Kompatibilität anzeigen 11 Modelle
| Chassis | Motor | Bauzeit | LCI |
|---|---|---|---|
| F20 1er | B58 | 2011–2019 | — |
| F21 1er (3-Türer) | B58 | 2012–2019 | — |
| F22 2er Coupé | B58 | 2014–2021 | — |
| F23 2er Cabrio | B58 | 2014–2021 | — |
| F30 3er Limousine | B58 | 2011–2018 | — |
| F31 3er Touring | B58 | 2011–2019 | — |
| F32 4er Coupé | B58 | 2013–2020 | — |
| F33 4er Cabrio | B58 | 2013–2020 | — |
| F36 4er Gran Coupé | B58 | 2013–2020 | — |
| F34 3er GT | B58 | 2013–2020 | — |
| F18 F18 | B58 | — | — |
Kompatibilitätsangaben ohne Gewähr: Die Fahrzeugauswahl ist eine grobe, unverbindliche Vorauswahl nach Modell & Motor — keine Zusicherung, dass ein Teil tatsächlich passt. Nicht berücksichtigt werden u. a. Antriebsart (Allrad- oder Heckantrieb), Sonderausstattungen und Modellvarianten; auch als passend angezeigte Teile können daher im Einzelfall abweichen. Bitte prüfe vor dem Kauf die Produktbeschreibung oder schick uns deine FIN — wir prüfen individuell.
Beschreibung
Der Pure 800 von Pure Turbos ist der jüngste Upgrade-Lader für alle Fahrer eines BMW mit B58-Reihensechszylinder aus der F-Serie – und laut Hersteller derzeit das Maß der Dinge unter den B58-Turbos. Wenn du deinem Sechszylinder spürbar mehr Nachdruck verleihen willst, ohne die Alltagstauglichkeit aufzugeben, bist du hier genau richtig.
Die ersten Messungen sprechen eine deutliche Sprache: Auf E40-Kraftstoff stehen über 600 PS Radleistung an, auf handelsüblichem Tankstellensprit mit 98 ROZ sind es immer noch 530 PS Radleistung. Besonders beeindruckend ist der frühe Ladedruckaufbau – bereits bei 3200 U/min liegen 20 psi an. Das sorgt für einen kraftvollen Antritt aus dem Drehzahlkeller und ein breites, nutzbares Leistungsband.
- Über 600 PS Radleistung auf E40-Kraftstoff
- 530 PS Radleistung auf 98 ROZ Tankstellenkraftstoff
- 20 psi Ladedruck bereits bei 3200 U/min
- Entwickelt für den BMW B58-Motor der F-Serie
Bei der Ausführung hast du die Wahl: Entweder du lässt deine angelieferten Turbolader umbauen oder du entscheidest dich für einen komplett neuen Lader. So fügt sich der Pure 800 flexibel in dein Projekt ein – ganz gleich, ob du deinen vorhandenen Turbo einschickst oder direkt frisch durchstartest. Sichere dir kompromisslose Mehrleistung für deinen B58 und bring dein Setup auf das nächste Level.
Hinweis zum Umbau-Service: Für den Umbau-Service können ausschließlich funktionsfähige, unbeschädigte Turbolader angenommen werden. Beschädigte, undichte oder anderweitig defekte Turbolader können im Rahmen des Umbau-Service nicht angenommen werden.
Technische Daten
Rechtliche Hinweise
Zulassung & Eintragung
Wichtige rechtliche Hinweise zur Zulässigkeit & Nutzung im Bereich der StVO
Soweit in der Produktbeschreibung nicht ausdrücklich eine Teiletypgenehmigung (TTG), ein Teilegutachten, eine sonstige Form von Gutachten, eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE), ein E-Prüfzeichen oder eine ECE- bzw. EG-Genehmigung genannt ist, handelt es sich in der Regel um einen Artikel ohne ausdrückliche Zulassung für den öffentlichen Straßenverkehr im Geltungsbereich der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO).
1. Produkte mit ABE, E-Prüfzeichen, ECE- oder EG-Genehmigung
Ist in der Produktbeschreibung eine ABE, ein E-Prüfzeichen oder eine ECE-/EG-Genehmigung angegeben, kann das jeweilige Teil – vorbehaltlich der Einhaltung aller im Dokument genannten Auflagen sowie der Herstellerauflagen und Verwendungsbereiche – im Regelfall im öffentlichen Straßenverkehr verwendet werden.
