Kompatibilität anzeigen 24 Modelle
| Chassis | Motor | Bauzeit | LCI |
|---|---|---|---|
| G20 3er Limousine | B58 | 2019— | — |
| G21 3er Touring | B58 | 2019— | — |
| G22 4er Coupé | B58 | 2020— | — |
| G23 4er Cabrio | B58 | 2020— | — |
| G26 4er Gran Coupé | B58 | 2021— | — |
| G42 2er Coupé | B58 | 2021— | — |
| G01 G01 | B58 | — | — |
| G02 G02 | B58 | — | — |
| G05 G05 | B58 | — | — |
| G06 G06 | B58 | — | — |
| G07 G07 | B58 | — | — |
| G11 G11 | B58 | — | — |
| G12 G12 | B58 | — | — |
| G14 G14 | B58 | — | — |
| G15 G15 | B58 | — | — |
| G16 G16 | B58 | — | — |
| G29 G29 | B58 | — | — |
| G30 G30 | B58 | — | — |
| G31 G31 | B58 | — | — |
| G32 G32 | B58 | — | — |
| G45 G45 | B58 | — | — |
| G60 G60 | B58 | — | — |
| G70 G70 | B58 | — | — |
| G38 G38 | B58 | — | — |
Kompatibilitätsangaben ohne Gewähr: Die Fahrzeugauswahl ist eine grobe, unverbindliche Vorauswahl nach Modell & Motor — keine Zusicherung, dass ein Teil tatsächlich passt. Nicht berücksichtigt werden u. a. Antriebsart (Allrad- oder Heckantrieb), Sonderausstattungen und Modellvarianten; auch als passend angezeigte Teile können daher im Einzelfall abweichen. Bitte prüfe vor dem Kauf die Produktbeschreibung oder schick uns deine FIN — wir prüfen individuell.
Beschreibung
Der B58 Pure 800 ist die aktuelle Speerspitze im Turbolader-Programm von Pure Turbos für den BMW B58 – ein Upgrade-Lader, den Pure Turbos als derzeit besten am Markt erhältlichen B58-Turbolader positioniert. Er richtet sich an alle B58-Fahrer der G-Serie, die aus ihrem Reihensechszylinder deutlich mehr Leistung herausholen wollen, ohne dabei Kompromisse beim Ansprechverhalten einzugehen.
Die ersten Prüfstandswerte machen deutlich, wozu der Pure 800 in der Lage ist: Auf E40-Kraftstoff liefert er über 600 PS Radleistung, und selbst auf handelsüblichem 98-RON-Tankstellensprit stehen noch 530 PS Radleistung an. Ebenso beeindruckend ist der frühe Druckaufbau – bereits bei 3200 U/min liegen 20 psi Ladedruck an. Die Kraft kommt damit nicht erst spät im oberen Drehzahlbereich, sondern früh, kräftig und direkt am Rad.
Damit das Upgrade genau zu deinem Projekt passt, bekommst du den Pure 800 in zwei Ausführungen: als komplett neuen Turbolader oder als Umbau deiner angelieferten Turbolader. So entscheidest du selbst, ob du auf ein Neuteil setzt oder deine vorhandenen Lader aufrüsten lässt.
- Über 600 PS Radleistung auf E40-Kraftstoff
- 530 PS Radleistung auf 98 RON Tankstellensprit
- 20 psi Ladedruck bereits bei 3200 U/min
- Entwickelt für die BMW G-Serie mit B58-Motor
- Wahlweise als Neuteil oder als Umbau der eigenen Turbolader
Hinweis zum Umbau-Service: Für den Umbau-Service können ausschließlich funktionsfähige, unbeschädigte Turbolader angenommen werden. Beschädigte, undichte oder anderweitig defekte Turbolader können im Rahmen des Umbau-Service nicht angenommen werden.
Technische Daten
Rechtliche Hinweise
Zulassung & Eintragung
Wichtige rechtliche Hinweise zur Zulässigkeit & Nutzung im Bereich der StVO
Soweit in der Produktbeschreibung nicht ausdrücklich eine Teiletypgenehmigung (TTG), ein Teilegutachten, eine sonstige Form von Gutachten, eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE), ein E-Prüfzeichen oder eine ECE- bzw. EG-Genehmigung genannt ist, handelt es sich in der Regel um einen Artikel ohne ausdrückliche Zulassung für den öffentlichen Straßenverkehr im Geltungsbereich der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO).
