Universelle Auspuffblende
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Wenn dir ein sauberer, sportlicher Look am Heck wichtig ist, ist diese universelle Auspuffblende genau das Detail, das deinem Fahrzeug jetzt noch fehlt. Sie wird auf das vorhandene Endrohr gesteckt, ist als Zubehör für viele Fahrzeuge verschiedenster Hersteller konzipiert und dank klar definierter Inlet-Größen speziell für zahlreiche BMW F-Serie Modelle sowie ausgewählte BMW M-Modelle besonders attraktiv. Die robuste Kombination aus veredeltem Aluminium und Edelstahl ist beständig gegen UV-Strahlung, Rost, Salze, Säuren und Öl und sorgt so dauerhaft für einen sauberen, sportlichen Tuning Look am Fahrzeugheck.
Technische Details & Material
Technische Details & Material
Diese universelle Auspuffblende ist ein hochwertiges Zubehörteil für das Fahrzeugheck und wird direkt auf das vorhandene Endrohr der Abgasanlage aufgesteckt. Durch die Kombination aus veredeltem Aluminium und Edelstahl entsteht eine robuste, alltagstaugliche Lösung, die dem Heck einen sauberen, sportlichen Look verleiht und optisch deutlich aufwertet.
- Produktart: Universelle Auspuffblende als Zubehörteil für das vorhandene Endrohr der Abgasanlage, ausgelegt für einen optisch sauberen und sportlichen Tuning Look am Fahrzeugheck.
- Material: Kombination aus veredeltem Aluminium und Edelstahl für eine stabile, langlebige Konstruktion.
- Beständigkeit: Konstruktion ist beständig gegen UV-Strahlung, Rost, Salze, Säuren und Öl, wodurch die Blende auch bei anspruchsvollen Einsatzbedingungen optisch und funktional überzeugen kann.
- Bauweise: Aufstecklösung für das vorhandene Endrohr, wodurch das Endrohr optisch aufgewertet werden kann, ohne den Charakter der bestehenden Abgasanlage zu verändern.
- Gesamtlänge: Die Gesamtlänge der Auspuffblende beträgt 175 mm.
- Auslassdurchmesser: Der Auslassdurchmesser liegt bei 105 mm und sorgt für einen voluminösen, sportlichen Abschluss am Heck.
- Verfügbare Inlet-Größen: Je nach Auswahl sind Inlet-Größen von 60 mm, 63 mm oder 70 mm erhältlich, um das vorhandene Endrohr möglichst passend abzudecken.
- Sonderanfertigung: Eine Sonderanfertigung der Größe ist auf Anfrage möglich, um auch abweichende Endrohrdurchmesser abzudecken.
- Lieferumfang: Der Lieferumfang beinhaltet eine Blende; die benötigte Stückzahl richtet sich nach der jeweiligen Fahrzeugkonfiguration.
Mit ihrer widerstandsfähigen Materialkombination und den klar definierten Abmessungen bietet diese Auspuffblende eine technisch saubere und optisch ansprechende Lösung, um das Fahrzeugheck sportlicher wirken zu lassen und gleichzeitig auf eine robuste, pflegeleichte Endrohrgestaltung zu setzen.
Kompatibilität
Kompatibilität
Universell: Für viele Fahrzeuge verschiedenster Hersteller. Bitte den Endrohrdurchmesser am Auspuff mit demontierter Endrohrblende messen bevor ihr bestellt.
Zulassung / StVZO & Eintragung
Zulassung / StVZO & Eintragung
Wichtige rechtliche Hinweise zur Zulässigkeit & Nutzung im Bereich der StVO
Soweit in der Produktbeschreibung nicht ausdrücklich eine Teiletypgenehmigung (TTG), ein Teilegutachten, eine sonstige Form von Gutachten, eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE), ein E-Prüfzeichen oder eine ECE- bzw. EG-Genehmigung genannt ist, handelt es sich in der Regel um einen Artikel ohne ausdrückliche Zulassung für den öffentlichen Straßenverkehr im Geltungsbereich der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO).
1. Produkte mit ABE, E-Prüfzeichen, ECE- oder EG-Genehmigung
Ist in der Produktbeschreibung eine ABE, ein E-Prüfzeichen oder eine ECE-/EG-Genehmigung angegeben, kann das jeweilige Teil – vorbehaltlich der Einhaltung aller im Dokument genannten Auflagen sowie der Herstellerauflagen und Verwendungsbereiche – im Regelfall im öffentlichen Straßenverkehr verwendet werden.
Je nach Art des Bauteils und der Vorgaben im Prüfzeugnis kann dennoch eine Änderungsabnahme gemäß § 19 StVZO durch eine Prüforganisation erforderlich sein. Maßgeblich sind stets die im jeweiligen Dokument genannten Bedingungen.
