Universelle Kompatibilität
Dieses Produkt hat keine modellspezifische Kompatibilität.
Kompatibilitätsangaben ohne Gewähr: Die Fahrzeugauswahl ist eine grobe, unverbindliche Vorauswahl nach Modell & Motor — keine Zusicherung, dass ein Teil tatsächlich passt. Nicht berücksichtigt werden u. a. Antriebsart (Allrad- oder Heckantrieb), Sonderausstattungen und Modellvarianten; auch als passend angezeigte Teile können daher im Einzelfall abweichen. Bitte prüfe vor dem Kauf die Produktbeschreibung oder schick uns deine FIN — wir prüfen individuell.
Beschreibung
VISCURA Oberflächenreiniger – Allzweckreiniger (APC) fürs Auto
Der VISCURA Oberflächenreiniger ist ein Allzweckreiniger (APC) für den Fahrzeuginnenraum und viele Flächen außen am Auto. Er entfernt Staub, Fingerabdrücke, Schuhstreifen an den Türen und Flecken aus Polstern. Die „No-Grease“-Formel hinterlässt eine saubere, matte und griffige Oberfläche ohne fettigen Film.
Matt statt glänzend
Viele Cockpit-Sprays enthalten Silikone, die Kunststoff glänzen lassen und sich störend in der Frontscheibe spiegeln. Der Oberflächenreiniger reinigt, ohne die Optik zu verändern: Das Kunststoff bleibt matt bzw. seidenmatt in der Werks-Optik, die Struktur bleibt erhalten und das Lenkrad bleibt griffig statt rutschig.
Antistatisch gegen Staub
Die Formel wirkt antistatisch und entlädt die Kunststoffoberfläche, sodass sich neuer Staub langsamer wieder absetzt. So bleibt der Innenraum länger sauber.
Tipp: Sprühe den Reiniger im Innenraum nie direkt auf die Armaturen – der Sprühnebel legt sich sonst auf Tachogläser oder in Lüftungsschlitze. Sprühe stattdessen in ein Mikrofasertuch oder eine weiche Bürste und wische die Fläche damit ab. So schützt du die Elektronik.
Eigenschaften
- Entfernt Schmutz, Staub, Fett und Ablagerungen
- Sicher für Lack, Glas, Kunststoff, Metall und Felgen
- Streifenfreier Glanz ohne Rückstände auf glatten Flächen
- Flüssig und ohne klebrigen Film
Vielseitig einsetzbar – innen und außen
- Armaturenbrett, Kunststoffe und Türverkleidungen
- Textil, Polster und Einstiege
- Scheiben, Spiegel und Glasflächen
- Felgen, Türgriffe und Metallleisten
- Innenraum, Cockpit und Touchdisplays
- Schnellreinigung zwischen zwei Wäschen oder zur Vorbehandlung vor Versiegelungen
Anwendung
1. Cockpit und Kunststoffe: Reiniger auf ein Mikrofasertuch sprühen und Armaturenbrett, Mittelkonsole und Türverkleidungen abwischen. Bei strukturierten Oberflächen holst du den Schmutz mit einem Pinsel oder einer Bürste aus den Poren.
2. Einstiege und Fußraum: Hier sitzt grober Schmutz wie Schuhabrieb. Satt aufsprühen, kurz einwirken lassen und mit einem Tuch abnehmen.
3. Polster und Teppiche: Bei kleinen Flecken auf Sitz oder Fußmatte aufsprühen, mit einer Bürste einarbeiten und mit einem trockenen Tuch ausreiben.
Lieferumfang
- 1× VISCURA Oberflächenreiniger (500 ml)
- 1× Sprühkopf
Profi-Tipp
Für empfindliche Flächen und Touchdisplays kombinierst du den Reiniger mit einem Mikrofasertuch von VISCURA.
Technische Daten
Rechtliche Hinweise
Zulassung & Eintragung
Wichtige rechtliche Hinweise zur Zulässigkeit & Nutzung im Bereich der StVO
Soweit in der Produktbeschreibung nicht ausdrücklich eine Teiletypgenehmigung (TTG), ein Teilegutachten, eine sonstige Form von Gutachten, eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE), ein E-Prüfzeichen oder eine ECE- bzw. EG-Genehmigung genannt ist, handelt es sich in der Regel um einen Artikel ohne ausdrückliche Zulassung für den öffentlichen Straßenverkehr im Geltungsbereich der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO).
