Kompatibilität anzeigen 21 Modelle
| Chassis | Motor | Bauzeit | LCI |
|---|---|---|---|
| F20 1er | N55 | 2011–2019 | — |
| F21 1er (3-Türer) | N55 | 2012–2019 | — |
| F22 2er Coupé | N55 | 2014–2021 | — |
| F23 2er Cabrio | N55 | 2014–2021 | — |
| F30 3er Limousine | N55 | 2011–2018 | — |
| F31 3er Touring | N55 | 2011–2019 | — |
| E90 3er Limousine | N55 | 2005–2012 | — |
| E91 3er Touring | N55 | 2005–2012 | — |
| E92 3er Coupé | N55 | 2006–2013 | — |
| E93 3er Cabrio | N55 | 2007–2013 | — |
| F06 6er Gran Coupé | N55 | 2012–2019 | — |
| F10 5er Limousine | N55 | 2010–2017 | — |
| F12 6er Coupé | N55 | 2011–2018 | — |
| F13 6er Cabrio | N55 | 2011–2018 | — |
| F32 4er Coupé | N55 | 2013–2020 | — |
| F33 4er Cabrio | N55 | 2013–2020 | — |
| F36 4er Gran Coupé | N55 | 2013–2020 | — |
| F87 M2 | N55 | 2016–2021 | — |
| F11 5er Touring | N55 | 2010–2017 | — |
| E82 1er Coupé | N55 | 2007–2013 | — |
| E88 1er Cabrio | N55 | 2008–2013 | — |
Kompatibilitätsangaben ohne Gewähr: Die Fahrzeugauswahl ist eine grobe, unverbindliche Vorauswahl nach Modell & Motor — keine Zusicherung, dass ein Teil tatsächlich passt. Nicht berücksichtigt werden u. a. Antriebsart (Allrad- oder Heckantrieb), Sonderausstattungen und Modellvarianten; auch als passend angezeigte Teile können daher im Einzelfall abweichen. Bitte prüfe vor dem Kauf die Produktbeschreibung oder schick uns deine FIN — wir prüfen individuell.
Beschreibung
Der N55 EWG Stage 2 Turbolader von Pure Turbos ist der Wolf im Schafspelz: Er nutzt durchweg die Serien-Gehäuse und wirkt von außen völlig unverändert – innen steckt dagegen ein kompromisslos aufgerüsteter Lader. Hier wird kein TD05-CHRA in fremde Gehäuse gesetzt wie bei manch anderem Stage-2-Angebot, sondern ein sauber überarbeiteter Serienlader geboten, der auf über 500 PS Radleistung ausgelegt ist.
Für den nötigen Durchsatz sorgen ein aus dem Vollen gefrästes, punktgefrästes Billet-Verdichterrad und ein durchsatzoptimiertes HiFlow-Turbinenrad. Dazu kommen doppelte Öldichtungen auf Verdichter- und Turbinenseite, ein vergrößertes 360°-Axiallager sowie umfangreiche Bearbeitungen im Turbofold-Bereich. Jeder Lader wird selbstverständlich VSR-feingewuchtet.
- Ausgelegt auf über 500 PS Radleistung
- Punktgefrästes Billet-Verdichterrad, aus dem Vollen gefräst
- Durchsatzoptimiertes HiFlow-Turbinenrad
- Doppelte Öldichtungen auf Verdichter- und Turbinenseite
- Vergrößertes 360°-Axiallager
- VSR-feingewuchtet
Der Lader wird für alle N55 gefertigt – für frühe Modelle mit pneumatischem Wastegate (Gen 1) ebenso wie für späte mit elektronischem Wastegate (EWG, Gen 2). Um das volle Potenzial zu heben, brauchst du eine zusätzliche Kraftstoffversorgung: Empfohlen werden eine Wasser-Methanol-Einspritzung oder eine zusätzliche Saugrohreinspritzung, denn diese hochverdichteten Turbomotoren verlangen für hohen Ladedruck sowohl mehr Kraftstoffmenge als auch mehr Oktan. Für Stage 2 empfehlen wir außerdem das N55 High Flow Inlet Pipe – das Serien-Ansaugrohr ist auf 1,85 Zoll Innendurchmesser begrenzt.
Hinweis zum Umbau-Service: Für den Umbau-Service können ausschließlich funktionsfähige, unbeschädigte Turbolader angenommen werden. Beschädigte, undichte oder anderweitig defekte Turbolader können im Rahmen des Umbau-Service nicht angenommen werden.
Technische Daten
Rechtliche Hinweise
Zulassung & Eintragung
Wichtige rechtliche Hinweise zur Zulässigkeit & Nutzung im Bereich der StVO
Soweit in der Produktbeschreibung nicht ausdrücklich eine Teiletypgenehmigung (TTG), ein Teilegutachten, eine sonstige Form von Gutachten, eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE), ein E-Prüfzeichen oder eine ECE- bzw. EG-Genehmigung genannt ist, handelt es sich in der Regel um einen Artikel ohne ausdrückliche Zulassung für den öffentlichen Straßenverkehr im Geltungsbereich der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO).
