und Silikonreste, an denen normale Waschmittel scheitern.
Technische Daten & Fakten
| Eigenschaft | Details |
| Geeignet für | Alle Mikrofasertücher, Polierpads, Waschhandschuhe |
| Wirkung | Re-Fluffing (Richtet Fasern auf), Löst Wachs & Politur |
| Inhaltsstoffe | Frei von Weichspülern & Bleichmitteln |
| Temperatur | Wirksam ab 30°C bis 60°C |
| Ergiebigkeit | Hochkonzentrat (Wenige Milliliter pro Wäsche) |
| Herkunft | Made in Germany (Entwickelt & Abgefüllt in DE) |
| Versand | Direkt aus Deutschland (Kein Dropshipping) |
Warum normales Waschmittel nicht reicht
Spezialist gegen Fahrzeug-Chemie
Normales Waschmittel ist gegen Ketchup-Flecken oder Schweiß gemacht. Aber im Autopflege-Bereich haben wir andere Gegner: Hartnäckige Wachse, synthetische Versiegelungen und Öle. Unser Waschmittel enthält spezielle Tenside, die diese chemischen Verbindungen aufbrechen und aus der Faser lösen, damit das Tuch wieder atmen kann.
Der "Anti-Verklebungs-Schutz"
Die Saugkraft eines Tuches entsteht durch die offene Faserstruktur (Kapillareffekt). Weichspüler verstopft diese Kanäle wie Kleber. Viscura Microfiber Wash reinigt rückstandsfrei. Es sorgt dafür, dass dein Trockentuch Max auch nach der 50. Wäsche noch saugt wie am ersten Tag.
💡 Unser Experten-Tipp: Die goldene Regel: Wasche Mikrofasertücher niemals zusammen mit Baumwolle (Kleidung/Handtücher)! Die Baumwoll-Fusseln setzen sich in der Mikrofaser fest und machen sie unbrauchbar. Wasche deine Auto-Tücher immer separat.
Tiefenreine Pflege für alle Mikrofaserprodukte
- Entfernt effektiv Wachs-, Politur- & Ölreste
- Schützt Struktur & Funktion der Faser – kein Verkleben
- Erhält Saugkraft & Reinigungseigenschaften
- Rückstandsfrei, weichspülerfrei & hautfreundlich
Perfekt für Mikrofaserprodukte
Waschhandschuhe & Trockentücher – Verlängert die Lebensdauer & erhält die Funktion.
Poliertücher & Reinigungstücher – Sorgt für streifenfreie Ergebnisse.
Schwämme & Applikatoren – Entfernt Politurrückstände effektiv.
Anwendung: So bleiben Tücher ewig weich
1. Dosieren Gib ca. 30-50ml (je nach Verschmutzung und Wasserhärte) in das Waschmittelfach deiner Maschine. Nutze keinen Weichspüler!
2. Waschen Wasche die Tücher bei 40°C oder 60°C (Pflegeetikett am Tuch beachten!). Wähle ein Programm mit hohem Wasserstand und extra Spülen, um alle Reiniger-Reste auszuschwemmen.
3. Trocknen Schüttle jedes Tuch vor dem Aufhängen kräftig aus – das richtet die Fasern auf ("Aufschlagen"). Lasse sie an der Luft trocknen oder nutze den Trockner nur im Schongang (niedrige Temperatur), um die Fasern weich zu halten.
Lieferumfang
1× VISCURA Mikrofaserwash (Flüssigwaschmittel)
Warum VISCURA Mikrofaserwash?
✅ Maximale Pflege & Leistung für Mikrofaser
✅ Frei von Weichspülern & Aufhellern
✅ Ideal für Auto-Detailing, Haushalt & Werkstatt
✅ Hergestellt für höchste Ansprüche in der Fahrzeugpflege
Häufige Fragen zum Mikrofaser-Waschmittel (FAQ)
Kann das Mittel meine alten, harten Tücher retten?
Oft ja. Wenn Tücher durch falsches Waschmittel verklebt sind, kann eine Wäsche mit Viscura Microfiber Wash (evtl. vorher in einem Eimer mit dem Mittel einweichen) die Rückstände lösen und die Saugkraft wiederherstellen.
Kann ich damit auch meine Polierschwämme waschen?
Absolut. Gerade in Polierschwämmen sitzen ölige Politur-Reste tief im Schaumstoff. Unser Waschmittel löst diese Öle besser als jede Handseife.
Ist es für alle Farben geeignet?
Ja, es enthält keine Bleichmittel. Deine blauen Waffeltücher oder schwarzen Trockentücher bleichen nicht aus.
Wie oft sollte ich meine Tücher waschen?
Wir empfehlen, Tücher nach jedem Gebrauch zu waschen. Sobald Politur oder Wachs im Tuch eintrocknet, werden die Fasern hart und können beim nächsten Mal kratzen.
Wo wird das Waschmittel hergestellt?
Spezialchemie aus Deutschland. Wir produzieren und füllen direkt hier ab, um konstante Qualität zu sichern.
