Kompatibilität anzeigen 21 Modelle
| Chassis | Motor | Bauzeit | LCI |
|---|---|---|---|
| F20 1er | N55 | 2011–2019 | — |
| F21 1er (3-Türer) | N55 | 2012–2019 | — |
| F22 2er Coupé | N55 | 2014–2021 | — |
| F23 2er Cabrio | N55 | 2014–2021 | — |
| F30 3er Limousine | N55 | 2011–2018 | — |
| F31 3er Touring | N55 | 2011–2019 | — |
| E90 3er Limousine | N55 | 2005–2012 | — |
| E91 3er Touring | N55 | 2005–2012 | — |
| E92 3er Coupé | N55 | 2006–2013 | — |
| E93 3er Cabrio | N55 | 2007–2013 | — |
| F06 6er Gran Coupé | N55 | 2012–2019 | — |
| F10 5er Limousine | N55 | 2010–2017 | — |
| F12 6er Coupé | N55 | 2011–2018 | — |
| F13 6er Cabrio | N55 | 2011–2018 | — |
| F32 4er Coupé | N55 | 2013–2020 | — |
| F33 4er Cabrio | N55 | 2013–2020 | — |
| F36 4er Gran Coupé | N55 | 2013–2020 | — |
| F87 M2 | N55 | 2016–2021 | — |
| F11 5er Touring | N55 | 2010–2017 | — |
| E82 1er Coupé | N55 | 2007–2013 | — |
| E88 1er Cabrio | N55 | 2008–2013 | — |
Kompatibilitätsangaben ohne Gewähr: Die Fahrzeugauswahl ist eine grobe, unverbindliche Vorauswahl nach Modell & Motor — keine Zusicherung, dass ein Teil tatsächlich passt. Nicht berücksichtigt werden u. a. Antriebsart (Allrad- oder Heckantrieb), Sonderausstattungen und Modellvarianten; auch als passend angezeigte Teile können daher im Einzelfall abweichen. Bitte prüfe vor dem Kauf die Produktbeschreibung oder schick uns deine FIN — wir prüfen individuell.
Beschreibung
Mit dem N55 EWG Cast Pure 500 von Pure Turbos rüstest du deinen N55-Reihensechszylinder auf einen leistungsfähigen Upgrade-Turbolader auf, ohne dabei die serientreue Optik unter der Haube aufzugeben. Der Lader kommt bewusst dezent daher – wer den Motorraum öffnet, erkennt auf den ersten Blick keinen offensichtlichen Umbau.
Herzstück ist ein CNC-gefrästes Verdichtergehäuse in Kombination mit einem vergrößerten, aus dem Vollen gefrästen Verdichterrad. Auf der Abgasseite arbeitet ein High-Flow-Turbinenrad im GT28-Stil, das als Direktmontage-Teil ausgelegt ist. Über ein externes Wastegate wird der Ladedruck präzise geregelt. Jeder Lader wird zudem per VSR-Verfahren auf N55-Serienspezifikation feingewuchtet – für ruhigen Lauf und Standfestigkeit.
Ein echter Pluspunkt im Alltag: Das Ansprechverhalten bleibt seriennah, der Lader kommt also spontan und früh auf Druck. Und weil der Umbau ohne Ausbau des Turbofolds gelingt, hält sich der Montageaufwand angenehm in Grenzen.
- Seriennahe Optik – unauffällig im Motorraum
- Seriennahes Ansprechverhalten – früher, spontaner Druckaufbau
- CNC-gefrästes Verdichtergehäuse
- Vergrößertes Verdichterrad aus dem Vollen gefräst
- High-Flow-Turbinenrad im GT28-Stil zur Direktmontage
- VSR-feingewuchtet auf N55-Serienspezifikation
- Einfache Montage ohne Ausbau des Turbofolds
Technische Daten
Rechtliche Hinweise
Zulassung & Eintragung
Wichtige rechtliche Hinweise zur Zulässigkeit & Nutzung im Bereich der StVO
Soweit in der Produktbeschreibung nicht ausdrücklich eine Teiletypgenehmigung (TTG), ein Teilegutachten, eine sonstige Form von Gutachten, eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE), ein E-Prüfzeichen oder eine ECE- bzw. EG-Genehmigung genannt ist, handelt es sich in der Regel um einen Artikel ohne ausdrückliche Zulassung für den öffentlichen Straßenverkehr im Geltungsbereich der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO).