2. Produkte mit Teiletypgenehmigung (TTG) oder Teilegutachten
Teile mit Teiletypgenehmigung oder Teilegutachten sind in aller Regel eintragungspflichtig. Die Nutzung im Geltungsbereich der StVO setzt dann regelmäßig eine Änderungsabnahme durch eine amtlich anerkannte Prüforganisation (z. B. TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS) voraus, etwa nach § 19 Abs. 3 bzw. § 19 Abs. 2 in Verbindung mit § 21 StVZO.
Erst nach erfolgreicher Abnahme und ggf. erfolgter Eintragung in die Fahrzeugpapiere darf das Fahrzeug mit den verbauten Teilen wieder im öffentlichen Straßenverkehr verwendet werden.
3. Produkte ohne Gutachten, ABE oder Prüfzeichen
Sofern in der Produktbeschreibung kein Gutachten, keine ABE, kein E-Prüfzeichen und keine ECE-/EG-Genehmigung angegeben ist, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass das Teil keine Zulassung für den öffentlichen Straßenverkehr besitzt.
Solche Artikel sind typischerweise für Motorsportzwecke, Showfahrzeuge oder Nutzung außerhalb des Geltungsbereichs der StVO bestimmt.
Eine Zulassung im Einzelfall kann ausschließlich über eine entsprechende Begutachtung (z. B. Einzel- oder Änderungsabnahme gemäß § 19 Abs. 2 StVZO in Verbindung mit § 21 StVZO) geprüft werden. Ob eine solche Eintragung möglich ist, entscheidet allein der jeweils zuständige Sachverständige.
4. Ermessensspielraum des Prüfers & keine Eintragungszusage
Ob, unter welchen Auflagen und mit welchem Umfang eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere tatsächlich erfolgt, liegt ausschließlich im Ermessen des jeweils prüfenden Sachverständigen/Prüfingenieurs.
Eine verbindliche Zusage zur erfolgreichen Eintragung einzelner Produkte oder Kombinationen von Umbauten wird durch uns nicht erteilt. Dies gilt insbesondere für Anbauteile, Leistungssteigerungen oder optische Veränderungen, die vom Fahrzeughersteller nicht vorgesehen sind oder mehrere Änderungen gleichzeitig betreffen.
5. Verantwortung des Fahrzeughalters
Der Fahrzeughalter ist selbst dafür verantwortlich,
- vor dem Einbau zu prüfen, welche Unterlagen (ABE, Teilegutachten, TTG, ECE/EG etc.) für das jeweilige Produkt vorliegen,
- ob und welche Form der Abnahme/Eintragung erforderlich ist, und
- sicherzustellen, dass sein Fahrzeug jederzeit den geltenden gesetzlichen Vorschriften entspricht.
Wir empfehlen, geplante Umbauten im Zweifel vorab mit einer Prüforganisation (z. B. TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS) abzustimmen.
Montage- & Herstellerhinweise
Montage- & Herstellerhinweise
Allgemeine Montagehinweise
Dieses Produkt ist ein Zubehör- bzw. Tuningteil und kann sich von originalen Fahrzeugteilen des Fahrzeugherstellers unterscheiden.
Die Montage bzw. Anbringung sollte ausschließlich durch eine qualifizierte Fachwerkstatt bzw. durch entsprechend geschultes Fachpersonal erfolgen. Eine eigenständige Montage oder Anbringung durch den Endverbraucher erfolgt in eigener Verantwortung und kann bei fehlerhafter Ausführung zu Funktionsstörungen, Folgeschäden sowie zum Erlöschen von Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen gegenüber Dritten (z. B. Fahrzeughersteller) führen.
Bei der Montage sind die allgemein anerkannten Regeln der Kfz-Technik sowie etwaige Hersteller- und Prüforganisationsvorgaben (z. B. aus Gutachten, ABE, ECE-Dokumenten) einzuhalten. Bauteile dürfen nur so angebracht werden, dass die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs nicht beeinträchtigt wird.
Wir haften nicht für Schäden, die auf einen fehlerhaften oder unsachgemäßen Einbau bzw. eine unsachgemäße Anbringung durch Dritte oder den Endverbraucher zurückzuführen sind, soweit eine Haftungsbeschränkung gesetzlich zulässig ist. Zwingende gesetzliche Ansprüche, insbesondere aus Produkthaftung sowie wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bleiben unberührt. Gewährleistungsrechte wegen eines Sachmangels des gelieferten Produkts bleiben ebenfalls unberührt.
FAQs
FAQs
Für welche Fahrzeuge ist diese Auspuffblende geeignet?
Die Auspuffblende ist als universelles Zubehörteil für viele Fahrzeuge verschiedenster Hersteller konzipiert und wird einfach auf das vorhandene Endrohr der Abgasanlage aufgesteckt. Sie eignet sich für nahezu alle Fahrzeuge, sofern der Endrohrdurchmesser am Auspuff mit demontierter Endrohrblende vor der Bestellung geprüft wird. In Kombination mit den definierten Einlassmaßen ist sie eine flexible Option für unterschiedliche Fahrzeugtypen und wertet das Heck mit einem sauberen, sportlichen Tuning Look sichtbar auf.
