Diffusor | Heckansatz mit ABE für BMW 3er E90 / E91 HA435
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- Heckansatz passend für BMW 3er E90 / E91 Baujahr 09/2008-06/2012
- passend für die Modell-/Karosserievariante(n) Limousine und Touring mit Endrohren auf der Fahrerseite
- nicht passend für M / M-Paket
- Mit ABE (allgemeine Betriebserlaubnis) / TTG (Teiletypgenehmigung) und somit eintragungsfrei
- Gute Passform, da kein Universalteil sondern speziell für diesen Fahrzeugtyp entwickelt!
- Heckansatz ist aus hochwertigem Material ABS gefertigt
- Inklusive Montageanleitung
- Material ist flexibel
Technische Details & Material
Technische Details & Material
Kompatibilität
Kompatibilität
Passend für:
- BMW 3er E90 / E91 Baujahr 09/2008-06/2012
- Die Modell-/Karosserievariante(n) Limousine und Touring mit Endrohren auf der Fahrerseite
- M / M-Paket
Bei Fragen oder Unklarheiten schreib uns gerne kurz per WhatsApp oder E-Mail. Wir helfen dir jederzeit gerne!
Zulassung / StVZO & Eintragung
Zulassung / StVZO & Eintragung
Wichtige rechtliche Hinweise zur Zulässigkeit & Nutzung im Bereich der StVO
Soweit in der Produktbeschreibung nicht ausdrücklich eine Teiletypgenehmigung (TTG), ein Teilegutachten, eine sonstige Form von Gutachten, eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE), ein E-Prüfzeichen oder eine ECE- bzw. EG-Genehmigung genannt ist, handelt es sich in der Regel um einen Artikel ohne ausdrückliche Zulassung für den öffentlichen Straßenverkehr im Geltungsbereich der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO).
1. Produkte mit ABE, E-Prüfzeichen, ECE- oder EG-Genehmigung
Ist in der Produktbeschreibung eine ABE, ein E-Prüfzeichen oder eine ECE-/EG-Genehmigung angegeben, kann das jeweilige Teil – vorbehaltlich der Einhaltung aller im Dokument genannten Auflagen sowie der Herstellerauflagen und Verwendungsbereiche – im Regelfall im öffentlichen Straßenverkehr verwendet werden.
Je nach Art des Bauteils und der Vorgaben im Prüfzeugnis kann dennoch eine Änderungsabnahme gemäß § 19 StVZO durch eine Prüforganisation erforderlich sein. Maßgeblich sind stets die im jeweiligen Dokument genannten Bedingungen.
2. Produkte mit Teiletypgenehmigung (TTG) oder Teilegutachten
Teile mit Teiletypgenehmigung oder Teilegutachten sind in aller Regel eintragungspflichtig. Die Nutzung im Geltungsbereich der StVO setzt dann regelmäßig eine Änderungsabnahme durch eine amtlich anerkannte Prüforganisation (z. B. TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS) voraus, etwa nach § 19 Abs. 3 bzw. § 19 Abs. 2 in Verbindung mit § 21 StVZO.
Erst nach erfolgreicher Abnahme und ggf. erfolgter Eintragung in die Fahrzeugpapiere darf das Fahrzeug mit den verbauten Teilen wieder im öffentlichen Straßenverkehr verwendet werden.
3. Produkte ohne Gutachten, ABE oder Prüfzeichen
Sofern in der Produktbeschreibung kein Gutachten, keine ABE, kein E-Prüfzeichen und keine ECE-/EG-Genehmigung angegeben ist, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass das Teil keine Zulassung für den öffentlichen Straßenverkehr besitzt.
Solche Artikel sind typischerweise für Motorsportzwecke, Showfahrzeuge oder Nutzung außerhalb des Geltungsbereichs der StVO bestimmt.
Eine Zulassung im Einzelfall kann ausschließlich über eine entsprechende Begutachtung (z. B. Einzel- oder Änderungsabnahme gemäß § 19 Abs. 2 StVZO in Verbindung mit § 21 StVZO) geprüft werden. Ob eine solche Eintragung möglich ist, entscheidet allein der jeweils zuständige Sachverständige.
