Kompatibilität anzeigen 12 Modelle
| Chassis | Motor | Bauzeit | LCI |
|---|---|---|---|
| F20 1er | N20 | 2011–2019 | — |
| F21 1er (3-Türer) | N20 | 2012–2019 | — |
| F22 2er Coupé | N20 | 2014–2021 | — |
| F23 2er Cabrio | N20 | 2014–2021 | — |
| F30 3er Limousine | N20 | 2011–2018 | — |
| F31 3er Touring | N20 | 2011–2019 | — |
| F34 3er GT | N20 | 2013–2020 | — |
| F10 5er Limousine | N20 | 2010–2017 | — |
| F32 4er Coupé | N20 | 2013–2020 | — |
| F33 4er Cabrio | N20 | 2013–2020 | — |
| F36 4er Gran Coupé | N20 | 2013–2020 | — |
| F11 5er Touring | N20 | 2010–2017 | — |
Kompatibilitätsangaben ohne Gewähr: Die Fahrzeugauswahl ist eine grobe, unverbindliche Vorauswahl nach Modell & Motor — keine Zusicherung, dass ein Teil tatsächlich passt. Nicht berücksichtigt werden u. a. Antriebsart (Allrad- oder Heckantrieb), Sonderausstattungen und Modellvarianten; auch als passend angezeigte Teile können daher im Einzelfall abweichen. Bitte prüfe vor dem Kauf die Produktbeschreibung oder schick uns deine FIN — wir prüfen individuell.
Beschreibung
Mehr Ladedruck, mehr Reserven, mehr Fahrspaß: Der Pure Turbos N20/N26 EWG Stage 2 Upgrade-Turbolader hebt deinen BMW mit N20- oder N26-Motor auf ein spürbar höheres Leistungsniveau. Als 100%ige Direktmontage tritt er die Nachfolge des Serienladers an, ohne dass du aufwendige Umbauten einplanen musst – Anschlüsse und Befestigungspunkte bleiben an ihrem Platz.
Das Herzstück bildet ein maßgefertigtes Billet-Verdichterrad, das aus dem vollen Material gefräst ist und mehr Luft fördert als das Serienpendant. Auf der Abgasseite arbeitet ein ebenfalls maßgefertigtes Turbinenrad, das den Lader zügig auf Drehzahl bringt. Das 360°-Drucklager-Upgrade steigert die Standfestigkeit unter Last und macht den Turbolader fit für die höheren Anforderungen der Stage 2.
Angeboten wird der Lader in der EWG-Ausführung mit externem Wastegate, was eine präzise Ladedruckregelung auch bei gesteigerten Leistungen begünstigt. Bei der Bestellung hast du die Wahl zwischen zwei Ausführungen: dem Umbau deiner angelieferten Turbolader oder einem komplett neuen Turbolader – je nachdem, was am besten zu deinem Projekt passt. So bekommst du eine solide Basis, egal ob für ein alltagstaugliches Setup mit mehr Punch oder ein ambitioniertes Leistungsvorhaben.
- Motor: BMW N20 / N26
- Leistungsstufe: Stage 2
- Maßgefertigtes Billet-Verdichterrad
- Maßgefertigtes Turbinenrad
- 360°-Drucklager-Upgrade für mehr Standfestigkeit
- 100% Direktmontage
Hinweis zum Umbau-Service: Für den Umbau-Service können ausschließlich funktionsfähige, unbeschädigte Turbolader angenommen werden. Beschädigte, undichte oder anderweitig defekte Turbolader können im Rahmen des Umbau-Service nicht angenommen werden.
Technische Daten
Rechtliche Hinweise
Zulassung & Eintragung
Wichtige rechtliche Hinweise zur Zulässigkeit & Nutzung im Bereich der StVO
Soweit in der Produktbeschreibung nicht ausdrücklich eine Teiletypgenehmigung (TTG), ein Teilegutachten, eine sonstige Form von Gutachten, eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE), ein E-Prüfzeichen oder eine ECE- bzw. EG-Genehmigung genannt ist, handelt es sich in der Regel um einen Artikel ohne ausdrückliche Zulassung für den öffentlichen Straßenverkehr im Geltungsbereich der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO).
1. Produkte mit ABE, E-Prüfzeichen, ECE- oder EG-Genehmigung
Ist in der Produktbeschreibung eine ABE, ein E-Prüfzeichen oder eine ECE-/EG-Genehmigung angegeben, kann das jeweilige Teil – vorbehaltlich der Einhaltung aller im Dokument genannten Auflagen sowie der Herstellerauflagen und Verwendungsbereiche – im Regelfall im öffentlichen Straßenverkehr verwendet werden.