1. Produkte mit ABE, E-Prüfzeichen, ECE- oder EG-Genehmigung
Ist in der Produktbeschreibung eine ABE, ein E-Prüfzeichen oder eine ECE-/EG-Genehmigung angegeben, kann das jeweilige Teil – vorbehaltlich der Einhaltung aller im Dokument genannten Auflagen sowie der Herstellerauflagen und Verwendungsbereiche – im Regelfall im öffentlichen Straßenverkehr verwendet werden.
Je nach Art des Bauteils und der Vorgaben im Prüfzeugnis kann dennoch eine Änderungsabnahme gemäß § 19 StVZO durch eine Prüforganisation erforderlich sein. Maßgeblich sind stets die im jeweiligen Dokument genannten Bedingungen.
2. Produkte mit Teiletypgenehmigung (TTG) oder Teilegutachten
Teile mit Teiletypgenehmigung oder Teilegutachten sind in aller Regel eintragungspflichtig. Die Nutzung im Geltungsbereich der StVO setzt dann regelmäßig eine Änderungsabnahme durch eine amtlich anerkannte Prüforganisation (z. B. TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS) voraus, etwa nach § 19 Abs. 3 bzw. § 19 Abs. 2 in Verbindung mit § 21 StVZO.
Erst nach erfolgreicher Abnahme und ggf. erfolgter Eintragung in die Fahrzeugpapiere darf das Fahrzeug mit den verbauten Teilen wieder im öffentlichen Straßenverkehr verwendet werden.
3. Produkte ohne Gutachten, ABE oder Prüfzeichen
Sofern in der Produktbeschreibung kein Gutachten, keine ABE, kein E-Prüfzeichen und keine ECE-/EG-Genehmigung angegeben ist, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass das Teil keine Zulassung für den öffentlichen Straßenverkehr besitzt.
Solche Artikel sind typischerweise für Motorsportzwecke, Showfahrzeuge oder Nutzung außerhalb des Geltungsbereichs der StVO bestimmt.
Eine Zulassung im Einzelfall kann ausschließlich über eine entsprechende Begutachtung (z. B. Einzel- oder Änderungsabnahme gemäß § 19 Abs. 2 StVZO in Verbindung mit § 21 StVZO) geprüft werden. Ob eine solche Eintragung möglich ist, entscheidet allein der jeweils zuständige Sachverständige.
4. Ermessensspielraum des Prüfers & keine Eintragungszusage
Ob, unter welchen Auflagen und mit welchem Umfang eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere tatsächlich erfolgt, liegt ausschließlich im Ermessen des jeweils prüfenden Sachverständigen/Prüfingenieurs.
Eine verbindliche Zusage zur erfolgreichen Eintragung einzelner Produkte oder Kombinationen von Umbauten wird durch uns nicht erteilt. Dies gilt insbesondere für Anbauteile, Leistungssteigerungen oder optische Veränderungen, die vom Fahrzeughersteller nicht vorgesehen sind oder mehrere Änderungen gleichzeitig betreffen.
5. Verantwortung des Fahrzeughalters
Der Fahrzeughalter ist selbst dafür verantwortlich,
- vor dem Einbau zu prüfen, welche Unterlagen (ABE, Teilegutachten, TTG, ECE/EG etc.) für das jeweilige Produkt vorliegen,
- ob und welche Form der Abnahme/Eintragung erforderlich ist, und
- sicherzustellen, dass sein Fahrzeug jederzeit den geltenden gesetzlichen Vorschriften entspricht.
Wir empfehlen, geplante Umbauten im Zweifel vorab mit einer Prüforganisation (z. B. TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS) abzustimmen.
Marken & Bezeichnungen
Die Nennung von Fahrzeugmarken, -modellen und sonstigen geschützten Bezeichnungen erfolgt ausschließlich zu Identifikations- und Zuordnungszwecken, um die Kompatibilität der angebotenen Produkte mit bestimmten Fahrzeugtypen zu kennzeichnen.
Soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, handelt es sich bei den angebotenen Artikeln um Zubehör- bzw. Tuningteile von Drittanbietern und nicht um Originalteile der genannten Fahrzeughersteller. Es besteht keinerlei wirtschaftliche, gesellschaftsrechtliche oder organisatorische Verbindung zu den genannten Herstellern; insbesondere liegt keine Kooperation, Lizenzierung oder sonstige Form der Autorisierung durch diese vor.
Alle genannten Marken-, Firmen- und Modellbezeichnungen sind eingetragene Marken bzw. geschützte Kennzeichen der jeweiligen Rechteinhaber. Die Verwendung dieser Bezeichnungen erfolgt im Rahmen der zulässigen beschreibenden Nutzung, ausschließlich zur Bestimmung des Verwendungszwecks und der Zuordnung der Produkte.
Hersteller
Bewertungen
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