4. Ermessensspielraum des Prüfers & keine Eintragungszusage
Ob, unter welchen Auflagen und mit welchem Umfang eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere tatsächlich erfolgt, liegt ausschließlich im Ermessen des jeweils prüfenden Sachverständigen/Prüfingenieurs.
Eine verbindliche Zusage zur erfolgreichen Eintragung einzelner Produkte oder Kombinationen von Umbauten wird durch uns nicht erteilt. Dies gilt insbesondere für Anbauteile, Leistungssteigerungen oder optische Veränderungen, die vom Fahrzeughersteller nicht vorgesehen sind oder mehrere Änderungen gleichzeitig betreffen.
5. Verantwortung des Fahrzeughalters
Der Fahrzeughalter ist selbst dafür verantwortlich,
- vor dem Einbau zu prüfen, welche Unterlagen (ABE, Teilegutachten, TTG, ECE/EG etc.) für das jeweilige Produkt vorliegen,
- ob und welche Form der Abnahme/Eintragung erforderlich ist, und
- sicherzustellen, dass sein Fahrzeug jederzeit den geltenden gesetzlichen Vorschriften entspricht.
Wir empfehlen, geplante Umbauten im Zweifel vorab mit einer Prüforganisation (z. B. TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS) abzustimmen.
Montage- & Herstellerhinweise
Montage- & Herstellerhinweise
Allgemeine Montagehinweise
Dieses Produkt ist ein Zubehör- bzw. Tuningteil und kann sich von originalen Fahrzeugteilen des Fahrzeugherstellers unterscheiden.
Die Montage bzw. Anbringung sollte ausschließlich durch eine qualifizierte Fachwerkstatt bzw. durch entsprechend geschultes Fachpersonal erfolgen. Eine eigenständige Montage oder Anbringung durch den Endverbraucher erfolgt in eigener Verantwortung und kann bei fehlerhafter Ausführung zu Funktionsstörungen, Folgeschäden sowie zum Erlöschen von Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen gegenüber Dritten (z. B. Fahrzeughersteller) führen.
Bei der Montage sind die allgemein anerkannten Regeln der Kfz-Technik sowie etwaige Hersteller- und Prüforganisationsvorgaben (z. B. aus Gutachten, ABE, ECE-Dokumenten) einzuhalten. Bauteile dürfen nur so angebracht werden, dass die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs nicht beeinträchtigt wird.
Wir haften nicht für Schäden, die auf einen fehlerhaften oder unsachgemäßen Einbau bzw. eine unsachgemäße Anbringung durch Dritte oder den Endverbraucher zurückzuführen sind, soweit eine Haftungsbeschränkung gesetzlich zulässig ist. Zwingende gesetzliche Ansprüche, insbesondere aus Produkthaftung sowie wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bleiben unberührt. Gewährleistungsrechte wegen eines Sachmangels des gelieferten Produkts bleiben ebenfalls unberührt.
FAQs
FAQs
Rechtliche Hinweise zu Marken & Bezeichnungen
Rechtliche Hinweise zu Marken & Bezeichnungen
Die Nennung von Fahrzeugmarken, -modellen und sonstigen geschützten Bezeichnungen erfolgt ausschließlich zu Identifikations- und Zuordnungszwecken, um die Kompatibilität der angebotenen Produkte mit bestimmten Fahrzeugtypen zu kennzeichnen.
Soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, handelt es sich bei den angebotenen Artikeln um Zubehör- bzw. Tuningteile von Drittanbietern und nicht um Originalteile der genannten Fahrzeughersteller. Es besteht keinerlei wirtschaftliche, gesellschaftsrechtliche oder organisatorische Verbindung zu den genannten Herstellern; insbesondere liegt keine Kooperation, Lizenzierung oder sonstige Form der Autorisierung durch diese vor.
Alle genannten Marken-, Firmen- und Modellbezeichnungen sind eingetragene Marken bzw. geschützte Kennzeichen der jeweiligen Rechteinhaber. Die Verwendung dieser Bezeichnungen erfolgt im Rahmen der zulässigen beschreibenden Nutzung, ausschließlich zur Bestimmung des Verwendungszwecks und der Zuordnung der Produkte.
Herstellerangaben
Herstellerangaben
CSR-Automotive
Dominik Rippert
Handwerkstraße 18-20
91186 Büchenbach
Telefon: +49917198947-0
info@csr-automotive.com