Technische Daten
Rechtliche Hinweise
Zulassung & Eintragung
Wichtige rechtliche Hinweise zur Zulässigkeit & Nutzung im Bereich der StVO
Soweit in der Produktbeschreibung nicht ausdrücklich eine Teiletypgenehmigung (TTG), ein Teilegutachten, eine sonstige Form von Gutachten, eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE), ein E-Prüfzeichen oder eine ECE- bzw. EG-Genehmigung genannt ist, handelt es sich in der Regel um einen Artikel ohne ausdrückliche Zulassung für den öffentlichen Straßenverkehr im Geltungsbereich der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO).
1. Produkte mit ABE, E-Prüfzeichen, ECE- oder EG-Genehmigung
Ist in der Produktbeschreibung eine ABE, ein E-Prüfzeichen oder eine ECE-/EG-Genehmigung angegeben, kann das jeweilige Teil – vorbehaltlich der Einhaltung aller im Dokument genannten Auflagen sowie der Herstellerauflagen und Verwendungsbereiche – im Regelfall im öffentlichen Straßenverkehr verwendet werden.
Je nach Art des Bauteils und der Vorgaben im Prüfzeugnis kann dennoch eine Änderungsabnahme gemäß § 19 StVZO durch eine Prüforganisation erforderlich sein. Maßgeblich sind stets die im jeweiligen Dokument genannten Bedingungen.
2. Produkte mit Teiletypgenehmigung (TTG) oder Teilegutachten
Teile mit Teiletypgenehmigung oder Teilegutachten sind in aller Regel eintragungspflichtig. Die Nutzung im Geltungsbereich der StVO setzt dann regelmäßig eine Änderungsabnahme durch eine amtlich anerkannte Prüforganisation (z. B. TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS) voraus, etwa nach § 19 Abs. 3 bzw. § 19 Abs. 2 in Verbindung mit § 21 StVZO.
Erst nach erfolgreicher Abnahme und ggf. erfolgter Eintragung in die Fahrzeugpapiere darf das Fahrzeug mit den verbauten Teilen wieder im öffentlichen Straßenverkehr verwendet werden.
3. Produkte ohne Gutachten, ABE oder Prüfzeichen
Sofern in der Produktbeschreibung kein Gutachten, keine ABE, kein E-Prüfzeichen und keine ECE-/EG-Genehmigung angegeben ist, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass das Teil keine Zulassung für den öffentlichen Straßenverkehr besitzt.
Solche Artikel sind typischerweise für Motorsportzwecke, Showfahrzeuge oder Nutzung außerhalb des Geltungsbereichs der StVO bestimmt.
Eine Zulassung im Einzelfall kann ausschließlich über eine entsprechende Begutachtung (z. B. Einzel- oder Änderungsabnahme gemäß § 19 Abs. 2 StVZO in Verbindung mit § 21 StVZO) geprüft werden. Ob eine solche Eintragung möglich ist, entscheidet allein der jeweils zuständige Sachverständige.
4. Ermessensspielraum des Prüfers & keine Eintragungszusage
Ob, unter welchen Auflagen und mit welchem Umfang eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere tatsächlich erfolgt, liegt ausschließlich im Ermessen des jeweils prüfenden Sachverständigen/Prüfingenieurs.
Eine verbindliche Zusage zur erfolgreichen Eintragung einzelner Produkte oder Kombinationen von Umbauten wird durch uns nicht erteilt. Dies gilt insbesondere für Anbauteile, Leistungssteigerungen oder optische Veränderungen, die vom Fahrzeughersteller nicht vorgesehen sind oder mehrere Änderungen gleichzeitig betreffen.
5. Verantwortung des Fahrzeughalters
Der Fahrzeughalter ist selbst dafür verantwortlich,
- vor dem Einbau zu prüfen, welche Unterlagen (ABE, Teilegutachten, TTG, ECE/EG etc.) für das jeweilige Produkt vorliegen,
- ob und welche Form der Abnahme/Eintragung erforderlich ist, und
- sicherzustellen, dass sein Fahrzeug jederzeit den geltenden gesetzlichen Vorschriften entspricht.
Wir empfehlen, geplante Umbauten im Zweifel vorab mit einer Prüforganisation (z. B. TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS) abzustimmen.
Marken & Bezeichnungen
Die Nennung von Fahrzeugmarken, -modellen und sonstigen geschützten Bezeichnungen erfolgt ausschließlich zu Identifikations- und Zuordnungszwecken, um die Kompatibilität der angebotenen Produkte mit bestimmten Fahrzeugtypen zu kennzeichnen.
Soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, handelt es sich bei den angebotenen Artikeln um Zubehör- bzw. Tuningteile von Drittanbietern und nicht um Originalteile der genannten Fahrzeughersteller. Es besteht keinerlei wirtschaftliche, gesellschaftsrechtliche oder organisatorische Verbindung zu den genannten Herstellern; insbesondere liegt keine Kooperation, Lizenzierung oder sonstige Form der Autorisierung durch diese vor.
Alle genannten Marken-, Firmen- und Modellbezeichnungen sind eingetragene Marken bzw. geschützte Kennzeichen der jeweiligen Rechteinhaber. Die Verwendung dieser Bezeichnungen erfolgt im Rahmen der zulässigen beschreibenden Nutzung, ausschließlich zur Bestimmung des Verwendungszwecks und der Zuordnung der Produkte.
Hersteller
Bewertungen
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