1. Produkte mit ABE, E-Prüfzeichen, ECE- oder EG-Genehmigung
Ist in der Produktbeschreibung eine ABE, ein E-Prüfzeichen oder eine ECE-/EG-Genehmigung angegeben, kann das jeweilige Teil – vorbehaltlich der Einhaltung aller im Dokument genannten Auflagen sowie der Herstellerauflagen und Verwendungsbereiche – im Regelfall im öffentlichen Straßenverkehr verwendet werden.
Je nach Art des Bauteils und der Vorgaben im Prüfzeugnis kann dennoch eine Änderungsabnahme gemäß § 19 StVZO durch eine Prüforganisation erforderlich sein. Maßgeblich sind stets die im jeweiligen Dokument genannten Bedingungen.
2. Produkte mit Teiletypgenehmigung (TTG) oder Teilegutachten
Teile mit Teiletypgenehmigung oder Teilegutachten sind in aller Regel eintragungspflichtig. Die Nutzung im Geltungsbereich der StVO setzt dann regelmäßig eine Änderungsabnahme durch eine amtlich anerkannte Prüforganisation (z. B. TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS) voraus, etwa nach § 19 Abs. 3 bzw. § 19 Abs. 2 in Verbindung mit § 21 StVZO.
Erst nach erfolgreicher Abnahme und ggf. erfolgter Eintragung in die Fahrzeugpapiere darf das Fahrzeug mit den verbauten Teilen wieder im öffentlichen Straßenverkehr verwendet werden.
3. Produkte ohne Gutachten, ABE oder Prüfzeichen
Sofern in der Produktbeschreibung kein Gutachten, keine ABE, kein E-Prüfzeichen und keine ECE-/EG-Genehmigung angegeben ist, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass das Teil keine Zulassung für den öffentlichen Straßenverkehr besitzt.
Solche Artikel sind typischerweise für Motorsportzwecke, Showfahrzeuge oder Nutzung außerhalb des Geltungsbereichs der StVO bestimmt.
Eine Zulassung im Einzelfall kann ausschließlich über eine entsprechende Begutachtung (z. B. Einzel- oder Änderungsabnahme gemäß § 19 Abs. 2 StVZO in Verbindung mit § 21 StVZO) geprüft werden. Ob eine solche Eintragung möglich ist, entscheidet allein der jeweils zuständige Sachverständige.
4. Ermessensspielraum des Prüfers & keine Eintragungszusage
Ob, unter welchen Auflagen und mit welchem Umfang eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere tatsächlich erfolgt, liegt ausschließlich im Ermessen des jeweils prüfenden Sachverständigen/Prüfingenieurs.
Eine verbindliche Zusage zur erfolgreichen Eintragung einzelner Produkte oder Kombinationen von Umbauten wird durch uns nicht erteilt. Dies gilt insbesondere für Anbauteile, Leistungssteigerungen oder optische Veränderungen, die vom Fahrzeughersteller nicht vorgesehen sind oder mehrere Änderungen gleichzeitig betreffen.
5. Verantwortung des Fahrzeughalters
Der Fahrzeughalter ist selbst dafür verantwortlich,
- vor dem Einbau zu prüfen, welche Unterlagen (ABE, Teilegutachten, TTG, ECE/EG etc.) für das jeweilige Produkt vorliegen,
- ob und welche Form der Abnahme/Eintragung erforderlich ist, und
- sicherzustellen, dass sein Fahrzeug jederzeit den geltenden gesetzlichen Vorschriften entspricht.
Wir empfehlen, geplante Umbauten im Zweifel vorab mit einer Prüforganisation (z. B. TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS) abzustimmen.
Marken & Bezeichnungen
Die Nennung von Fahrzeugmarken, -modellen und sonstigen geschützten Bezeichnungen erfolgt ausschließlich zu Identifikations- und Zuordnungszwecken, um die Kompatibilität der angebotenen Produkte mit bestimmten Fahrzeugtypen zu kennzeichnen.
Soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, handelt es sich bei den angebotenen Artikeln um Zubehör- bzw. Tuningteile von Drittanbietern und nicht um Originalteile der genannten Fahrzeughersteller. Es besteht keinerlei wirtschaftliche, gesellschaftsrechtliche oder organisatorische Verbindung zu den genannten Herstellern; insbesondere liegt keine Kooperation, Lizenzierung oder sonstige Form der Autorisierung durch diese vor.
Alle genannten Marken-, Firmen- und Modellbezeichnungen sind eingetragene Marken bzw. geschützte Kennzeichen der jeweiligen Rechteinhaber. Die Verwendung dieser Bezeichnungen erfolgt im Rahmen der zulässigen beschreibenden Nutzung, ausschließlich zur Bestimmung des Verwendungszwecks und der Zuordnung der Produkte.
Hersteller
Bewertungen
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