Je nach Art des Bauteils und der Vorgaben im Prüfzeugnis kann dennoch eine Änderungsabnahme gemäß § 19 StVZO durch eine Prüforganisation erforderlich sein. Maßgeblich sind stets die im jeweiligen Dokument genannten Bedingungen.
2. Produkte mit Teiletypgenehmigung (TTG) oder Teilegutachten
Teile mit Teiletypgenehmigung oder Teilegutachten sind in aller Regel eintragungspflichtig. Die Nutzung im Geltungsbereich der StVO setzt dann regelmäßig eine Änderungsabnahme durch eine amtlich anerkannte Prüforganisation (z. B. TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS) voraus, etwa nach § 19 Abs. 3 bzw. § 19 Abs. 2 in Verbindung mit § 21 StVZO.
Erst nach erfolgreicher Abnahme und ggf. erfolgter Eintragung in die Fahrzeugpapiere darf das Fahrzeug mit den verbauten Teilen wieder im öffentlichen Straßenverkehr verwendet werden.
3. Produkte ohne Gutachten, ABE oder Prüfzeichen
Sofern in der Produktbeschreibung kein Gutachten, keine ABE, kein E-Prüfzeichen und keine ECE-/EG-Genehmigung angegeben ist, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass das Teil keine Zulassung für den öffentlichen Straßenverkehr besitzt.
Solche Artikel sind typischerweise für Motorsportzwecke, Showfahrzeuge oder Nutzung außerhalb des Geltungsbereichs der StVO bestimmt.
Eine Zulassung im Einzelfall kann ausschließlich über eine entsprechende Begutachtung (z. B. Einzel- oder Änderungsabnahme gemäß § 19 Abs. 2 StVZO in Verbindung mit § 21 StVZO) geprüft werden. Ob eine solche Eintragung möglich ist, entscheidet allein der jeweils zuständige Sachverständige.
4. Ermessensspielraum des Prüfers & keine Eintragungszusage
Ob, unter welchen Auflagen und mit welchem Umfang eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere tatsächlich erfolgt, liegt ausschließlich im Ermessen des jeweils prüfenden Sachverständigen/Prüfingenieurs.
Eine verbindliche Zusage zur erfolgreichen Eintragung einzelner Produkte oder Kombinationen von Umbauten wird durch uns nicht erteilt. Dies gilt insbesondere für Anbauteile, Leistungssteigerungen oder optische Veränderungen, die vom Fahrzeughersteller nicht vorgesehen sind oder mehrere Änderungen gleichzeitig betreffen.
5. Verantwortung des Fahrzeughalters
Der Fahrzeughalter ist selbst dafür verantwortlich,
- vor dem Einbau zu prüfen, welche Unterlagen (ABE, Teilegutachten, TTG, ECE/EG etc.) für das jeweilige Produkt vorliegen,
- ob und welche Form der Abnahme/Eintragung erforderlich ist, und
- sicherzustellen, dass sein Fahrzeug jederzeit den geltenden gesetzlichen Vorschriften entspricht.
Wir empfehlen, geplante Umbauten im Zweifel vorab mit einer Prüforganisation (z. B. TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS) abzustimmen.
Marken & Bezeichnungen
Die Nennung von Fahrzeugmarken, -modellen und sonstigen geschützten Bezeichnungen erfolgt ausschließlich zu Identifikations- und Zuordnungszwecken, um die Kompatibilität der angebotenen Produkte mit bestimmten Fahrzeugtypen zu kennzeichnen.
Soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, handelt es sich bei den angebotenen Artikeln um Zubehör- bzw. Tuningteile von Drittanbietern und nicht um Originalteile der genannten Fahrzeughersteller. Es besteht keinerlei wirtschaftliche, gesellschaftsrechtliche oder organisatorische Verbindung zu den genannten Herstellern; insbesondere liegt keine Kooperation, Lizenzierung oder sonstige Form der Autorisierung durch diese vor.
Alle genannten Marken-, Firmen- und Modellbezeichnungen sind eingetragene Marken bzw. geschützte Kennzeichen der jeweiligen Rechteinhaber. Die Verwendung dieser Bezeichnungen erfolgt im Rahmen der zulässigen beschreibenden Nutzung, ausschließlich zur Bestimmung des Verwendungszwecks und der Zuordnung der Produkte.
Hersteller
Bewertungen
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