1. Produkte mit ABE, E-Prüfzeichen, ECE- oder EG-Genehmigung
Ist in der Produktbeschreibung eine ABE, ein E-Prüfzeichen oder eine ECE-/EG-Genehmigung angegeben, kann das jeweilige Teil – vorbehaltlich der Einhaltung aller im Dokument genannten Auflagen sowie der Herstellerauflagen und Verwendungsbereiche – im Regelfall im öffentlichen Straßenverkehr verwendet werden.
Je nach Art des Bauteils und der Vorgaben im Prüfzeugnis kann dennoch eine Änderungsabnahme gemäß § 19 StVZO durch eine Prüforganisation erforderlich sein. Maßgeblich sind stets die im jeweiligen Dokument genannten Bedingungen.
2. Produkte mit Teiletypgenehmigung (TTG) oder Teilegutachten
Teile mit Teiletypgenehmigung oder Teilegutachten sind in aller Regel eintragungspflichtig. Die Nutzung im Geltungsbereich der StVO setzt dann regelmäßig eine Änderungsabnahme durch eine amtlich anerkannte Prüforganisation (z. B. TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS) voraus, etwa nach § 19 Abs. 3 bzw. § 19 Abs. 2 in Verbindung mit § 21 StVZO.
Erst nach erfolgreicher Abnahme und ggf. erfolgter Eintragung in die Fahrzeugpapiere darf das Fahrzeug mit den verbauten Teilen wieder im öffentlichen Straßenverkehr verwendet werden.
3. Produkte ohne Gutachten, ABE oder Prüfzeichen
Sofern in der Produktbeschreibung kein Gutachten, keine ABE, kein E-Prüfzeichen und keine ECE-/EG-Genehmigung angegeben ist, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass das Teil keine Zulassung für den öffentlichen Straßenverkehr besitzt.
Solche Artikel sind typischerweise für Motorsportzwecke, Showfahrzeuge oder Nutzung außerhalb des Geltungsbereichs der StVO bestimmt.
Eine Zulassung im Einzelfall kann ausschließlich über eine entsprechende Begutachtung (z. B. Einzel- oder Änderungsabnahme gemäß § 19 Abs. 2 StVZO in Verbindung mit § 21 StVZO) geprüft werden. Ob eine solche Eintragung möglich ist, entscheidet allein der jeweils zuständige Sachverständige.
4. Ermessensspielraum des Prüfers & keine Eintragungszusage
Ob, unter welchen Auflagen und mit welchem Umfang eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere tatsächlich erfolgt, liegt ausschließlich im Ermessen des jeweils prüfenden Sachverständigen/Prüfingenieurs.
Eine verbindliche Zusage zur erfolgreichen Eintragung einzelner Produkte oder Kombinationen von Umbauten wird durch uns nicht erteilt. Dies gilt insbesondere für Anbauteile, Leistungssteigerungen oder optische Veränderungen, die vom Fahrzeughersteller nicht vorgesehen sind oder mehrere Änderungen gleichzeitig betreffen.
5. Verantwortung des Fahrzeughalters
Der Fahrzeughalter ist selbst dafür verantwortlich,
- vor dem Einbau zu prüfen, welche Unterlagen (ABE, Teilegutachten, TTG, ECE/EG etc.) für das jeweilige Produkt vorliegen,
- ob und welche Form der Abnahme/Eintragung erforderlich ist, und
- sicherzustellen, dass sein Fahrzeug jederzeit den geltenden gesetzlichen Vorschriften entspricht.
Wir empfehlen, geplante Umbauten im Zweifel vorab mit einer Prüforganisation (z. B. TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS) abzustimmen.
Marken & Bezeichnungen
Die Nennung von Fahrzeugmarken, -modellen und sonstigen geschützten Bezeichnungen erfolgt ausschließlich zu Identifikations- und Zuordnungszwecken, um die Kompatibilität der angebotenen Produkte mit bestimmten Fahrzeugtypen zu kennzeichnen.
Soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, handelt es sich bei den angebotenen Artikeln um Zubehör- bzw. Tuningteile von Drittanbietern und nicht um Originalteile der genannten Fahrzeughersteller. Es besteht keinerlei wirtschaftliche, gesellschaftsrechtliche oder organisatorische Verbindung zu den genannten Herstellern; insbesondere liegt keine Kooperation, Lizenzierung oder sonstige Form der Autorisierung durch diese vor.
Alle genannten Marken-, Firmen- und Modellbezeichnungen sind eingetragene Marken bzw. geschützte Kennzeichen der jeweiligen Rechteinhaber. Die Verwendung dieser Bezeichnungen erfolgt im Rahmen der zulässigen beschreibenden Nutzung, ausschließlich zur Bestimmung des Verwendungszwecks und der Zuordnung der Produkte.
Hersteller
Bewertungen
Noch keine Bewertungen vorhanden.