1. Produkte mit ABE, E-Prüfzeichen, ECE- oder EG-Genehmigung
Ist in der Produktbeschreibung eine ABE, ein E-Prüfzeichen oder eine ECE-/EG-Genehmigung angegeben, kann das jeweilige Teil – vorbehaltlich der Einhaltung aller im Dokument genannten Auflagen sowie der Herstellerauflagen und Verwendungsbereiche – im Regelfall im öffentlichen Straßenverkehr verwendet werden.
Je nach Art des Bauteils und der Vorgaben im Prüfzeugnis kann dennoch eine Änderungsabnahme gemäß § 19 StVZO durch eine Prüforganisation erforderlich sein. Maßgeblich sind stets die im jeweiligen Dokument genannten Bedingungen.
2. Produkte mit Teiletypgenehmigung (TTG) oder Teilegutachten
Teile mit Teiletypgenehmigung oder Teilegutachten sind in aller Regel eintragungspflichtig. Die Nutzung im Geltungsbereich der StVO setzt dann regelmäßig eine Änderungsabnahme durch eine amtlich anerkannte Prüforganisation (z. B. TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS) voraus, etwa nach § 19 Abs. 3 bzw. § 19 Abs. 2 in Verbindung mit § 21 StVZO.
Erst nach erfolgreicher Abnahme und ggf. erfolgter Eintragung in die Fahrzeugpapiere darf das Fahrzeug mit den verbauten Teilen wieder im öffentlichen Straßenverkehr verwendet werden.
3. Produkte ohne Gutachten, ABE oder Prüfzeichen
Sofern in der Produktbeschreibung kein Gutachten, keine ABE, kein E-Prüfzeichen und keine ECE-/EG-Genehmigung angegeben ist, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass das Teil keine Zulassung für den öffentlichen Straßenverkehr besitzt.
Solche Artikel sind typischerweise für Motorsportzwecke, Showfahrzeuge oder Nutzung außerhalb des Geltungsbereichs der StVO bestimmt.
Eine Zulassung im Einzelfall kann ausschließlich über eine entsprechende Begutachtung (z. B. Einzel- oder Änderungsabnahme gemäß § 19 Abs. 2 StVZO in Verbindung mit § 21 StVZO) geprüft werden. Ob eine solche Eintragung möglich ist, entscheidet allein der jeweils zuständige Sachverständige.
4. Ermessensspielraum des Prüfers & keine Eintragungszusage
Ob, unter welchen Auflagen und mit welchem Umfang eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere tatsächlich erfolgt, liegt ausschließlich im Ermessen des jeweils prüfenden Sachverständigen/Prüfingenieurs.
Eine verbindliche Zusage zur erfolgreichen Eintragung einzelner Produkte oder Kombinationen von Umbauten wird durch uns nicht erteilt. Dies gilt insbesondere für Anbauteile, Leistungssteigerungen oder optische Veränderungen, die vom Fahrzeughersteller nicht vorgesehen sind oder mehrere Änderungen gleichzeitig betreffen.
5. Verantwortung des Fahrzeughalters
Der Fahrzeughalter ist selbst dafür verantwortlich,
- vor dem Einbau zu prüfen, welche Unterlagen (ABE, Teilegutachten, TTG, ECE/EG etc.) für das jeweilige Produkt vorliegen,
- ob und welche Form der Abnahme/Eintragung erforderlich ist, und
- sicherzustellen, dass sein Fahrzeug jederzeit den geltenden gesetzlichen Vorschriften entspricht.
Wir empfehlen, geplante Umbauten im Zweifel vorab mit einer Prüforganisation (z. B. TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS) abzustimmen.
Marken & Bezeichnungen
Die Nennung von Fahrzeugmarken, -modellen und sonstigen geschützten Bezeichnungen erfolgt ausschließlich zu Identifikations- und Zuordnungszwecken, um die Kompatibilität der angebotenen Produkte mit bestimmten Fahrzeugtypen zu kennzeichnen.
Soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, handelt es sich bei den angebotenen Artikeln um Zubehör- bzw. Tuningteile von Drittanbietern und nicht um Originalteile der genannten Fahrzeughersteller. Es besteht keinerlei wirtschaftliche, gesellschaftsrechtliche oder organisatorische Verbindung zu den genannten Herstellern; insbesondere liegt keine Kooperation, Lizenzierung oder sonstige Form der Autorisierung durch diese vor.
Alle genannten Marken-, Firmen- und Modellbezeichnungen sind eingetragene Marken bzw. geschützte Kennzeichen der jeweiligen Rechteinhaber. Die Verwendung dieser Bezeichnungen erfolgt im Rahmen der zulässigen beschreibenden Nutzung, ausschließlich zur Bestimmung des Verwendungszwecks und der Zuordnung der Produkte.
Hersteller
Bewertungen
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