Für welche BMW Modelle ist die Auspuffblende passend?
Für BMW M-Modelle mit originaler Abgasanlage ist die Auspuffblende mit einem Inlet von 70 mm passend für M2 F87, M3 F80, M4 F82, M5 F10 und M6 F12; hier werden 4 Blenden im gewünschten Style benötigt. Für zahlreiche BMW AG Fahrzeuge der F-Serie mit originaler Abgasanlage sind die Inlet-Größen 60 mm bzw. 63 mm passend, konkret für M135i, M140i, F20, F21, M235i, M240i, F22, F23, M335i, M340i, F30, F31, M435i, M440i, F32, F33 und F36; hier werden 2 Blenden im gewünschten Style benötigt.
Aus welchem Material besteht die Auspuffblende und wie widerstandsfähig ist sie?
Die Auspuffblende besteht aus einer robusten Kombination aus veredeltem Aluminium und Edelstahl. Dieses Materialsetup ist beständig gegen UV-Strahlung, Rost, Salze, Säuren und Öl. So erhältst du eine langlebige Lösung, die nicht nur widerstandsfähig ist, sondern deinem Fahrzeugheck dauerhaft einen sauberen, sportlichen Tuning Look verleiht.
Welche Maße und Inlet-Größen stehen zur Verfügung?
Die Gesamtlänge der Auspuffblende beträgt 175 mm, der Auslassdurchmesser liegt bei 105 mm. Je nach Auswahl stehen Inlet-Größen von 60 mm, 63 mm oder 70 mm zur Verfügung. Für ausgewählte BMW M-Modelle ist eine fest definierte Inlet-Größe von 70 mm vorgesehen, für zahlreiche BMW F-Serie Modelle sind die Inlets von 60 mm sowie 63 mm passgenau.
Kann die Auspuffblende auch in Sondergrößen bestellt werden?
Ja, die Auspuffblende kann als Sonderanfertigung in abweichenden Größen auf Anfrage hergestellt werden. Damit lässt sich die Blende optimal an spezielle Endrohrdurchmesser anpassen, wenn die Standardgrößen 60 mm, 63 mm oder 70 mm nicht zutreffen.
Wie viele Blenden sollte ich für mein Fahrzeug bestellen?
Der Lieferumfang pro Einheit umfasst jeweils eine Auspuffblende, die benötigte Stückzahl hängt von der Fahrzeugkonfiguration ab. Für BMW M-Modelle wie M2 F87, M3 F80, M4 F82, M5 F10 und M6 F12 werden 4 Blenden im gewünschten Style bestellt, für die genannten BMW F-Serie Modelle wie M135i, M140i, M235i, M240i, M335i, M340i, M435i und M440i sowie die entsprechenden F-Baureihen (F20, F21, F22, F23, F30, F31, F32, F33, F36) werden 2 Blenden im gewünschten Style benötigt.
Wie ist die Auspuffblende rechtlich nach StVZO einzuordnen?
Laut StVZO sind Anschraubblenden für Auspuffendrohre von Schalldämpferanlagen eintragungsfrei, sofern keine Veränderung am Endrohr der Abgasanlage vorgenommen wird, eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen werden kann und sich Abgas- und Geräuschverhalten nicht verschlechtern. Zusätzlich sind die Vorschriften über vorstehende Außenkanten nach EU-Richtlinie 74/483/EWG zu beachten.
Rechtliche Hinweise zu Marken & Bezeichnungen
Rechtliche Hinweise zu Marken & Bezeichnungen
Die Nennung von Fahrzeugmarken, -modellen und sonstigen geschützten Bezeichnungen erfolgt ausschließlich zu Identifikations- und Zuordnungszwecken, um die Kompatibilität der angebotenen Produkte mit bestimmten Fahrzeugtypen zu kennzeichnen.
Soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, handelt es sich bei den angebotenen Artikeln um Zubehör- bzw. Tuningteile von Drittanbietern und nicht um Originalteile der genannten Fahrzeughersteller. Es besteht keinerlei wirtschaftliche, gesellschaftsrechtliche oder organisatorische Verbindung zu den genannten Herstellern; insbesondere liegt keine Kooperation, Lizenzierung oder sonstige Form der Autorisierung durch diese vor.
Alle genannten Marken-, Firmen- und Modellbezeichnungen sind eingetragene Marken bzw. geschützte Kennzeichen der jeweiligen Rechteinhaber. Die Verwendung dieser Bezeichnungen erfolgt im Rahmen der zulässigen beschreibenden Nutzung, ausschließlich zur Bestimmung des Verwendungszwecks und der Zuordnung der Produkte.
Herstellerangaben
Herstellerangaben
Trauti´s Car Parts
Am alten Sportplatz 18A
82290 Landsberied
support@trautis-car-parts.com