Je nach Art des Bauteils und der Vorgaben im Prüfzeugnis kann dennoch eine Änderungsabnahme gemäß § 19 StVZO durch eine Prüforganisation erforderlich sein. Maßgeblich sind stets die im jeweiligen Dokument genannten Bedingungen.
2. Produkte mit Teiletypgenehmigung (TTG) oder Teilegutachten
Teile mit Teiletypgenehmigung oder Teilegutachten sind in aller Regel eintragungspflichtig. Die Nutzung im Geltungsbereich der StVO setzt dann regelmäßig eine Änderungsabnahme durch eine amtlich anerkannte Prüforganisation (z. B. TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS) voraus, etwa nach § 19 Abs. 3 bzw. § 19 Abs. 2 in Verbindung mit § 21 StVZO.
Erst nach erfolgreicher Abnahme und ggf. erfolgter Eintragung in die Fahrzeugpapiere darf das Fahrzeug mit den verbauten Teilen wieder im öffentlichen Straßenverkehr verwendet werden.
3. Produkte ohne Gutachten, ABE oder Prüfzeichen
Sofern in der Produktbeschreibung kein Gutachten, keine ABE, kein E-Prüfzeichen und keine ECE-/EG-Genehmigung angegeben ist, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass das Teil keine Zulassung für den öffentlichen Straßenverkehr besitzt.
Solche Artikel sind typischerweise für Motorsportzwecke, Showfahrzeuge oder Nutzung außerhalb des Geltungsbereichs der StVO bestimmt.
Eine Zulassung im Einzelfall kann ausschließlich über eine entsprechende Begutachtung (z. B. Einzel- oder Änderungsabnahme gemäß § 19 Abs. 2 StVZO in Verbindung mit § 21 StVZO) geprüft werden. Ob eine solche Eintragung möglich ist, entscheidet allein der jeweils zuständige Sachverständige.
4. Ermessensspielraum des Prüfers & keine Eintragungszusage
Ob, unter welchen Auflagen und mit welchem Umfang eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere tatsächlich erfolgt, liegt ausschließlich im Ermessen des jeweils prüfenden Sachverständigen/Prüfingenieurs.
Eine verbindliche Zusage zur erfolgreichen Eintragung einzelner Produkte oder Kombinationen von Umbauten wird durch uns nicht erteilt. Dies gilt insbesondere für Anbauteile, Leistungssteigerungen oder optische Veränderungen, die vom Fahrzeughersteller nicht vorgesehen sind oder mehrere Änderungen gleichzeitig betreffen.
5. Verantwortung des Fahrzeughalters
Der Fahrzeughalter ist selbst dafür verantwortlich,
- vor dem Einbau zu prüfen, welche Unterlagen (ABE, Teilegutachten, TTG, ECE/EG etc.) für das jeweilige Produkt vorliegen,
- ob und welche Form der Abnahme/Eintragung erforderlich ist, und
- sicherzustellen, dass sein Fahrzeug jederzeit den geltenden gesetzlichen Vorschriften entspricht.
Wir empfehlen, geplante Umbauten im Zweifel vorab mit einer Prüforganisation (z. B. TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS) abzustimmen.
Marken & Bezeichnungen
Die Nennung von Fahrzeugmarken, -modellen und sonstigen geschützten Bezeichnungen erfolgt ausschließlich zu Identifikations- und Zuordnungszwecken, um die Kompatibilität der angebotenen Produkte mit bestimmten Fahrzeugtypen zu kennzeichnen.
Soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, handelt es sich bei den angebotenen Artikeln um Zubehör- bzw. Tuningteile von Drittanbietern und nicht um Originalteile der genannten Fahrzeughersteller. Es besteht keinerlei wirtschaftliche, gesellschaftsrechtliche oder organisatorische Verbindung zu den genannten Herstellern; insbesondere liegt keine Kooperation, Lizenzierung oder sonstige Form der Autorisierung durch diese vor.
Alle genannten Marken-, Firmen- und Modellbezeichnungen sind eingetragene Marken bzw. geschützte Kennzeichen der jeweiligen Rechteinhaber. Die Verwendung dieser Bezeichnungen erfolgt im Rahmen der zulässigen beschreibenden Nutzung, ausschließlich zur Bestimmung des Verwendungszwecks und der Zuordnung der Produkte.
Hersteller
Bewertungen
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